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Einbürgerung in BAYERN mit IT-AV (Gelesen: 26.638 mal)
chij
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Antwort #45 - 19.08.2004 um 12:44:36
 
Hallo Leute,

bin ebenfalls IT-ler, seit 10 Jahren hier (München): Studium der Informatik mit AB, dann AE nach IT-AV mit "Firmenbindung" (ich weiß nicht, ob es eine wichtige Rolle spielt).
Nachdem mir die Beamtin der Einbürgerungsabteilung des KVR in München im Mai 2003 mitgeteilt hatte, dass ich als GreenCardler keine Chance hätte, habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Der Typ hat ein halbes Jahr gebraucht, um mir dann lapidar mitzuteilen, die im KVR in Muc hätten Recht. Ein Riesenhaufen Geld hat mich diese "Beratung" gekostet und inzwischen, bei längerem Nachdenken und Lesen hier im Forum, bin ich mir auch fast sicher, da wäre noch was gegangen.   :sauer:

Ich würde jetzt gerne wieder einen Anlauf starten, weiß aber nicht wie?
Einfach zum KVR gehen und den Antrag stellen (damals habe ich ihn auch gar nicht gestellt). Oder wieder zu einem Anwalt? Könntet Ihr mir bitte da vielleicht jemanden empfehlen?  ???

Vielen Dank!!!

chij
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Ralf
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Antwort #46 - 19.08.2004 um 13:10:55
 
Zitat:
Ich würde jetzt gerne wieder einen Anlauf starten, weiß aber nicht wie?
Einfach zum KVR gehen und den Antrag stellen ?


Ja, genau so, ohne Antrag läuft da gar nichts. Und das Geld für einen Anwalt würde ich erst mal sparen.
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chij
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Antwort #47 - 19.08.2004 um 15:30:51
 
Hallo Ralfi,

vielen Dank für die prompte Antwort!

Zitat:
Ja, genau so, ohne Antrag läuft da gar nichts. Und das Geld für einen Anwalt würde ich erst mal sparen.


Darf mir die Antragsstellung als solche überhaupt verweigert werden? Ich frage nur, damit ich mich bei meinem nächsten Besuch in der Einbürgerungsbehörde richtig verhalte und nicht mehr in die gleiche Falle tappe.

Danke und viele Grüße,

chij
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Ralf
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Antwort #48 - 19.08.2004 um 15:46:33
 
Zitat:
Darf mir die Antragsstellung als solche überhaupt verweigert werden?


Natürlich nicht. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, deinen Antrag entgegenzunehmen und zu bearbeiten, wenn du darauf bestehst. Sie hat allerdings auch die Pflicht, dich entsprechend zu beraten.

Das sagt natürlich nichts über die Erfolgsaussichten aus. Aber wie wir ja in diesem Thread bereits gesehen haben, ist die Einbürgerung wohl auch in Bayern bei dieser Konstellation möglich.

Sicherlich wäre es hilfreich, von mosa das Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens zu erfahren.
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chij
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Antwort #49 - 19.08.2004 um 20:03:57
 
Hallo,

Ich hätte noch eine Frage:

In den Nebenbestimmungen zu meiner AE steht:

"...als IT-Spezialist gemäß IT-AV be der Firma xxx...".

Was stört die Behörden in BY mehr: die Tatsache, dass es Nebenbestimmungen überhaupt gibt? Dass die AE gemäß IT-AV ausgestellt wurde, oder die Bindung der AE an eine bestimmte Firma?

@mosa, hast / hattest du auch Nebenbestimmungen in Deinem Paß? Stand da auch der Name der Firma geschrieben?

Viele Grüße

chij

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Ralf
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Antwort #50 - 19.08.2004 um 21:29:52
 
Hallo!

Nebenbestimmungen zur AE sind irrelevant. Entscheidend ist, dass du derzeit eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt.
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Antwort #51 - 20.08.2004 um 04:20:11
 
hi,

ich bin ebenfall in dieser Situation, die Antwort von oberbayrische Riegierung sind 4 Seite A4 lang, zusammengefasst:  Warten bis zum Ablauf des GC Zeit(5 Jahre), dann werde Sie die Einbürgerung gewähren, ihrer Meinung nach die Zeit ausser der Zeit in Besitze von unbefristeten AE sind keine Zeit zu dem gewöhnlichen Aufenthalt gehören.
Es klingt sehr paradox, aber etwas so wird abspielen, mit großen Anstrengungen wird man nach 5 Jahren die Aufenthalterlaubnis verlangen zu lassen, und dann nach die Einbürgerung zu beantragen, mit viele Glücke wird man vermutlich auch bekommen, ob es sich lohnt, wird man sich danach gar nicht mehr fragen, endlich hätte man es geschafft, aber mit welchem Verlust?

Sie haben sogar explizit gebeten, sie anzuklagen, Sie wissen dass es dauert sowieso langer als man warten kann.
Es ist aussichtlos in Bayern, die Anwalte für diese Angelegenheit in München sind nicht unbedingt auf der Seite der Klienten, auf welcher Seite wissen Sie selber auch nicht genau, vieleicht $

Gruss
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chij
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Antwort #52 - 20.08.2004 um 12:16:18
 
Ja, irgendwie ist alles manchmal extrem frustrierend.
War heute bei der Einbürgerungsbehörde in MUC. Der Dame da ist das Lächeln vergangen, als ich nicht sofort nach ihrem Hinweis, ich als IT-ler hätte keine Chance, aufgestanden und gegangen bin. Da war sofort Schluß mit ihrer sachlichen Freundlichkeit.

Gehört hab ich von ihr im Prinzip nur (in BY) Bekanntes: Anspruchseinbürgerung kommt nicht in Frage, da ABW-Zeiten nicht anrechenbar sind - nicht "gewöhnlich". Und bei Ermessenseinbürgerung hätte ich keine Chance, da meine AE nach IT-AV ausgestellt ist.

Ein paar mal hat sie sehr süffisant gelächelt: z.B. beim Hinweis, dass "gerade wieder einer mit einem ähnlichen Fall vor Gericht verloren hat". Ach ja, und die bei einer Ermessenseinbürgerung notwendige Prüfung würde sie in meinem Fall auch gar nicht durchführen, da sie eh schon weiß, "was dabei rauskommt".

Für denn Fall, dass ich die Sache doch durchzuziehen versuche, benötige ich wohl früher oder später einen guten Anwalt in MUC. Kennt ihr vielleicht jemanden?

Grüße

chij
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Antwort #53 - 20.08.2004 um 14:13:04
 
Zitat:
Gehört hab ich von ihr im Prinzip nur (in BY) Bekanntes: Anspruchseinbürgerung kommt nicht in Frage, da ABW-Zeiten nicht anrechenbar sind - nicht "gewöhnlich".

Das ist in einem Erlaß des bayerischen Innenministeriums so geregelt. Ich würde es den Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde deshalb nicht übelnehmen, denn sie haben hier überhaupt keinen Spielraum.

Ich habe mich vor 2,5 Jahren von derselben Einbürgerungsbehörde telefonisch beraten lassen (war ebenfalls IT-AV nach einem Studium), und wir sind übereingekommen, dass es das beste für mich wäre, in ein anderes Bundesland zu ziehen und die Einbürgerung dort zu beantragen. Das habe ich dann auch getan  Smiley
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Antwort #54 - 01.09.2004 um 16:19:29
 
Ich werde auch es tun, gehe woanders hin
In Bayern wird nichts ändern.
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Antwort #55 - 01.09.2004 um 21:21:01
 
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: ralfi.

Für diese Antworten bot sich ein eigener Thread an, da es hauptsächlich um eine andere Problematik geht.

ralfi
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« Zuletzt geändert: 03.09.2004 um 08:54:06 von Ralf »  
 
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Ralf
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Antwort #56 - 03.09.2004 um 09:18:01
 
Zitat:
Ich werde auch es tun, gehe woanders hin
In Bayern wird nichts ändern.


Da wäre ich mir nicht so sicher. In Bayern hat sich schon so einiges geändert, auch in der Einbürgerungspraxis.

guck 
Gegenseitigkeit
. Ist zwar nicht das Thema hier, soll aber verdeutlichen, dass Bayern nicht immer Recht hat.  lachen
Es müsste sich halt mal jemand finden, der diese Problematik bis vor das Bundesverwaltungsgericht bringt. Anders ist eine einheitliche Praxis wohl nicht zu erreichen.
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chij
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Antwort #57 - 05.09.2004 um 16:48:09
 
Hallo,

ich habe über die ganze Sache in den letzten Tagen intensiv nachgedacht und mich inzwischen mental darauf eingestellt, in ein anderes Bundesland zu ziehen (zur Erinnerung über mich: GreenCard-IT-ler mit AE nach IT-AV, 10 J in DE ursprünglich mit ABW, in BY).

Meine Fragen: wie schnell kann ich nach dem Umzug den Antrag stellen? In welchen Bundesländern kann ich sicher davon ausgehen, dass eine Einbürgerung nach §85 möglich ist?

Danke und viele Grüße,

chij
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Jafra
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Antwort #58 - 05.09.2004 um 19:44:36
 
Ich bin aus MUC in die Pfalz deswegen umgezogen. Umzug der Papiere benötigt 1-2 Monaten.
So viel ich weiß, der Eintrag auf Einb kann man bei den meisten Bundesländer stellen, aber nicht in (Bayern), BW und Sachsen.  Wurde aber bei den jeweiligen Innenministerium anrufen und fragen, ob eine Beantragung möglich ist.
Wenn du in MUC weiterarbeiten willst, wird dann mit dem Melderecht kritisch.
Du musst den Antrag dort stellen, wo dein Hauptwohnsitz ist. Das ist dort, wo man die meiste Zeit verbringt. Außer man hat eine Familie. Dann ist der Hauptwohnsitz, wo die meiste Zeit mit der Familie verbracht wird.

Jafra

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chij
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Antwort #59 - 05.09.2004 um 22:06:19
 
Hi,

danke für die schnelle  Antwort.

Zitat:
Wenn du in MUC weiterarbeiten willst, wird dann mit dem Melderecht kritisch.
Du musst den Antrag dort stellen, wo dein Hauptwohnsitz ist.


nein, nein, ich habe schon vor, mir einen Job woanders zu suchen und komplett umzuziehen. Könnte ich mich dann tatsächlich unmittelbar nach dem Umzug bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde melden, oder müssen evtl. irgendwelche Fristen eingehalten werden?

Zitat:
Umzug der Papiere benötigt 1-2 Monaten.


Was für ein Umzug der Papiere? Hat das was mit dem Einbürgerungsantrag zu tun, oder "ziehen" die Papiere immer um, wenn man in eine andere Gemeinde / anderes BL zieht? Muss ich diesen "Umzug" dann selbst initiieren oder machen es die Behörden automatisch untereinander?

Zitat:
Jafra


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