hi,
ich bin ebenfall in dieser Situation, die Antwort von oberbayrische Riegierung sind 4 Seite A4 lang, zusammengefasst: Warten bis zum Ablauf des GC Zeit(5 Jahre), dann werde Sie die Einbürgerung gewähren, ihrer Meinung nach die Zeit ausser der Zeit in Besitze von unbefristeten
AE sind keine Zeit zu dem gewöhnlichen Aufenthalt gehören.
Es klingt sehr paradox, aber etwas so wird abspielen, mit großen Anstrengungen wird man nach 5 Jahren die Aufenthalterlaubnis verlangen zu lassen, und dann nach die Einbürgerung zu beantragen, mit viele Glücke wird man vermutlich auch bekommen, ob es sich lohnt, wird man sich danach gar nicht mehr fragen, endlich hätte man es geschafft, aber mit welchem Verlust?
Sie haben sogar explizit gebeten, sie anzuklagen, Sie wissen dass es dauert sowieso langer als man warten kann.
Es ist aussichtlos in Bayern, die Anwalte für diese Angelegenheit in München sind nicht unbedingt auf der Seite der Klienten, auf welcher Seite wissen Sie selber auch nicht genau, vieleicht $
Gruss