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Einbürgerung in BAYERN mit IT-AV (Gelesen: 26.513 mal)
mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.07.2004 um 20:17:04
 
Hallo

ich habe doch die Bayern  angeklagt wegen EInbürgerung wenn im Besitz einer AE aufgrund der IT-AV

Am Montag ist die Gerichtsverhandlung

hat Jemand Ideen, Ratschläge, ect...?

(Situation: 14 Jahre in D; ca. 10 Jahre ABewilligung: Studium, Praktikum, Promotion;  AE nach AAV, AE nach IT-AV)

danke
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.07.2004 um 09:50:42
 
es haben hier soviele darüber gesprochen! hat wirklich keiner
eine Idee, eine EMpfehlung, eine Erfahrung?
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Ralf
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Antwort #2 - 10.07.2004 um 18:42:01
 
Hallo!

Etwas mehr Info wäre nicht schlecht. Es scheint so, als wurde ein Einbürgerungsantrag abgelehnt. Mit welcher Begründung geschah dies?
Infos zur Anrechnung von Zeiten mit A-Bewilligung sh. Einbürgerungsportal, FAQ, und auch in
diesem Thread
.
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.07.2004 um 19:40:41
 
Hi,

die Ablehnung wurde damit begründet wie in allen anderen Fällen (ich habe schon im Forum einiges darüber gelesen), dass eine Aufenthaltserlaubnis nach der IT-AV nicht zu einem dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet führen kann. "Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach IT-AV wurde kein Daueraufenthalt genehmigt" so deren Begründung im groben.

danke und grüsse
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Ralf
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Antwort #4 - 10.07.2004 um 21:26:13
 
Hallo mosa!

§ 85 AuslG schreibt neben anderen Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch zwingend den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (oder Aufenthaltsberechtigung) vor. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird nicht verlangt, es genügt ausdrücklich auch eine befristete AE. Die AE nach IT-AV ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Ein "Daueraufenthalt" ist nach § 85 AuslG ebenso wenig  Voraussetzung. Dies geben weder der Gesetzestext noch die Verwaltungsvorschriften (StAR-VwV) her. Auch nach IT-AV ist eine Einbürgerung nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Ich halte die Ablehnung des Einbürgerungsantrages mit dieser Begründung für rechtswidrig.

Viel Erfolg beim Verwaltungsgericht.

Bitte berichte uns, wie es ausgegangen ist.
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jerry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.07.2004 um 22:46:12
 
Hallo Mosa,

darf ich fragen wann hast Du die Ablehnung bekommen? Monaten nachdem Du alle Unterlagen eingereicht hast, oder man hat deinen Antrag ueberhaupt nicht angenommen?

Gruss, Jerry
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.07.2004 um 11:31:07
 
Hi Jerry,

Monate danach. Es ging bis zum bayer. Innenministerium und dann kam irgendwann mal ein Bescheid. Das muss auch so sein, um überhaupt klagen zu können.

grüsse
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.07.2004 um 11:33:12
 
Hi Ramaoel,

werde ich sicherlich machen, das dürfte schon viele interessieren. In BY werden nähmlich alle mit AE nach IT-AV abgelehnt.

grüsse, mosa
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Ralf
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Antwort #8 - 11.07.2004 um 22:18:50
 
Hallo!

Ich will mich noch mal anders ausdrücken:
Wer im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist und auch die anderen Voraussetzungen des § 85 AuslG erfüllt, hat einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Einbürgerung.
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 12.07.2004 um 12:09:21
 
Hi,

Hier das Ergebnis, leider nicht interessant genug für betroffene:
Das Gericht hat ein Vergleich vorgeschlagen:
Es soll mir eine Einbürgerungszusicherung zum 31.12.2004 (in 5 Monaten), wenn ich die Klage zurückziehe.

Diesen Vergleich habe ich angenommen. Auch die Regierung Oberbayern hat es angenommen.

beste grüsse, mosa
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Mick
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Antwort #10 - 12.07.2004 um 12:20:06
 
Zitat:
Hi,

Hier das Ergebnis, leider nicht interessant genug für betroffene:
Das Gericht hat ein Vergleich vorgeschlagen:
Es soll mir eine Einbürgerungszusicherung zum 31.12.2004 (in 5 Monaten), wenn ich die Klage zurückziehe.

Diesen Vergleich habe ich angenommen. Auch die Regierung Oberbayern hat es angenommen.

beste grüsse, mosa


Och, schade. Ein Urteil wäre interessanter gewesen Smiley

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 12.07.2004 um 12:59:18
 
Sorry, habe gleich mehrere Rechtschreibfehler! da werden sie mir die Zusicherung gleich wieder wegnehmen  Smiley

Hi,

Hier das Ergebnis, leider nicht interessant genug für Betroffene:
Das Gericht hat ein"en" Vergleich vorgeschlagen:
Es soll mir eine Einbürgerungszusicherung zum 31.12.2004 (in 5 Monaten) "erteilt werden", wenn ich die Klage zurückziehe.

Diesen Vergleich habe ich angenommen. Auch die Regierung Oberbayern hat "ihn" angenommen.

beste Grüsse, mosa
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Ralf
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Antwort #12 - 12.07.2004 um 13:48:26
 
Na prima, ich werte das mal als (fast) vollen Erfolg. Allerdings hat man sich mal wieder um die eigentliche Entscheidung gedrückt.
Fünf Monate sind ja fast nichts. Nutze die Zwischenzeit, um das Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit schon einmal vorzubereiten,
also ggf. Pass rechtzeitig verlängern lassen, ggf. Wehrdienstfrage klären usw., evtl. auch schon mal Vordrucke vom Konsulat besorgen.
Wenn du noch sagts, um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt, kannst du hier weitere Hinweise zum Verfahren bekommen.
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mosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 12.07.2004 um 13:56:16
 
hallo ramaol,

danke für die Hilfsbereitschaft. Wirklich nett!
Das haben die auch im Vergleich miterledigt und zwar muss ich nur eine Verzichtserklärung oder sowas unterschreiben, die werden denn das an die Botschaft schicken. Auf eine Antwort werden sie nicht warten, wie die sagten. Es wurde auch so protokolliert (der Richter wusste nicht was das genau ist, meine Anwältin schon).
Gibt es da vielleicht ein Trick (denen traue ich ehrlich
gesagt alles)?

beste grüsse, mosa
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xihu0001
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Antwort #14 - 12.07.2004 um 14:06:53
 
Hallo Mosa,

Gratulation zu dem Erfolg.
Ich bin auch in der änlichen Situation, kannst du mir die Adresse von deiner Anwältin geben, ich werde mich gern beraten lassen.

Meine Address:  xihu0001@web.de

Gruss
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