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Tourist in Dt ein halbes Jahr lang möglich? (Gelesen: 2.085 mal)
KaeptnAnBord
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.07.2004 um 13:10:22
 
Hallo,
meine Freundin ist Australierin und ist gerade zu Besuch in Deutschland (nur Tourist. Arbeit oder Studium in Deutschland sind nicht vorgesehen). Wir hatten geplant, dass sie hier für ein halbes Jahr bleibt.

Als Australierin unterliegt sie nicht der Visumspflicht, darf also ohne Visum 90 Tage hier bleiben.

Möchte sie das halbe Jahr bleiben, müsste sie nach meinem Kenntnisstand für die zusätzlichen 90 Tage ein Visum beantragen, was dann wohl das sog. Schengen-Visum wäre.

Bei der Ausländerbehörde in Dt. wurde unsere Anfrage auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer und damit Beantragung eines Visas abgelehnt. Das wäre nur unter besonderen Umständen möglich. Die Dt. Botschaft in Adelaide erzählt das Gegenteil.

Ich hab mich nun durch zahlreiche Gesetztestexte und Forenbeiträge gewühlt - großes Lob an die Macher dieser Seite!  Smiley - und bin etwas verwirrt.

Mir leuchtet ein, dass die Verlängerung eines Visums nur in bestimmten Fällen gewährt wird (Studium, Arbeit, Härtefälle,...)

Aber hat meine Freundin mit der Einreise und dem Datumsstempel im Pass denn automatisch ein Schengen-Visum erhalten und sie muss nach 90 Tagen Dt verlassen (der Stempelabdruck im Pass enthält nichts, was auf Schengen hinweist)?

Oder hab ich mit meiner Vermutung recht:

90 Tage als Australier + 90 Tage mit Schengen-Visum = 1/2 Jahr Gesamtaufenthaltsdauer?

und es besteht nur ein Verständigungsproblem mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde?

Gruß
Andreas
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.07.2004 um 13:41:25
 
Ein reiner Visumsaufenthalt über 90 Tage ist nur in extremen
Ausnahmefällen möglich.

ABER!  Zwinkernd

Siehe mal § 9 Abs. 1 DVAuslG (oben bei Gesetzen). Sie kann als
Australierin ja nach der Einreise eine A.genehmigung beantragen.
Z.B. für einen Sprachkurs  8)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.07.2004 um 13:51:10
 
Hi,

Als Ergänzungs-Info für zukünftige Aufenthalte:
Es gibt für Australier im Alter von 18 bis 30 ein sog. Working-Holiday-Visum, mit dem man bis zu 12 Monaten bleiben kann. Infos hierzu gibt es auf der website der Deutschen Botschaft in Australien (http://www.germanembassy.org.au/de/willkommen/visa/Work_Holid_in_D.html).
Allerdings kann das Visum nur in Australien beantragt werden, so dass das Euer jetziges Problem nicht löst...

Abu
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Mick
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Antwort #3 - 09.07.2004 um 13:56:02
 
Zitat:
und es besteht nur ein Verständigungsproblem mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde?

Gruß
Andreas


Hallo Andreas,

guck mal oben unter Gesetze in die DVAuslG. Dort ist in § 9 Abs. 4 geregelt, dass die Staatsangehörigen, die in der Anlage I zur DVAuslG aufgeführt sind (dazu gehört Australien), in Ausnahmefällen für einen weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltsbewilligung bekommen können. Diese Bewilligung würde zum Aufenthalt in ganz Schengenland berechtigen. Das meint die Botschaft vermutlich.
In 9 Abs. 2 steht aber was von Ausnahmefällen. Die sind genauso schwer zu begründen, wie die Verlängerung eines Schengenvisums über 90 Tage hinaus.

BTW: Der Passus "Ausnahme" wurde etwa zeitgleich mit den Schengenregeln in die VO aufgenommen. Vorher konnte man pauschal die Bewilligung bekommen. Vielleicht hat die Botschaft ja noch eine alte Fassung der VO  lachen
Jedenfalls liegt das Verständigungsproblem nicht bei der ABH Zwinkernd

Nachtrag:
Der visumsfreie Aufenthalt von 90 Tagen ersetzt praktisch das Schengenvisum. Ein zusätzliches gibt es nicht. Schengenvisa gibt es auch nur bei Auslandsvertretungen, bei der ABH höchstens die Verlängerung eines bereits vorhandenen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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