Hallo,
meine Freundin ist Australierin und ist gerade zu Besuch in Deutschland (nur Tourist. Arbeit oder Studium in Deutschland sind nicht vorgesehen). Wir hatten geplant, dass sie hier für ein halbes Jahr bleibt.
Als Australierin unterliegt sie nicht der Visumspflicht, darf also ohne Visum 90 Tage hier bleiben.
Möchte sie das halbe Jahr bleiben, müsste sie nach meinem Kenntnisstand für die zusätzlichen 90 Tage ein Visum beantragen, was dann wohl das sog. Schengen-Visum wäre.
Bei der Ausländerbehörde in Dt. wurde unsere Anfrage auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer und damit Beantragung eines Visas abgelehnt. Das wäre nur unter besonderen Umständen möglich. Die Dt. Botschaft in Adelaide erzählt das Gegenteil.
Ich hab mich nun durch zahlreiche Gesetztestexte und Forenbeiträge gewühlt - großes Lob an die Macher dieser Seite!
- und bin etwas verwirrt.
Mir leuchtet ein, dass die Verlängerung eines Visums nur in bestimmten Fällen gewährt wird (Studium, Arbeit, Härtefälle,...)
Aber hat meine Freundin mit der Einreise und dem Datumsstempel im Pass denn automatisch ein Schengen-Visum erhalten und sie muss nach 90 Tagen Dt verlassen (der Stempelabdruck im Pass enthält nichts, was auf Schengen hinweist)?
Oder hab ich mit meiner Vermutung recht:
90 Tage als Australier + 90 Tage mit Schengen-Visum = 1/2 Jahr Gesamtaufenthaltsdauer?
und es besteht nur ein Verständigungsproblem mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde?
Gruß
Andreas