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Zusammen wohnen trotz Asylantrag (Gelesen: 2.774 mal)
Believe
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zusammen wohnen trotz Asylantrag
05.07.2004 um 23:36:51
 
Hallo Leute  Zwinkernd


ich bins mal wieder und natürlich mit einer neuen Frage.

Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen, ist das überhaupt möglich?? Sein Asyl läuft noch!
Was muss mann eventuell beachten , zwecks Amtsgänge etc.
Würde mich über zahlreiche Infos freuen.

Gruss
Believe :-D
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.07.2004 um 23:56:19
 
Kunrz und bündig.

Als (nur) Freund oder auch Verlobter besteht da NULL Chance.
Als Ehegatte sähe es anders aus.
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 06.07.2004 um 01:10:15
 
Zitat:
Kunrz und bündig.

Als (nur) Freund oder auch Verlobter besteht da NULL Chance.
Als Ehegatte sähe es anders aus.



Hi Fons,

in seltenen Fällen habe ich es auch unter diesen Umständen erlebt, dass eine Umverteilung im Asylverfahren vorgenommen wurde. Die zuständige Stelle hat die aufnehmende ABH gefragt und diese hat ggf. unter den folgenden Bedingungen zugestimmt:

- sauberer Lebenswandel (keine Straftaten)
- Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozialhilfe
- Anrechnung auf die Aufnahmequote für Asylbewerber in der Gemeinde

Nachvollziehbar, oder? Damit stünde fest, dass ein Asylbewerber, der Sozialhilfe beziehen wird, weniger zugewiesen wird.

Allerdings:

Die mir bekannten Fälle liegen mittlerweile eher Jahre als Monate zurück. In der Regel entscheiden die Verteilungsstellen ohne die ABH zu fragen. Hier gilt das Motto: gleichmäßige Verteilung auf alle Kommunen. Die bloße Beziehung ohne Trauschein ist durch Art. 6 GG nicht geschützt, daher gibbet da keine Umverteilung. Die einzelnen Kommunen sollen nicht die Möglichkeit bekommen, sich "angenehme Fälle" zu holen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.07.2004 um 01:13:57
 
In 8 Jahren nie erlebt - und (für mich) auch nicht nachvollziehbar.
Mag aber auch am FlüAG in Ba-Wü. liegen

Aber o.k. Versuch macht kluch  Zwinkernd
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Believe
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.07.2004 um 20:39:08
 
Danke, wir eure Antworten.
Allerdings bringen die einen ja nicht sehr weit.Heirat ist nicht so leicht nach amtswegen, anders dürfen wir auch nicht zusammen leben, da wird es einem ja nur schwer gemacht.
Wie sieht es aus wenn ein Kind da ist. Dürfte er dann mit seiner Familie zusammen leben.Ich weiss das er ja auch das sorgerecht und personenbetreuung mit übernehmen kann.

Gruss
Believe
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