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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zusammen wohnen trotz Asylantrag
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Beitrag begonnen von Believe am 05.07.2004 um 23:36:51

Titel: Zusammen wohnen trotz Asylantrag
Beitrag von Believe am 05.07.2004 um 23:36:51
Hallo Leute  ;)


ich bins mal wieder und natürlich mit einer neuen Frage.

Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen, ist das überhaupt möglich?? Sein Asyl läuft noch!
Was muss mann eventuell beachten , zwecks Amtsgänge etc.
Würde mich über zahlreiche Infos freuen.

Gruss
Believe :-D

Titel: Re: Zusammen wohnen trotz Asylantrag
Beitrag von fons am 05.07.2004 um 23:56:19
Kunrz und bündig.

Als (nur) Freund oder auch Verlobter besteht da NULL Chance.
Als Ehegatte sähe es anders aus.

Titel: Re: Zusammen wohnen trotz Asylantrag
Beitrag von Mick am 06.07.2004 um 01:10:15

schrieb am 05.07.2004 um 23:56:19:
Kunrz und bündig.

Als (nur) Freund oder auch Verlobter besteht da NULL Chance.
Als Ehegatte sähe es anders aus.



Hi Fons,

in seltenen Fällen habe ich es auch unter diesen Umständen erlebt, dass eine Umverteilung im Asylverfahren vorgenommen wurde. Die zuständige Stelle hat die aufnehmende ABH gefragt und diese hat ggf. unter den folgenden Bedingungen zugestimmt:

- sauberer Lebenswandel (keine Straftaten)
- Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Sozialhilfe
- Anrechnung auf die Aufnahmequote für Asylbewerber in der Gemeinde

Nachvollziehbar, oder? Damit stünde fest, dass ein Asylbewerber, der Sozialhilfe beziehen wird, weniger zugewiesen wird.

Allerdings:

Die mir bekannten Fälle liegen mittlerweile eher Jahre als Monate zurück. In der Regel entscheiden die Verteilungsstellen ohne die ABH zu fragen. Hier gilt das Motto: gleichmäßige Verteilung auf alle Kommunen. Die bloße Beziehung ohne Trauschein ist durch Art. 6 GG nicht geschützt, daher gibbet da keine Umverteilung. Die einzelnen Kommunen sollen nicht die Möglichkeit bekommen, sich "angenehme Fälle" zu holen.

Titel: Re: Zusammen wohnen trotz Asylantrag
Beitrag von fons am 06.07.2004 um 01:13:57
In 8 Jahren nie erlebt - und (für mich) auch nicht nachvollziehbar.
Mag aber auch am FlüAG in Ba-Wü. liegen

Aber o.k. Versuch macht kluch  ;)

Titel: Re: Zusammen wohnen trotz Asylantrag
Beitrag von Believe am 07.07.2004 um 20:39:08
Danke, wir eure Antworten.
Allerdings bringen die einen ja nicht sehr weit.Heirat ist nicht so leicht nach amtswegen, anders dürfen wir auch nicht zusammen leben, da wird es einem ja nur schwer gemacht.
Wie sieht es aus wenn ein Kind da ist. Dürfte er dann mit seiner Familie zusammen leben.Ich weiss das er ja auch das sorgerecht und personenbetreuung mit übernehmen kann.

Gruss
Believe

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