Zitat:Hallo Mick.
es ist doch kaum zu glauben, dass das Ehegatte eines Auslaenders, der 15 Jahren sich in DE aufgehalten hat, mehr als das Ehegatte eines Deutschen beguenstigt wird... ???
Hi Chap,
ich finde es nicht ganz so dramatisch. Mit der Vorschrift hat man nachträglich eine Möglichkeit geschaffen, den Rentnern die Wiedereinreise nach D. zu erleichtern. Sonst hätten sie gar keine Möglichkeit gehabt, sondern es wie üblich unterlassen, die Behörde darüber zu informieren, dass sie ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben.
Bei dt-vh. Ausländern war das in dem Maß nicht erforderlich. Diese haben immer einen Anspruch auf Erteilung der
AE, auch das dauerhafte Wiederkommen nach D. wäre kein Prob.
Zitat:Und die andere Frage... Wird dem Ehegatte des Deutschen nach dem Rueckkehr eine unbefristete oder nur befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Nein, natürlich keine unbefr.
AE, wonach sollte das gehen?