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Problem bei Sprachvisum (Gelesen: 3.838 mal)
malton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Problem bei Sprachvisum
15.06.2004 um 15:45:34
 
In meinem Bekanntenkreis spielt sich gerade folgendes ab:

a. Ein Mann hat einer jungen Thailänderin zu einem einjährigen Sprachvisum verholfen. Der Wunsch der Frau war und ist, zunächst deutsch zu lernen und anschließend an der Uni zu studieren,resp. ihr in Thailand begonnenes Studium in Deutschland zu beenden. Da der Mann selbst arbeitslos ist, hat sein Vater die Verpflichtungserklärung übernommen.

b. Leider hat er alle Zusagen hinsichtlich der Sprachausbildung nicht eingehalten, d.h. er die junge Frau hingehalten  (z.Zt. kein Kurs, Termin erst später etc.), sie ist mittlerweile bereits seit einem halben Jahr in Deutschland und hat noch keine Schule von innen gesehen.

c. Nachdem ihr klar geworden ist, daß sie von dem Mann nichts zu erwarten ist, hat die Thailänderin ihren Einlader verlassen, woraufhin dieser versucht, sie massiv unter Druck zu setzen. Er werde sie (via Landratsamt, Ausländerbehörde) ausweisen lassen, weil sie den Grund ihres Aufenthaltes nicht erfüllt habe, sie habe zusätzlich mit staatlichen Strafen zu rechnen, sie dürfe nach einer Ausweisung nie mehr zurückkommen etc., etc.

Die Frage ist nun, wie denn die rechtliche Situation der jungen Frau zu beurteilen ist. Was hat sie tatsächlich zu befürchten hinsichtlich ihres Visums, was kann, was soll sie jetzt machen ? Wie ist ihre Lage zu sehen ?

danke im voraus,

malton



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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.06.2004 um 18:58:24
 
1. Die Frau ist rechtmäßig hier. Es käme höchstens in Betracht, das Visum nachträglich zu befristen. Eine Ausweisung ist also nicht zu erwarten, jedenfalls könnte sie ihr durch eine freiwillige Ausreise zuvorkommen.

2. Da normalerweise der Sprachkurs gebucht sein muß, bevor das Visum erteilt wird, sollte die Frau erstmal bei der ABH nachfragen, wo der Kurs gebucht wurde und sich dann mit der Schule in Verbindung setzen, damit sie noch etwas lernen kann.

3. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass der Mann sich strafbar gemacht hat, irgendetwas zwischen Betrug und Einschleusen von Ausländern sollte drin sein (nach meinem laienhaften Rechtsempfinden).

4. Hilfe bekäme sie sicher auch beim örtlichen Ausländerbeauftragten.

Andreas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 15.06.2004 um 20:12:34
 
Zitat:
[...]
3. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass der Mann sich strafbar gemacht hat, irgendetwas zwischen Betrug und Einschleusen von Ausländern sollte drin sein (nach meinem laienhaften Rechtsempfinden).
[...]


Also hier müßte man wohl die vermutlichen Motive als erstes unter die Lupe nehmen, aber das wäre wohl eher Glaskugel lesen.
Wahrsagerin


Immerhin ist die Thailänderin offensichtlich freiwillig nach D. gekommen, hat sich hier freiwillig aufgehalten und hat sich freiwillig ein halbes Jahr nicht um ihren eigentlichen Aufenthaltszweck gekümmert. Wenn sie tatsächlich hätte studieren wollen, dann müßte ihr eine geistige Handlungskompetenz unterstellt werden, als dass sie sich selbständig um ihren Sprachkurs bekümmert hätte. Oder sie wußte zum Zeitpunkt der Einreise gar nicht, was ein Sprachkursvisum überhaupt bedeutet.

Dann käme allerdings eine Strafbarkeit nach § 92 (2) 2 AuslG in allen Alternativen in Frage.

Zitat:
. Da normalerweise der Sprachkurs gebucht sein muß, bevor das Visum erteilt wird, sollte die Frau erstmal bei der ABH nachfragen, wo der Kurs gebucht wurde und sich dann mit der Schule in Verbindung setzen, damit sie noch etwas lernen kann.


Nach einem halben Jahr wird sie wohl kaum noch Anschluss an den Bildungsstand der Kommilitonen finden können. Die Aufenthaltsbewilligung ist sicher mit einer auflösenden Bedingung erteilt/versehen. Wenn sie jetzt zur ABH geht und nach ihrem eigenen Kurs fragt, dann wird sie wohl 2 neue Stempel in ihren Pass bekommen. 1. "Ungültig" über die Aufenthaltsbewilligung und 2. Ausreisepflicht nach § 42 (3) AuslG bis zum .........., und dann bekommt sie noch einen DIN-A4-Zettel "Grenzübertrittsbescheinigung".

Zitat:
1. Die Frau ist rechtmäßig hier. Es käme höchstens in Betracht, das Visum nachträglich zu befristen. Eine Ausweisung ist also nicht zu erwarten, jedenfalls könnte sie ihr durch eine freiwillige Ausreise zuvorkommen.


Wenn die AG eine auflösende Bedingung enthält, dann hat sie wohl jetzt schon ein Problem.

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.06.2004 um 21:15:15
 
Zitat:
Der Wunsch der Frau war und ist, zunächst deutsch zu lernen


Zitat:
hat sich freiwillig ein halbes Jahr nicht um ihren eigentlichen Aufenthaltszweck gekümmert


Das sehe ich natürlich anders. Ich geh davon aus, dass sie dem Einlader vertraut hat, vermutlich aber nur sexuell ausgenutzt wurde. Soetwas sollte vom Gesetz nicht auch noch gefördert werden.  :kotz
Ich kenne in meinem Bekanntenkreis so einen ähnlichen Fall. Werbeagenturbesitzer holt karibisches "Fotomodell" nach D. Nach mehreren Jahren spricht sie kaum ein Wort deutsch, dafür ist Putzen und sexuelle Ausbeutung angesagt. Jetzt ist sie schwanger und der Typ guckt ziemlich dämlich aus der Wäsche  grin

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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.06.2004 um 09:13:49
 
Also das kann ich so ja gar ned glauben.

Als meine Frau damals das Visa zur Sprachschule erhielt und zur Schule ging spielte sich folgendes ab. Eine Mitschülerin aus irgendeinem Ghetto versuchte die anderen Frauen aufzuwiegeln. Ihr seid ja alle blöd, was geht ihr hier den in Schule usw.usw. Fortan kam diese Person nur noch ab und an, am Schluß gar ned mehr. So irgendwann hat mir meine jetzige Frau erzählt, daß die nun massive Probleme hat. Warum? Weil die ABH bei der VHS angerufen hat und sich erkundigt ob die ganzen Visumsempfänger auch dort sind. Desweiteren erstellt die VHS Anwesenheitslisten welche auf Anfrage auch an die ALB gereicht werden.

Wie kann das den sein, daß die "arme" Thai ein halbes Jahr in D ist ohne daß die zur Schule muß? Oder sind in anderen Bundesländern die Vorraussetzungen anders?

Und zu dem Karibischen Fotomodell, die ist doch bestimmt mit dem Werbeagenturbesitzer verheiratet. Und bezüglich des nicht sprechens, vielleicht will die gar ned deutsch lernen? Ich kenne auch einen Fall von einer Latina, die kam nach D und hat kapituliert mit der Sprache. "Zu schwer, das verstehe ich ned" usw.usw. Es wurde der ja auch leicht gemacht, der Mann dazu hatte sich mit der in Englisch sowie ein bischen in Spanisch mit der unterhalten.

Sorry, das mag ja sein was Deinen Fall angeht, für mich klingt dies nur wie "Latrinenparolen".

Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.06.2004 um 21:20:51
 
Zitat:
Und zu dem Karibischen Fotomodell, die ist doch bestimmt mit dem Werbeagenturbesitzer verheiratet. Und bezüglich des nicht sprechens, vielleicht will die gar ned deutsch lernen?


Sie sind nicht verheiratet. Der Mann versucht sie zur Heimreise zu überreden, weil er sich um den Unterhalt für das Kind drücken will.
Zugegeben, nach meiner Einschätzung ist die Frau ziemlich unselbständig, typisches Opfer eben.

Gruß, Andreas
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.06.2004 um 09:12:16
 
@Andreas

Das kann natürlich sein daß die Frau ein Opfer ist. Wie viele Männer gibt es, die Opfer der Frauen sind.

Wie gesagt, im Bekanntenkreis war eine Latina, die hat den Mann so unter Druck gesetzt mit ihrer permanenten Quengelerei daß der keinen Schritt mehr ohne die machen konnte. Und deutsch wollte die auch ned lernen, wo gibt es den das?

Integrationswillig sollten die Damen und Herren aus anderen Ländern halt schon sein. Aber das ist nur meine Meinung.

Gruß
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harry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.06.2004 um 22:46:22
 
da ich vermutlich damit gemeint bin sollte ich wohl etwas klarstellen.
1. der Wunsch der Frau war sicher auch die Schule zu besuchen, aber der eigentliche Grund war eine Heirat, es gibt mehr als genug Beweise hierfuer. Ich habe sogar meine Scheidung sehr schnell durchgefuehrt mit meiner Ex damit ich schnell heiraten kann.
Sie war erst 2 Monate auf der Schule, danach hatte sie Heimeh und wir waren 7 Wochen in Thailand. Danach ist es wohl so im Sand verlaufen, das mit der Schule. Die thais fressen einfach alles in sich hinein. Als sie es dann gesagt hat, und ich Termine bei einigen Schulen gemacht habe, ist sie einen Tag vorher abgehauen.
Grundsaetzlich ist wohl die Entaeuschung ueber das heiratsversprechen, und das sie einige Wochen zwei Maenner hatte, das gehoert sich nicht in der Thai Kultur.
Mein Vater hat keine Erklaerung uebernommen, das war ich. Ich kann leider in der heutigen Situation nichts dafuer fuer meine Arbeitslosigkeit (Geld ist aber genug da) kann jeden gerne 250 Absagen vorlegen.

2. Unter Druck gesetzt wird hier gar nicht weil erstens sie mich beim Auszug noch bestohlen hat, warum sollte ich das nicht anzeigen. Dieser Herr bei dem sie jetzt wohnt ist einschlaegig negativ beim Amt bekannt.

3.Habe ich unter Zeugen und auch mit Aussage beim Landratsamt angeboten das ich sofort die Schule zahle bis zum Ende des Visums (falls sie doch nicht heiraten will), ICH BETONE UNTER ZEUGEN VOM AMT. Die ganzen Papiere waren auch schon fertig, sie hat es ausgeschlagen. Aussderm habe ich ihr sogar ein eigenes Apartment angeboten.
Finanziell kein Thema, habe erst ein Grundstueck verkauft.

Mann sollte bitte auch immer die Gegenseit anhoeren.
Ein vernuenftiges und sachliches Gespraech hilt mehr.

Also das sie hier studieren wollte, kann sie gerne erzaehlen, ich habe sogar die aufgezeichneten Internet-chat, im dem von dem Plan die Rede, da wir uns sehr liebten und heiraten wollten, auch noch sicher 50 Mails in dem sie das schreibt.

Also sicher nicht ausnutzen, denn ich wollte und will sie noch immer heiraten.




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harry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.06.2004 um 23:14:37
 
Zitat:
da ich vermutlich damit gemeint bin sollte ich wohl etwas klarstellen.
1. der Wunsch der Frau war sicher auch die Schule zu besuchen, aber der eigentliche Grund war eine Heirat, es gibt mehr als genug Beweise hierfuer. Ich habe sogar meine Scheidung sehr schnell durchgefuehrt mit meiner Ex damit ich schnell heiraten kann.
Sie war erst 2 Monate auf der Schule, danach hatte sie Heimeh und wir waren 7 Wochen in Thailand. Danach ist es wohl so im Sand verlaufen, das mit der Schule. Die thais fressen einfach alles in sich hinein. Als sie es dann gesagt hat, und ich Termine bei einigen Schulen gemacht habe, ist sie einen Tag vorher abgehauen.
Grundsaetzlich ist wohl die Entaeuschung ueber das heiratsversprechen, und das sie einige Wochen zwei Maenner hatte, das gehoert sich nicht in der Thai Kultur.
Mein Vater hat keine Erklaerung uebernommen, das war ich. Ich kann leider in der heutigen Situation nichts dafuer fuer meine Arbeitslosigkeit (Geld ist aber genug da) kann jeden gerne 250 Absagen vorlegen.

2. Unter Druck gesetzt wird hier gar nicht weil erstens sie mich beim Auszug noch bestohlen hat, warum sollte ich das nicht anzeigen. Dieser Herr bei dem sie jetzt wohnt ist einschlaegig negativ beim Amt bekannt.

3.Habe ich unter Zeugen und auch mit Aussage beim Landratsamt angeboten das ich sofort die Schule zahle bis zum Ende des Visums (falls sie doch nicht heiraten will), ICH BETONE UNTER ZEUGEN VOM AMT. Die ganzen Papiere waren auch schon fertig, sie hat es ausgeschlagen. Aussderm habe ich ihr sogar ein eigenes Apartment angeboten.
Finanziell kein Thema, habe erst ein Grundstueck verkauft.

Mann sollte bitte auch immer die Gegenseit anhoeren.
Ein vernuenftiges und sachliches Gespraech hilt mehr.

Also das sie hier studieren wollte, kann sie gerne erzaehlen, ich habe sogar die aufgezeichneten Internet-chat, im dem von dem Plan die Rede, da wir uns sehr liebten und heiraten wollten, auch noch sicher 50 Mails in dem sie das schreibt.

Also sicher nicht ausnutzen, denn ich wollte und will sie noch immer heiraten.

Ich weiss nicht wie sich von euch einer fuehlt wenn ihr wirklich viel investiert (und meine nicht Geld, sondern Gefuehle), eure Freundin zum Heiraten nach Deutschland holt, und sie mit einem anderen im Bett liegt. Ich liebe sie sogar so sehr das ich das verzeihen koennte.

Tatsache ist, das ich sogar mit Rat von einem Freund vom Landratsamt, weil auch ihre Mutter in Thailand sehr um sie besorgt ist (habe guten Kontakt) und diese will das die Tochter wieder kommt ich in den naechsten Tage Klage erheben werde, da sie aus Angabe von falschen Gruenden nach Deutschland gekommen ist, sie hat ein Sprachvisum, wir wollten aber heiraten, das kann ich ganz klar schriftlich belegen, es sind nicht nur Aussagen.
Ich bin zwar wegen Beihilfe auch dran, aber das wichtigste ist mir das es ihr wieder gut geht, sie sicher bei der Mutter ist. Das Landratsamt hat schwere Bedenken gegen ihren neuen Freund. Er ist auch schon grundlos bei einer zufaelligen Begegnung auf meinen Vater losgegangen.

Sogar die Uebereinkunft, Schule, Apartment hat man ihr angeboten mit einem Rechtsanwalt ,mir und meinen Eltern zu machen, sie hat alles abgelehnt. Sie haette die Sicherheit gehabt, da alles ueber den Anwalt und das Landratsamt schriftlich gemacht gewesen waere.




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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.06.2004 um 21:08:02
 
@harry:

Zitat:
Mann sollte bitte auch immer die Gegenseit anhoeren.


Dazu besteht selten die Chance.

Zitat:
Also sicher nicht ausnutzen


Brauchst Dich von mir nicht angegriffen fühlen.

Die ganze Geschichte kommt mir doch sehr windig vor. Hab dazu nichts mehr zu schreiben.

Gruß,
Andreas
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