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Visa für Familienzusammenführung (Gelesen: 27.963 mal)
alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.06.2004 um 21:24:55
 
Hallo,

da mein Mann keine AE bekommen hat, haben wir uns jetzt doch dazu entschlossen, daß er zurück nach Libanon fliegt um ein Visa für Familienzusammenführung zu stellen.
Dies ist die legalste Lösung.
Kann mir jemand sagen wie lange er da unten sitzen muß? Und hat jemand Erfahrungen gemacht mit der deutschen Botschaft in Libanon?
Wovon ist das abhängig ob er eine AE dort unten bekommt?
Die Ausländerbehörde hat uns heute gesagt, daß sie auch ihre Zustimmung geben muß.
Brauche ich eine feste Arbeit, damit er Visum bekommt?
leider bin ich z.Z arbeitslos aber im Ausgust fange ich eine neue Ausbildung an, wo man aber auch nicht so viel Geld verdient?!
Kann es sein, daß er dann die nächsten Jahre nicht zurück kommt nur weil ich keine Arbeit habe??? Oder ist dies egal, da wir verheiratet sind??
Danke für eure Hilfe!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.06.2004 um 22:24:01
 
Hi,  grin

Würd mich zwar auch interressieren wie das läuft . aber soweit ich weis musst du ein festes einkommen haben und einen festen arbeitsplatz sonst läuft da nix.

Auch die wohnung muss dem entsprechend gross sein (glaube so 32cm²  ??? wenn ich mich nicht irre)

aber die profis wissen das bestimmt besser hier Durchgedreht

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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.06.2004 um 22:28:08
 
eine Wohnung haben wir. 70m2 aber ich habe keine feste Arbeit, da ich im August eine Ausbildung anfange!!
Das ist doch total unmenschlch. Er ist mein MANN, egal wieviel Geld ich verdiene. Sogar für LIEBE muß man in BRD bezahlen!!
Bist Du dir sicher??
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Mick
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Antwort #3 - 02.06.2004 um 22:30:23
 
Zitat:
Hallo,

da mein Mann keine AE bekommen hat, haben wir uns jetzt doch dazu entschlossen, daß er zurück nach Libanon fliegt um ein Visa für Familienzusammenführung zu stellen.
Dies ist die legalste Lösung.
Kann mir jemand sagen wie lange er da unten sitzen muß? Und hat jemand Erfahrungen gemacht mit der deutschen Botschaft in Libanon?
Wovon ist das abhängig ob er eine AE dort unten bekommt?
Die Ausländerbehörde hat uns heute gesagt, daß sie auch ihre Zustimmung geben muß.
Brauche ich eine feste Arbeit, damit er Visum bekommt?
leider bin ich z.Z arbeitslos aber im Ausgust fange ich eine neue Ausbildung an, wo man aber auch nicht so viel Geld verdient?!
Kann es sein, daß er dann die nächsten Jahre nicht zurück kommt nur weil ich keine Arbeit habe??? Oder ist dies egal, da wir verheiratet sind??
Danke für eure Hilfe!!!



Alanis, Du bist doch Deutsche? Dann ist Einkommen egal. Frag doch mal bei der Ausländerbehörde nach einer Vorabzustimmung (näheres siehe FAQ). Damit geht das "blitzschnell"!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muyiwa
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Antwort #4 - 02.06.2004 um 22:47:54
 
Ich hätte Dir eine ähnliche Antwort wie Mick gegeben.

Obwohl so manche Botschaft Einkommennachweise etc. sehen will. Ich weiß jetzt nicht, wie die reagieren, wenn man diese nicht bringen kann. Ich habe mich da gar nicht auf Diskussionen eingelassen, da es für mich kein Problem war. Aber im Zweifelsfall hätte ich dann wohl auf die Gesetzeslage hingewiesen.

Ich hoffe für Euch, dass Eure Ausländerbehörde sich bereit erklärt, eine Vorabzustimmung auszustellen. Dann geht es vielleicht tatsächlich so schnell, dass das Militär vieleicht gar nicht mitbekommt, dass er wieder im Land ist und ihn deshalb auch nicht inhaftiert.

Also Kopf hoch !

Jahre dauert es mit dem Visum nach meinem Kenntnisstand immer nur dann, wenn entweder die Echtheit irgendwelcher Papiere angezweifelt werden (glaube ich in Eurem Fall nicht, da er ja schon mal ein Visum für Deutschland bekommen hat und die Heiratsurkunde aus Dänemark ist) oder wenn in Deutschland Straftaten begangen wurden. Können die Exerten diese Meinung bestätigen?
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Mick
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 23:01:01
 
Zitat:
Jahre dauert es mit dem Visum nach meinem Kenntnisstand immer nur dann, wenn entweder die Echtheit irgendwelcher Papiere angezweifelt werden (glaube ich in Eurem Fall nicht, da er ja schon mal ein Visum für Deutschland bekommen hat und die Heiratsurkunde aus Dänemark ist) oder wenn in Deutschland Straftaten begangen wurden. Können die Exerten diese Meinung bestätigen?


Klar können wir das. Aber nur bedingt Zwinkernd
"Jahre" ist überzogen, auch in den kritischen Fällen. Sprechen wir da lieber von Monaten im Bereich von 6 bis 18.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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alanis81
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Antwort #6 - 03.06.2004 um 09:39:44
 
Hallo,
Straftaten liegen bei uns zum Glück nicht vor. Ich hoffe, daß ich wirklich kein festes Einkommen brauche, ansonsten wäre das ja ziemlich unverschämt mir meinen Mann weg zu nehmen wegen meines geringen Einkommens...!!!
Um welche Vorabentscheidungen handelt es sich?? Wir wollen morgen nochmal zur Ausländerbehörde. Was können wir da sagen? Müssen wir irgendwas mitbringen?
Die Ausländerbehörde hat gestern gesagt, daß ich ihn noch nicht mal in meiner Wohnung anmelden kann!!! Nun bin ich alleine angemeldet. Ich wußte nicht, daß er keine AE bekommt und ich bin davon ausgegangen daß er mich mit der Miete unterstützt. Vielleicht muß ich Sozialhilfe beantragen. Kann ich das?? Wenn er in Libanon ist, ist die Wohnung zu groß für mich und das Sozialamt würde sie nicht akzeptieren. Aber kann es sein, daß sie es doch tun, da ich auf meinen Mann warte? Und bekommt er AE wenn ich Sozialhilfe bekomme??
Natürlich möchte ich arbeiten gehen. Für mich ist es eine total demütigende Situation von der Sozialhilfe zu leben aber was können wir tun??
Und im August fängst meine Ausbildung an, ich bekomme keinen festen Job mehr für so eine kurze zeit.
Danke für eure Hilfe!!
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Marco_D.
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Antwort #7 - 03.06.2004 um 11:02:10
 
Mit der Vorabzustimmung bekommt dein Mann das Visum SOFORT ausgestellt, da die Botschaft die ABH in D nicht mehr fragen muss, da sie bereits zugestimmt hat.
Die ABH kann entscheiden, ob sie euch diese gibt oder eben nicht.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 03.06.2004 um 11:35:08
 
Liebe Alanis,

Mein lieber Schwan Alanis Du bist auf dem besten
Wege ein richtig schoenes Chaos in Deinem leben
anzurichten und dies  nach meiner Einschaetzung
auch noch ziemlich fahrlaessig. Du hast doch gewusst,
dass es mit der AE fuer Deinen Mann nicht so einfach
wird, und selbst wenn er diese jetzt innerthalb von ein
paar Wochen bekommen wuerde, hiesse dies ja nicht
automatisch dass er so zack zack gleich auch einen
Job bekommt. Du bist im Moment arbeitslos, beginnts
irgendwann eine nicht so gut bezahlte Ausbildung,
aber eine 70m2 Wohnung mietest Du schon mal an.

Sozialhilfe ist gedacht fuer Mitbuerger die unverschuldet
in eine Notlage geraten, so war es zumindest mal
gedacht, ganz bestimmt nicht fuer Leute die sich
selbst in so eine Situation bringen. Ein Minimum an
Selbst- und Eigenverantwortung sollte man schon verlangen koennen.
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croco
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Antwort #9 - 03.06.2004 um 12:35:05
 
Hallo Alanis,

Lass dich nicht Kürre machen.  kopfhau Auch als Sozialhilfeempfängerin hast du das Recht zu heiraten und brauchst dir das auch nicht von besserverdienenden Moralaposteln motz madig machen zu lassen.
Zu deiner rechtlichen Situation ist zu sagen:

1. Dein Mann hat ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Egal wie deine persönliche Situation aussieht. Wobei allerdings trotzdem die leidigen Visaverfahren eingehalten werden müssen.
2. Du kannst deinen Mann sofort bei dir anmelden.
Du must nur mit ihm zur Meldebehörde gehen.

3. Das Konsulat hinterfragt nicht deine Einkommensverghältnisse sondern holt lediglich die Zustimmung deiner ALB ein. Die ALB erkundigt sich nach Einkommen und Wohnraum. Ist dieses nicht gesichert kann die AE beschränkt werden, auf ein Jahr, kann aber deswegen nicht ganz versagt werden.

8)croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.06.2004 um 12:49:04
 
@ Hartmut

bitte Postings auf sachliche Antworten/Stellungnahmen beschränken.  Lippen versiegelt

Moralische Wertungen kann man am Stammtisch loswerden; bitte nicht hier.
Hilft nicht - stört nur etwas den "Boardfrieden".  :birnen

Kommetar (wenn´s sein muss)  bitte nicht hier. Ggf per mail/message oder im userforum.

Danke für künftige Beachtung  [beifall=beifall.gif]
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alanis81
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Antwort #11 - 03.06.2004 um 13:18:38
 
Hallo,
wir haben jetzt um 15 Uhr einen Termin beim Anwalt, er sagte es gibt eine Chance, daß er AE bekommt und nicht zurück muß.
Einen Job hat er schon angeboten bekommen wenn er Papiere hat.
Hat jemand Erfahrungen mit einem Anwalt in so einer Situation gemacht???
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Antwort #12 - 04.06.2004 um 16:40:57
 
Aber ein problem gibt es. ich kann ihn noch nicht einmal in meiner Wohnung anmelden!??
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Antwort #13 - 04.06.2004 um 17:06:05
 
Zitat:
Aber ein problem gibt es. ich kann ihn noch nicht einmal in meiner Wohnung anmelden!??

Hast du es versucht, warst du mit ihm auf dem Meldeamt?
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Antwort #14 - 04.06.2004 um 22:19:58
 
ja, war ich aber ich durfte ihn nicht anmelden laut ausländeramt... Smiley
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Antwort #15 - 05.06.2004 um 10:22:03
 
Zitat:
ja, war ich aber ich durfte ihn nicht anmelden laut ausländeramt... Smiley


Nicht immer so knapp alanis. Wie soll ich das denn interpretieren. Kann heißen:
-War nicht dort, weil ABH sagt geht nicht.
-War dort aber die Meldebehörde lehnt ab wegen ABH.
-Habe ihn Gemeldet aber ABH sagt durfte ich nicht.

Was ist aus dem Rechtsanwalttermin geworden??

???croco
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Antwort #16 - 05.06.2004 um 10:35:18
 
wir waren beim Anwalt und er hat sofort ein schreiben losgeschickt. Am Montag sollen wir nocheinmal zur Ausländerbehörde und sie auf das Schreiben vom Rechtsanwalt aufmerksam machen.
Ich verstehe gar nicht warum ich ihn nicht anmelden kann?????
Der RA sagte, es gäbe die Möglichkeit ihn nach Holland zu schicken damit er dort die AE bekommt....
wir hoffen, daß alles klappt!!
Lg Birgit & Firas
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Antwort #17 - 05.06.2004 um 13:50:10
 
Zitat:
Ich verstehe gar nicht warum ich ihn nicht anmelden kann?????
Lg Birgit & Firas

Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet. Griesgrämig

Ich kann nur noch mal betonen, das ich von mehreren Leuten gehört habe, die ihren Ehegatten angemeldet haben OHNE AE. Alleine aufgrund von Ehezeugnis und Mietvertrag. Ich kenne leider die gesetzlichen Bestimmungen hierzu nicht. Vielleicht kann sich ja mal jemand aüssern der sich da auskennt.

8)croco
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Antwort #18 - 05.06.2004 um 16:23:34
 
ich verstehe das auch nicht um ehrlich zu sein. mein mann kam mit einem Visum z. Familienzusammenführung. das erste was wir machen mussten war, ihn anzumelden - ohne AE. freund von uns kam mit einem heiratsvisum letzte woche. als erstes musste er angemeldet werden - ohne AE. ihr seid verheiratet und ob er nun nochmal raus muss wegens des visums oder nicht - warum solltest du ihn nicht anmelden dürfen? dies ist doch auch eine sicherheit für die behörden, wenn ein fester wohnsitz angegeben ist.
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LG janine
 
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Antwort #19 - 05.06.2004 um 22:22:02
 
ich verstehe das ganze auch nicht!!!
Dieser Sch*** explo Kerl von der Behörde meinte er MUSS zurück und ich kann ihn NICHT anmelden....
Am Montag werde ich es nochmal versuchen.
das Einwohnermeldeamt hat mir einen Zettel für meinen Mann zur Anmeldung mitgegeben. diesen mußte ich der Ausländerbehörde geben aber die A.behörde sagte ich darf ihn nicht anmelden.
Unmöglich!
ich werde weiteres mit meinem Anwalt klären.
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Antwort #20 - 05.06.2004 um 22:23:31
 
kann es sein daß manche in der Ausländerbehörde nach Lust und Laune die Regeln setzen???
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.06.2004 um 11:37:55
 
Hallo du ärmste:(

also ich denke schon das du ihn anmelden kannst, bei mir ging das auch ohne Probleme obwohl mein Mann illegal hier her kam.
Du musst versuchen dich durchzusetzen und dir nicht alles gefallen lassen was die so sagen, Ihr habt auch eure RECHTE!!
An deiner Stelle würde ich alle Rechtsmittel ausschöpfen damit er nicht in sein Land zurückmuss.
Man weiss ja nie ob er dann wirklich wiederkommt ???
Lass dich nicht unterkriegen und viel viel Erfolg für euch beide.
Bye
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #22 - 06.06.2004 um 11:57:01
 
Zitat:
ich verstehe das ganze auch nicht!!!
Dieser Sch*** explo Kerl von der Behörde meinte er MUSS zurück und ich kann ihn NICHT anmelden....
Am Montag werde ich es nochmal versuchen.
das Einwohnermeldeamt hat mir einen Zettel für meinen Mann zur Anmeldung mitgegeben. diesen mußte ich der Ausländerbehörde geben aber die A.behörde sagte ich darf ihn nicht anmelden.
Unmöglich!
ich werde weiteres mit meinem Anwalt klären.



Mal unabhängig vom Ausländerrecht:

Melderechtlich dürfte einer Anmeldung nichts im Wege stehen. Die Melderegister sind nach den tatsächlichen Umständen zu führen. Dein Anwalt sollte sich mal mit der Frage beschäftigen, wie er das umsetzen kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #23 - 06.06.2004 um 12:24:18
 
Hi

Hmmmmmm, ich wundere mich immer und immer wieder über die Unterschiede die bei den Gestzen gemacht werden, wer Geld und Einfluss hat kann "fast" alles durchsetzten und auch erreichen. cry:
Aber Otto Normalverbraucher haben da leider wenig aussicht auf Erfolg,vor allem die mit geringem Einkommen.
HAb grad erst letztens einen Bericht im Fernsehen verfolgt, in dem Reisebüros mit schönen Worten produkte anbieten ,die wenn man die Interpretation bzw. Übersetzung dieser Sätze kennt da erst gar nicht hinfahren würde.
Aber jeder Reiseveranstalter weiss was dahinter steckt, und das Gesetzt billigt solche Methoden obwohl man sich bewust ist das alles eine grosse lüge ist.
Würde man dem Verbraucher in einer für Ihn verständlichen Sprache sagen was ihn dort erwartet, dann wäre ja kein Verkauf zu stande gekommen.
Also trickst man mit schönen Worten rum und weiss doch ganz genau das es nicht der Wahrheit entspricht.
Ich weiss das ich jetzt wohl eine Rüge zu erwarten habe aber so wie bei o.g. Beispiel geht es auch in anderen Bereichen zu.
Es gibt leider keine Gesetzte die für alle gleich sind, das könnt ihr vergessen.
Wenn ein POlitiker korrupt ist oder ein prominenter Steuern hinterzieht dann geht das ganze ziemlich harmlos ab, kaum der rede wert, aber wenn Otto Normalverbraucher seine ganz normalen Bedürfnisse befriedigen will,z.b. Heirat aus Liebe , Familie gründen etc. dann wird aber erst Recht versucht ihm es so schwer wie möglich zu machen damit er sein Ziel nur nicht zu schnell erreicht, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Na ja man muss dem Normalbürger doch zeigen welche Macht man hat wenn man für Vater Staat arbeitet, ist ja auch kein schlechter Job [beifall=beifall.gif]
Diese Welt gehört Gott und nicht den Menschen,man solte nicht vergessebn wo man her kommt und wo hin man zurück muss, und das letzte Hemd hat keine Taschen.
ok ich denk mal es ist besser jetzt dieses Thema erst mal zu beenden, nichts für ungut
Bye

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Antwort #24 - 06.06.2004 um 13:11:42
 
Du solltest vielleicht mal versuchen die ganze Sache
etwas pragmatischer und weniger emotional anzugehen. Du bezeichnest Deinen Sachbearbeiter
als Sch.....kerl, und da Du in einem anderen Posting
Deinen Wohnort nennst, koennntest Du davon ausgehen dass dieser Sch...kerl sehr wohl mitbekommt
was Du von ihm haelst und dies wird ihn nicht unbedingt
positiver einstimmen.
Normalerweise solltest Du Deinen Mann auch ohne AE
anmelden koennen.
Dass Euer Anwalt einen Brief losschickt, und Euch dann
auffordert naechste Woche bei der AHB vorbeizugehen
und auf diesen Brief hinzuweisen ist eher "ungewoehnlich" Ihr habt doch sicher eine Vollmacht unterschrieben, und damit nimmt dieser Anwalt jetzt Eure Interessen wahr. D.h. er kommuniziert
mit der AHB und ist verpflichtet Euch ueber darueber
staendig zu unterrichten Kopien der Schriftsaetze
etc. Dass Ihr dann paralell auch noch mit der ABH
kommuniziert ist kontraproduktiv, und normalerweise
haette Euch Euer Sachbearbeiter nach Erhalt der
anwaltlichen Vollmacht nichts mehr zu sagen.

Der Tipp mit der AE in den Niederlanden, also ich weiss
nicht was ich davon halten soll. Wenn Du dort Deinen
Lebensmittelpunkt und Wohnort haettest kaeme
unter Umstaenden eine EU AE in Betracht aber dem ist ja nicht so also vergiss es am besten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 06.06.2004 um 14:42:19
 
Hallo Hartmut,
ich sehe das ganze realistisch und nicht emotional.
Außerdem sage ich nur das was mein Anwalt mir gesagt hat und wenn er sagt daß es die Mögllichkeit in Holland gibt dann wird das wohl stimmen!
Kann es sein, daß Du etwas Ausländerfeindlich bist?
Ich habe Dir nichts getan.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #26 - 06.06.2004 um 15:16:46
 
Nicht alles was Anwaelte so sagen muss auch
dann in der Realitaet wirklich so sein habe da selbst so meine Erfahrungen gemacht.
Ich auslaenderfeindlich lachen lachen lachen lachen  lebe seit 1982 nicht mehr in
Deutschland, habe seitdem in 8 Laendern
gelebt und gearbeitet, bin mit einer Auslaenderin
verheiratet und habe 3 Kinder eins davon schwarz
adoptiert reicht das????????????????????
Ob ich was gegen Dich habe die Frage meinst Du doch nicht etwas ernst?????
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Marco_D.
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Antwort #27 - 07.06.2004 um 09:30:38
 
Zitat:
Hallo Hartmut,
ich sehe das ganze realistisch und nicht emotional.
Außerdem sage ich nur das was mein Anwalt mir gesagt hat und wenn er sagt daß es die Mögllichkeit in Holland gibt dann wird das wohl stimmen!
Kann es sein, daß Du etwas Ausländerfeindlich bist?
Ich habe Dir nichts getan.



Ich würde auch nicht blind einem Anwalt vertrauen. Falls er nicht mit Ausländerrecht täglich zu tun hat noch viel weniger.
Ich habe im FInanzamt in der Vollstreckung gearbeitet und was manche Anwälte für Schreiben mir geschickt habe, wa r haaresträubend, da sie sich nur teilweise in der Materie auskannten und somit falsche Anträge gestellt haben. Manchmal waren Begründungen so unter aller Kanone, dass ich nur noch lachen musste.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch gute Anwälte.
Daher Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Zwinkernd

Und ich finde es auch komisch, dass ein Anwalt ein Schreiben schickt und du dich darauf besuchen sollst. Normalerweise geht der Anwalt mit. Ich hoffe, du kennst zumindest das Schreiben, was er aufgesetzt hat.

Und mit Holland sehe ich genauso wie Hartmut.
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Marco_D.
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Antwort #28 - 07.06.2004 um 09:33:59
 
Zitat:
Und ich finde es auch komisch, dass ein Anwalt ein Schreiben schickt und du dich darauf besuchen sollst.


Ok Deutsch konnten wir auch schon mal besser.  Smiley
2. Versuch Durchgedreht

Und ich finde es auch komisch, dass ein Anwalt ein Schreiben schickt und du darauf die ABH alleine besuchen sollst. Normalerweise geht der Anwalt mit.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #29 - 07.06.2004 um 10:15:49
 
Im  "Normalfall" sollte es doch so aussehen.

Der Anwalt verfasst einen Schriftsatz und schickt diesen
zusammen mit der Vollmacht seines Mandaten an die AHB.
Eine Kopie des Schriftsatzes erhaelt der Mandant.

Die AHB antwortet dem Anwalt und dieser informiert
seine Mandantschaft(schlimmes Wort) und bespricht das
weitere Vorgehen. Und hier sollte ein "guter" Anwalt
realistisch und ehrlich sein , sind viele aber nicht
wie Fons voellig richtig schreibt. Auf eins kann mans ich aber bei allen Anwaelten guten wie schlechten 100%zig
verlassen, die rechnung kommt bestimmt!!!!!
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Anne
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Antwort #30 - 07.06.2004 um 11:23:07
 
Hartmut, im Normalfall ja, aber nicht, wenn das Visum nur noch drei Tage gültig ist und bei der ABH etwas unterschrieben werden muss - da finde ich das so schon ok.
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Antwort #31 - 07.06.2004 um 12:11:08
 
Dann sollte ein guter Anwalt aber zumindest anbieten mitzugehen, wenn noch einiges in der Schwebe ist. Ob man das Angebot wegen der Kosten wahrnimmt ist dann wieder eine andere Sache
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Trinnity
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Antwort #32 - 07.06.2004 um 14:27:45
 
Hallo,

bezügl. der Anmeldung verstehe ich nicht, warum das nicht gehen sollte.
Ich habe meinen Schatz auch letzten Donnerstag angemeldet, obwohl sein Schengenvisum am letzten Samstag abgelaufen ist (keine Angst, er ist legal da geblieben, hat die ALB ermöglicht wegen Hochzeit diese Woche).
Mir hat die ALB sogar gesagt, ich solle das wegen der bevorstehenden Heirat schnellstens machen.

Auf dem Einwohnermeldeamt wollten sie nur meinen und seinen Pass sehen.

Alles ganz easy ....
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alanis81
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Antwort #33 - 07.06.2004 um 17:08:46
 
Hallo,
den Anwalt den ich ausgesucht habe beschäftigt sich nur mit Ausländerrecht. Also in sofern müsste er sich damit auskennen. Eine Kope vom Schreiben habe ich auch bekommen.
Wir waren heute bei der ABH und der Sachbearbeiter meinte, daß es schlecht für uns aussieht aber er gab ihm eine Bescheinigung, daß er sich bis zum 30.06.04 noch legal in BRD aufhalten darf (wegen dem Antrag auf AE).
Der Antrag läuft jetzt und mein Anwalt sagte, daß er jetzt den Rest erledigen wird (Kommunuikation mit der ABH). In Kürze bekommen wir bescheid von der ABH ob er AE bekommt oder nicht.
Und wegen der Anmeldung:
Der Sachbearbeiter bei der ABH lehnte es ab, ihm die Erlaubnis zu geben, ihn anzumelden. Grund: Er kam mit Touristenvisum und hat keine AE!!
Komisch daß alle ABH was anderes sagen..... ???
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Antwort #34 - 07.06.2004 um 17:11:59
 
Da habe ich was vergessen:
Der Sachbearbeiter bei der ABH sagte, daß er vielleicht auch nie mehr in die BRD kommen wird, falls er zurück nach Libanon muß!
Ich sagte, daß er aber mein MANN ist und daraufhin sagte er das spielt keine Rolle-wir könnten ja auch in Libanon leben. Daß er mein Mann ist heißt noch lange nicht, daß er Recht hat hier zu leben...obwohl ich deutsche bin.
Ist das nicht krass??
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Andreas78
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Antwort #35 - 07.06.2004 um 17:20:12
 
Zitat:
Da habe ich was vergessen:
Der Sachbearbeiter bei der ABH sagte, daß er vielleicht auch nie mehr in die BRD kommen wird, falls er zurück nach Libanon muß!
Ich sagte, daß er aber mein MANN ist und daraufhin sagte er das spielt keine Rolle-wir könnten ja auch in Libanon leben. Daß er mein Mann ist heißt noch lange nicht, daß er Recht hat hier zu leben...obwohl ich deutsche bin.
Ist das nicht krass??


Ne, das ist nicht mal falsch, sondern z.T. Gesetz. Eheschließung allein reicht nicht.

Laß Dich nicht irre machen. In Gedanken kannst Du ja  Smiley  lachen
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Anne
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Antwort #36 - 07.06.2004 um 17:20:44
 
Das ist allerdings krass- diese Rechtssprechung gab es bis 1973 - seitdem gilt, dass der deutsche Ehegatte das Recht hat, seine Ehe in D zu führen und die AE erteilt werden muss, wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt, der dem entgegensteht (also  ziemlich massives, das "falsche" Visum dürfte da nicht ausreichen.
Wäre ein Fall für den Vorgesetzten, sowas hat der nicht von sich zu geben - erzähl es  eurem Anwalt!
Anne - die solche Fälle sehr liebt  motz
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Andreas78
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Antwort #37 - 07.06.2004 um 17:26:47
 
Hallo Anne,

mit Zitat:
Eheschließung allein reicht nicht.
wollte ich natürlich auf die Ausweisungsgründe hinaus. Und für seine Äußerungen kann man den ABHler auch nicht belangen. Obwohl es natürlich eine ziemliche Frechheit ist, war es keine Falschauskunft.

motz explo :stampf: nützt nix. Nur informiert sein.
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Antwort #38 - 07.06.2004 um 17:49:48
 
Andreas, da hatten wir gleichzeitig gepostet - mein Posting war nicht als Antwort auf deins gedacht.

Aber dieser Spruch gehört so in meine Sammlung von Nettigkeiten, wie das selbsterfundene Formular eines südwestdeutschen Standesbeamten, der unterschreiben ließ, dass die deutsche Frau bei Wegfalls der AE ihrem Gatten in dessen Heimatland folgen werden- nein, nicht 1950, sondern ca. 1983...
Die Reihe ist endlos, ich lasse es bei diesem bewenden.
Gruß
Anne
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Antwort #39 - 07.06.2004 um 20:36:50
 
Zitat:
Andreas, da hatten wir gleichzeitig gepostet - mein Posting war nicht als Antwort auf deins gedacht.

Aber dieser Spruch gehört so in meine Sammlung von Nettigkeiten, wie das selbsterfundene Formular eines südwestdeutschen Standesbeamten, der unterschreiben ließ, dass die deutsche Frau bei Wegfalls der AE ihrem Gatten in dessen Heimatland folgen werden- nein, nicht 1950, sondern ca. 1983...
Die Reihe ist endlos, ich lasse es bei diesem bewenden.
Gruß
Anne


@thread:
immer eins ned vergessen, wir kennen hier nur eine Seite der Medaille. Und die Sachbearbeiter der ABH haben hier keine Möglichkeit, zur Sache Stellung zu nehmen.

Nochmal zur Anmeldung:
Die Meldebehörde wäre unter den genannten Voraussetzugen verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Da kann sich der SB bei der ABH auf den Kopf stellen und Hurra schreien - ändert nix.

Wenn der Anwalt auf Scheibe ist, wird er die Anmeldung ohne Probleme mit einem Antrag nach § 123 VwGO durchsetzen.


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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #40 - 08.06.2004 um 01:09:59
 
Dann werde ich morgen nochmal zur Meldebehörde gehen und unser Glück versuchen...
kann es sein, daß er ohne Meldebescheinigung auch keine AE bekommt???
Wenn ja, dann hat der Sachbbearbeiter von der ABH extra nicht die Zustimmung gegeben. Er möchte uns das extra schwer machen!! Da bin ich mir sicher.
Aber  explo nützt nichts...
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Antwort #41 - 08.06.2004 um 01:43:52
 
Zitat:
Dann werde ich morgen nochmal zur Meldebehörde gehen und unser Glück versuchen...
kann es sein, daß er ohne Meldebescheinigung auch keine AE bekommt???
Wenn ja, dann hat der Sachbbearbeiter von der ABH extra nicht die Zustimmung gegeben. Er möchte uns das extra schwer machen!! Da bin ich mir sicher.
Aber  explo nützt nichts...



Sorry, jepp, Du kannst sicher sein, dass man keine AE erteilen wird, wenn man nicht gemeldet ist. Etwas anderes dürfte nur für die Verlängerung von Besuchsvisa gelten.
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Zitat:
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Antwort #42 - 08.06.2004 um 10:31:52
 
Ich könnte  explo vor Wut!!
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Antwort #43 - 08.06.2004 um 10:49:16
 
Für sowas muß man einen Reflex ausbilden: wenn Dir eine Aussage falsch oder schikanös vorkommt -> immer schriftlich geben lassen, nach der Rechtsgrundlage fragen und ankündigen, dass man das recherchieren werde.
Der durchschnittliche Sachbearbeiter will Dich so schnell wie möglich loswerden, also auf keinen Fall abwimmeln lassen.
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Antwort #44 - 08.06.2004 um 14:54:39
 
Hallo alanis,

Darf ich noch mal zitieren was Mick geschrieben hat: Zitat:
Nochmal zur Anmeldung:
Die Meldebehörde wäre unter den genannten Voraussetzugen verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Da kann sich der SB bei der ABH auf den Kopf stellen und Hurra schreien - ändert nix.

Wenn der Anwalt auf Scheibe ist, wird er die Anmeldung ohne Probleme mit einem Antrag nach § 123 VwGO durchsetzen.


Es gibt also Verwaltungsvorschriften nach denen du deinen Mann  anmelden kannst.
Schnapp dir endlich deinen Anwalt, geht zur Meldebehörde und zieht das durch. lasst euch nicht abwimmeln. Verweist auf die Verwaltungsvorschriften, die deinAnwalt eigentlich kennen sollte. Notfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.

8)croco
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Antwort #45 - 08.06.2004 um 15:01:03
 
Das darf doch nicht sein, daß das Personal bei der ABH nicht nach den gesetzen arbeiten!!!
Auch die müssen sich nach der Gesetzesvorlage richten!!! Unglaublich was hier in unserem Land passiert.
Eigentlich sollten die froh sein, daß Ausländer nach BRD kommen, da die Deutschen langsam aussterben und immer weniger Kinder bekommen.
Junge Leute müssen in das Land [beifall=beifall.gif]
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Antwort #46 - 08.06.2004 um 16:10:41
 
Hi Alians,

nicht locker lassen ihr schafft das schon sag deinem Mann er soll dua machen , er weiss schon was ich meine.
Und dann setzt ihr schön fleissig ein paar Kindchen in die Welt damit die Rente der Arbeitnehmer(innen) gesichert ist disco

Du darfst auf keinen Fall zulassen das dein Mann Deutschland verlassen muss, kämpf mit allem Mitteln die dir zur Verfügung stehen,ok??

Wünsch euch alles alles gute
Bye
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Antwort #47 - 08.06.2004 um 16:26:44
 
Mal was ganz anderes:
Wer gibt mir immer die negativen Bewertungen?
hab doch gar nichts gemacht weinend
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Hartmut_Krentz
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Antwort #48 - 08.06.2004 um 16:27:45
 
Ich moechte dann doch nochmal auf die Anmerkung
von Mick verweisen, wir kennen nur die eine Seite
der Medaille, der Sachbearbeiter der ALB kommt hier nicht zu Wort!!!!!!
Dieses einseitige Melodram hier das "arme Opfer Alanis"
dort die boese, boese ALB ist mir persoenlich ein bisschen zu einseitig, vor allen Dingen wenn man die ganze sache vom ersten Posting an verfolgt hat.

Nein Alanis bevor da jetzt etwas kommt, Du hast
mir nichts getan und ich bin auch nicht auslaenderfeindlich, aber ein bisschen mehr
Objektivitaet waere der ganzen sache glaube ich ganz
dienlich und wuerde auch dem besseren Verstaendnis
dienen.
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alanis81
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Antwort #49 - 08.06.2004 um 16:55:44
 
Ich betrachte mich nicht als das Arme Opfer, habe lediglich eine Frage gestellt.
Und warum bin ich einseitig?? Das musst Du mir mal erklären.
Ich finde es einfach eine Frechheit von der ABH, es ist eine Tatsache daß die (nicht immer aber manchmal) nach Lust und Laune arbeiten und das ist nicht o.k.
Außerdem bin ich hier um zu erfahren, was andere Leute in solch einer Situation für Erfahrungen gemacht haben (z.B mit dem Melderecht). Dazu ist das Forum ja da! Ich möchte kein Mitleid oder Sonstiges. Wenn Du darauf wegen dem weinenden Smilie gekommen bist dann muß ich Dir sagen, das das nicht so ganz Ernst gemeint war.
Das mit der Ausländerfeindlichkeit war auch nur eine Frage.
Wir (mein Mann und ich) sind in einer blöden Situation und da ist dieses Forum ganz hilfreich 
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peku
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Antwort #50 - 08.06.2004 um 18:15:04
 
hallo,

sorry mus mal DUMM fragen:was fpr ein Status hat dein mann jetzt??Habs irgendwie wohl überlesen??Habe ich das richtig verstanden er war legal eingereistmit Visum??
Hat er jetzt eine Duldung,oder was hat er genau???

gruss peku
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Antwort #51 - 08.06.2004 um 18:31:09
 
hallo nochmal:

Infos zum anmelden in deiner Gemeinde gibt es hier.>>>

[url][/url]

Du kannst auch gleich das Meldeformular runterladen und ausfüllen.Abgeben,Stempel abhohlen und er ist gemeldet.

gruss peter
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Mick
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Antwort #52 - 08.06.2004 um 20:50:15
 
Leute, der Thread hat jetzt drei Seiten. Das Meiste ist mehrfach gesagt worden, es kommen keine neuen Infos. Vielleicht sollten wir es mal dabei belassen. Alanis, lies das, was gepostet wurde und handel danach. Und wenn es dann immer noch ned klappt, berichte davon und wir sehen weiter.
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Antwort #53 - 08.06.2004 um 21:05:24
 
Hallo zusammen Zwinkernd

vielleicht hilft das weiter.....die neuste Rechtssprechung  [beifall=beifall.gif]

Außerdem ist nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ausweisung oder Abschiebung von Ehegatten von EU-Bürgern grundsätzlich nicht erlaubt, so daß zu prüfen wäre, ob die Voraussetzungen vorliegen.


Aus diesen (genau: Richtlinien 64/221 EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG und VO 2317/95/EG) hat der EuGH in einem Urteil vom 25.07.2002 (Rs. C-459/99 (MRAX ./. Belgien) geschlossen, daß es einem Mitgliedstaat beispielsweise nicht gestattet ist, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache der Eheschließung mit einem EU-Staatsangehörigen nachweisen kann, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus seinem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in in den betreffenden Mitgliedstaat eingereist ist.

Ralf
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Antwort #54 - 08.06.2004 um 21:13:47
 
Zitat:
Hallo zusammen Zwinkernd

vielleicht hilft das weiter.....die neuste Rechtssprechung  [beifall=beifall.gif]

Außerdem ist nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ausweisung oder Abschiebung von Ehegatten von EU-Bürgern grundsätzlich nicht erlaubt, so daß zu prüfen wäre, ob die Voraussetzungen vorliegen.


Aus diesen (genau: Richtlinien 64/221 EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG und VO 2317/95/EG) hat der EuGH in einem Urteil vom 25.07.2002 (Rs. C-459/99 (MRAX ./. Belgien) geschlossen, daß es einem Mitgliedstaat beispielsweise nicht gestattet ist, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache der Eheschließung mit einem EU-Staatsangehörigen nachweisen kann, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus seinem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in in den betreffenden Mitgliedstaat eingereist ist.

Ralf



Sorry, das ist der klassische Fall des "gefährlichen Halbwissens"!!

Z.B. MRAX betrifft die Einreise mit Jemanden, der Freizügkeit in D. in Anspruch nimmt. Das kann jeder EU-Bürger, nur nicht der deutsche Staatsangehörige!
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Antwort #55 - 08.06.2004 um 22:33:20
 
es ist Fakt das man einen Ehegatten der mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist NICHT ausweisen darf, da kann man sich auf den Kopf stellen und Handstand machen.

Also Alians mach dich schlau in den Gesetzestexten und bestehe auf deinem Recht, schreib dir alles auf oder besser noch du druckst es dir aus. Sollte dein Anwalt nicht alles wissen  zeig es ihm und habt Geduld denn Geduld ist eine starke Waffe.
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Antwort #56 - 08.06.2004 um 23:38:22
 
Hallo Peku,
mein Mann ist legal in BRD eingereist. Die Papiere sind 100% richtig. sein Touristenvisa läuft morgen (9.6) aus aber er hat bis zum 30.6.04 Verlängerung bekommen wegen dem Antrag der Aufenthalterlaubnis.
Bald bekommen wir von der ABH bescheid, ob er AE bekommt oder nicht.
Danke für die zahlreichen Antworten!
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Antwort #57 - 09.06.2004 um 12:32:23
 
Zitat:
es ist Fakt das man einen Ehegatten der mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist NICHT ausweisen darf, da kann man sich auf den Kopf stellen und Handstand machen.

Also Alians mach dich schlau in den Gesetzestexten und bestehe auf deinem Recht, schreib dir alles auf oder besser noch du druckst es dir aus. Sollte dein Anwalt nicht alles wissen  zeig es ihm und habt Geduld denn Geduld ist eine starke Waffe.
Bye


"Gefährliches-Halbwissen" die Zweite.
Es gibt mehr als einen Ausländer, der trotz Ehe mit Deutschen ausgewiesen wurde. Kommt ganz auf den Einzelfall an. Klar, es gibt erhöhten Ausweisungsschutz, dass bedeutet aber nicht, dass man sich Alles erlauben kann.
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Antwort #58 - 09.06.2004 um 14:39:23
 
dein posting:
Hallo Peku,
mein Mann ist legal in BRD eingereist. Die Papiere sind 100% richtig. sein Touristenvisa läuft morgen (9.6) aus aber er hat bis zum 30.6.04 Verlängerung bekommen wegen dem Antrag der Aufenthalterlaubnis.
Bald bekommen wir von der ABH bescheid, ob er AE bekommt oder nicht. 
Danke für die zahlreichen Antworten!


sieht für mich eigentlich Priblemfrei aus und eher nach einem Regelablauf in einer Behörde als nach kommenden Problemen...Deine zuständige ALB kennt sicher auch die Weisung "deiner" landesregierung die besagt das wer legal eingereist ist und durch ehe mit deutschen einen Rechtsanspruch auf AE hat die erteilung in DE abwarten kann und nicht nochmals ausreisen muss.Hast du diese Weisung???wenn nein kann ich sie dir mailen.Wird schon alles gut werden.
Was macht die anmeldung??
gruss peku
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Antwort #59 - 09.06.2004 um 14:46:59
 
Hallo Peku,

musst ein bisschen laenger zurueckschauen wenn ich micht recht erinner sind die Dokumente fuer die
Eheschliessung nicht ueber die Deutsche Botschaft
in Beirut gelaufen und aus diesem Grunde erfolgte
die Eheschliessung dann auch in DK, und jetzt
schaut die ALB wie auch in aehnlichen Faellen
etwas genauer hin.


Saludos

Hartmut
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peku
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Antwort #60 - 09.06.2004 um 14:51:42
 
hallo hartmut,

das habe ich möglicherweuise übersehen und würde doch einiegs änderrn dann.Dies deshalb da dann bereits bei der Einreise kein Toristaufenthalt mehr beabsichtigt war sondern ein andauernder Verbleib.Ok dann sorry...
gruss peku
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ralfh
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Antwort #61 - 09.06.2004 um 16:30:29
 
Hallo Alians Smiley

weise Deinen Anwalt auf dieses Urteil hin und er solle den Sachverhalt noch mal prüfen Zwinkernd


Urteil des EuGH vom
25.07.2002, RS C-459/99, veröffentlicht in InfAuslR 2002,417 ff, hin mit der
Bitte, die Sache unter diesem Aspekt nochmals zu überprüfen und
gegebenenfalls gegenüber der Ausländerbehörde vorstellig zu werden.

Nach dieser Entscheidung rechtfertigt nämlich allein die Einreise ohne Visum
durch einen sog. drittstaatsangehörigen Ehegatten eines
freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers nicht die Versagung der
Aufenthaltserlaubnis-EG!

Viel Glück! Smiley
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Andreas78
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Antwort #62 - 09.06.2004 um 16:53:47
 
Zitat:
Nach dieser Entscheidung rechtfertigt nämlich allein die Einreise ohne Visum
durch einen sog. drittstaatsangehörigen Ehegatten eines
freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers nicht die Versagung der
Aufenthaltserlaubnis-EG!


Man kann sich als Deutscher in Deutschland nicht auf Freizügigkeitrechte als Unionsbürger berufen. Inländerdiskriminierung.
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