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Visa für Familienzusammenführung (Gelesen: 27.965 mal)
croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 05.06.2004 um 10:22:03
 
Zitat:
ja, war ich aber ich durfte ihn nicht anmelden laut ausländeramt... Smiley


Nicht immer so knapp alanis. Wie soll ich das denn interpretieren. Kann heißen:
-War nicht dort, weil ABH sagt geht nicht.
-War dort aber die Meldebehörde lehnt ab wegen ABH.
-Habe ihn Gemeldet aber ABH sagt durfte ich nicht.

Was ist aus dem Rechtsanwalttermin geworden??

???croco
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 05.06.2004 um 10:35:18
 
wir waren beim Anwalt und er hat sofort ein schreiben losgeschickt. Am Montag sollen wir nocheinmal zur Ausländerbehörde und sie auf das Schreiben vom Rechtsanwalt aufmerksam machen.
Ich verstehe gar nicht warum ich ihn nicht anmelden kann?????
Der RA sagte, es gäbe die Möglichkeit ihn nach Holland zu schicken damit er dort die AE bekommt....
wir hoffen, daß alles klappt!!
Lg Birgit & Firas
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croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 05.06.2004 um 13:50:10
 
Zitat:
Ich verstehe gar nicht warum ich ihn nicht anmelden kann?????
Lg Birgit & Firas

Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet. Griesgrämig

Ich kann nur noch mal betonen, das ich von mehreren Leuten gehört habe, die ihren Ehegatten angemeldet haben OHNE AE. Alleine aufgrund von Ehezeugnis und Mietvertrag. Ich kenne leider die gesetzlichen Bestimmungen hierzu nicht. Vielleicht kann sich ja mal jemand aüssern der sich da auskennt.

8)croco
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 05.06.2004 um 16:23:34
 
ich verstehe das auch nicht um ehrlich zu sein. mein mann kam mit einem Visum z. Familienzusammenführung. das erste was wir machen mussten war, ihn anzumelden - ohne AE. freund von uns kam mit einem heiratsvisum letzte woche. als erstes musste er angemeldet werden - ohne AE. ihr seid verheiratet und ob er nun nochmal raus muss wegens des visums oder nicht - warum solltest du ihn nicht anmelden dürfen? dies ist doch auch eine sicherheit für die behörden, wenn ein fester wohnsitz angegeben ist.
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LG janine
 
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 05.06.2004 um 22:22:02
 
ich verstehe das ganze auch nicht!!!
Dieser Sch*** explo Kerl von der Behörde meinte er MUSS zurück und ich kann ihn NICHT anmelden....
Am Montag werde ich es nochmal versuchen.
das Einwohnermeldeamt hat mir einen Zettel für meinen Mann zur Anmeldung mitgegeben. diesen mußte ich der Ausländerbehörde geben aber die A.behörde sagte ich darf ihn nicht anmelden.
Unmöglich!
ich werde weiteres mit meinem Anwalt klären.
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 05.06.2004 um 22:23:31
 
kann es sein daß manche in der Ausländerbehörde nach Lust und Laune die Regeln setzen???
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.06.2004 um 11:37:55
 
Hallo du ärmste:(

also ich denke schon das du ihn anmelden kannst, bei mir ging das auch ohne Probleme obwohl mein Mann illegal hier her kam.
Du musst versuchen dich durchzusetzen und dir nicht alles gefallen lassen was die so sagen, Ihr habt auch eure RECHTE!!
An deiner Stelle würde ich alle Rechtsmittel ausschöpfen damit er nicht in sein Land zurückmuss.
Man weiss ja nie ob er dann wirklich wiederkommt ???
Lass dich nicht unterkriegen und viel viel Erfolg für euch beide.
Bye
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #22 - 06.06.2004 um 11:57:01
 
Zitat:
ich verstehe das ganze auch nicht!!!
Dieser Sch*** explo Kerl von der Behörde meinte er MUSS zurück und ich kann ihn NICHT anmelden....
Am Montag werde ich es nochmal versuchen.
das Einwohnermeldeamt hat mir einen Zettel für meinen Mann zur Anmeldung mitgegeben. diesen mußte ich der Ausländerbehörde geben aber die A.behörde sagte ich darf ihn nicht anmelden.
Unmöglich!
ich werde weiteres mit meinem Anwalt klären.



Mal unabhängig vom Ausländerrecht:

Melderechtlich dürfte einer Anmeldung nichts im Wege stehen. Die Melderegister sind nach den tatsächlichen Umständen zu führen. Dein Anwalt sollte sich mal mit der Frage beschäftigen, wie er das umsetzen kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 06.06.2004 um 12:24:18
 
Hi

Hmmmmmm, ich wundere mich immer und immer wieder über die Unterschiede die bei den Gestzen gemacht werden, wer Geld und Einfluss hat kann "fast" alles durchsetzten und auch erreichen. cry:
Aber Otto Normalverbraucher haben da leider wenig aussicht auf Erfolg,vor allem die mit geringem Einkommen.
HAb grad erst letztens einen Bericht im Fernsehen verfolgt, in dem Reisebüros mit schönen Worten produkte anbieten ,die wenn man die Interpretation bzw. Übersetzung dieser Sätze kennt da erst gar nicht hinfahren würde.
Aber jeder Reiseveranstalter weiss was dahinter steckt, und das Gesetzt billigt solche Methoden obwohl man sich bewust ist das alles eine grosse lüge ist.
Würde man dem Verbraucher in einer für Ihn verständlichen Sprache sagen was ihn dort erwartet, dann wäre ja kein Verkauf zu stande gekommen.
Also trickst man mit schönen Worten rum und weiss doch ganz genau das es nicht der Wahrheit entspricht.
Ich weiss das ich jetzt wohl eine Rüge zu erwarten habe aber so wie bei o.g. Beispiel geht es auch in anderen Bereichen zu.
Es gibt leider keine Gesetzte die für alle gleich sind, das könnt ihr vergessen.
Wenn ein POlitiker korrupt ist oder ein prominenter Steuern hinterzieht dann geht das ganze ziemlich harmlos ab, kaum der rede wert, aber wenn Otto Normalverbraucher seine ganz normalen Bedürfnisse befriedigen will,z.b. Heirat aus Liebe , Familie gründen etc. dann wird aber erst Recht versucht ihm es so schwer wie möglich zu machen damit er sein Ziel nur nicht zu schnell erreicht, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Na ja man muss dem Normalbürger doch zeigen welche Macht man hat wenn man für Vater Staat arbeitet, ist ja auch kein schlechter Job [beifall=beifall.gif]
Diese Welt gehört Gott und nicht den Menschen,man solte nicht vergessebn wo man her kommt und wo hin man zurück muss, und das letzte Hemd hat keine Taschen.
ok ich denk mal es ist besser jetzt dieses Thema erst mal zu beenden, nichts für ungut
Bye

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Hartmut_Krentz
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Antwort #24 - 06.06.2004 um 13:11:42
 
Du solltest vielleicht mal versuchen die ganze Sache
etwas pragmatischer und weniger emotional anzugehen. Du bezeichnest Deinen Sachbearbeiter
als Sch.....kerl, und da Du in einem anderen Posting
Deinen Wohnort nennst, koennntest Du davon ausgehen dass dieser Sch...kerl sehr wohl mitbekommt
was Du von ihm haelst und dies wird ihn nicht unbedingt
positiver einstimmen.
Normalerweise solltest Du Deinen Mann auch ohne AE
anmelden koennen.
Dass Euer Anwalt einen Brief losschickt, und Euch dann
auffordert naechste Woche bei der AHB vorbeizugehen
und auf diesen Brief hinzuweisen ist eher "ungewoehnlich" Ihr habt doch sicher eine Vollmacht unterschrieben, und damit nimmt dieser Anwalt jetzt Eure Interessen wahr. D.h. er kommuniziert
mit der AHB und ist verpflichtet Euch ueber darueber
staendig zu unterrichten Kopien der Schriftsaetze
etc. Dass Ihr dann paralell auch noch mit der ABH
kommuniziert ist kontraproduktiv, und normalerweise
haette Euch Euer Sachbearbeiter nach Erhalt der
anwaltlichen Vollmacht nichts mehr zu sagen.

Der Tipp mit der AE in den Niederlanden, also ich weiss
nicht was ich davon halten soll. Wenn Du dort Deinen
Lebensmittelpunkt und Wohnort haettest kaeme
unter Umstaenden eine EU AE in Betracht aber dem ist ja nicht so also vergiss es am besten.
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alanis81
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Antwort #25 - 06.06.2004 um 14:42:19
 
Hallo Hartmut,
ich sehe das ganze realistisch und nicht emotional.
Außerdem sage ich nur das was mein Anwalt mir gesagt hat und wenn er sagt daß es die Mögllichkeit in Holland gibt dann wird das wohl stimmen!
Kann es sein, daß Du etwas Ausländerfeindlich bist?
Ich habe Dir nichts getan.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #26 - 06.06.2004 um 15:16:46
 
Nicht alles was Anwaelte so sagen muss auch
dann in der Realitaet wirklich so sein habe da selbst so meine Erfahrungen gemacht.
Ich auslaenderfeindlich lachen lachen lachen lachen  lebe seit 1982 nicht mehr in
Deutschland, habe seitdem in 8 Laendern
gelebt und gearbeitet, bin mit einer Auslaenderin
verheiratet und habe 3 Kinder eins davon schwarz
adoptiert reicht das????????????????????
Ob ich was gegen Dich habe die Frage meinst Du doch nicht etwas ernst?????
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 07.06.2004 um 09:30:38
 
Zitat:
Hallo Hartmut,
ich sehe das ganze realistisch und nicht emotional.
Außerdem sage ich nur das was mein Anwalt mir gesagt hat und wenn er sagt daß es die Mögllichkeit in Holland gibt dann wird das wohl stimmen!
Kann es sein, daß Du etwas Ausländerfeindlich bist?
Ich habe Dir nichts getan.



Ich würde auch nicht blind einem Anwalt vertrauen. Falls er nicht mit Ausländerrecht täglich zu tun hat noch viel weniger.
Ich habe im FInanzamt in der Vollstreckung gearbeitet und was manche Anwälte für Schreiben mir geschickt habe, wa r haaresträubend, da sie sich nur teilweise in der Materie auskannten und somit falsche Anträge gestellt haben. Manchmal waren Begründungen so unter aller Kanone, dass ich nur noch lachen musste.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch gute Anwälte.
Daher Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Zwinkernd

Und ich finde es auch komisch, dass ein Anwalt ein Schreiben schickt und du dich darauf besuchen sollst. Normalerweise geht der Anwalt mit. Ich hoffe, du kennst zumindest das Schreiben, was er aufgesetzt hat.

Und mit Holland sehe ich genauso wie Hartmut.
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Marco_D.
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Antwort #28 - 07.06.2004 um 09:33:59
 
Zitat:
Und ich finde es auch komisch, dass ein Anwalt ein Schreiben schickt und du dich darauf besuchen sollst.


Ok Deutsch konnten wir auch schon mal besser.  Smiley
2. Versuch Durchgedreht

Und ich finde es auch komisch, dass ein Anwalt ein Schreiben schickt und du darauf die ABH alleine besuchen sollst. Normalerweise geht der Anwalt mit.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #29 - 07.06.2004 um 10:15:49
 
Im  "Normalfall" sollte es doch so aussehen.

Der Anwalt verfasst einen Schriftsatz und schickt diesen
zusammen mit der Vollmacht seines Mandaten an die AHB.
Eine Kopie des Schriftsatzes erhaelt der Mandant.

Die AHB antwortet dem Anwalt und dieser informiert
seine Mandantschaft(schlimmes Wort) und bespricht das
weitere Vorgehen. Und hier sollte ein "guter" Anwalt
realistisch und ehrlich sein , sind viele aber nicht
wie Fons voellig richtig schreibt. Auf eins kann mans ich aber bei allen Anwaelten guten wie schlechten 100%zig
verlassen, die rechnung kommt bestimmt!!!!!
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