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Visa für Familienzusammenführung (Gelesen: 27.960 mal)
alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.06.2004 um 21:24:55
 
Hallo,

da mein Mann keine AE bekommen hat, haben wir uns jetzt doch dazu entschlossen, daß er zurück nach Libanon fliegt um ein Visa für Familienzusammenführung zu stellen.
Dies ist die legalste Lösung.
Kann mir jemand sagen wie lange er da unten sitzen muß? Und hat jemand Erfahrungen gemacht mit der deutschen Botschaft in Libanon?
Wovon ist das abhängig ob er eine AE dort unten bekommt?
Die Ausländerbehörde hat uns heute gesagt, daß sie auch ihre Zustimmung geben muß.
Brauche ich eine feste Arbeit, damit er Visum bekommt?
leider bin ich z.Z arbeitslos aber im Ausgust fange ich eine neue Ausbildung an, wo man aber auch nicht so viel Geld verdient?!
Kann es sein, daß er dann die nächsten Jahre nicht zurück kommt nur weil ich keine Arbeit habe??? Oder ist dies egal, da wir verheiratet sind??
Danke für eure Hilfe!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.06.2004 um 22:24:01
 
Hi,  grin

Würd mich zwar auch interressieren wie das läuft . aber soweit ich weis musst du ein festes einkommen haben und einen festen arbeitsplatz sonst läuft da nix.

Auch die wohnung muss dem entsprechend gross sein (glaube so 32cm²  ??? wenn ich mich nicht irre)

aber die profis wissen das bestimmt besser hier Durchgedreht

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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.06.2004 um 22:28:08
 
eine Wohnung haben wir. 70m2 aber ich habe keine feste Arbeit, da ich im August eine Ausbildung anfange!!
Das ist doch total unmenschlch. Er ist mein MANN, egal wieviel Geld ich verdiene. Sogar für LIEBE muß man in BRD bezahlen!!
Bist Du dir sicher??
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 02.06.2004 um 22:30:23
 
Zitat:
Hallo,

da mein Mann keine AE bekommen hat, haben wir uns jetzt doch dazu entschlossen, daß er zurück nach Libanon fliegt um ein Visa für Familienzusammenführung zu stellen.
Dies ist die legalste Lösung.
Kann mir jemand sagen wie lange er da unten sitzen muß? Und hat jemand Erfahrungen gemacht mit der deutschen Botschaft in Libanon?
Wovon ist das abhängig ob er eine AE dort unten bekommt?
Die Ausländerbehörde hat uns heute gesagt, daß sie auch ihre Zustimmung geben muß.
Brauche ich eine feste Arbeit, damit er Visum bekommt?
leider bin ich z.Z arbeitslos aber im Ausgust fange ich eine neue Ausbildung an, wo man aber auch nicht so viel Geld verdient?!
Kann es sein, daß er dann die nächsten Jahre nicht zurück kommt nur weil ich keine Arbeit habe??? Oder ist dies egal, da wir verheiratet sind??
Danke für eure Hilfe!!!



Alanis, Du bist doch Deutsche? Dann ist Einkommen egal. Frag doch mal bei der Ausländerbehörde nach einer Vorabzustimmung (näheres siehe FAQ). Damit geht das "blitzschnell"!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.06.2004 um 22:47:54
 
Ich hätte Dir eine ähnliche Antwort wie Mick gegeben.

Obwohl so manche Botschaft Einkommennachweise etc. sehen will. Ich weiß jetzt nicht, wie die reagieren, wenn man diese nicht bringen kann. Ich habe mich da gar nicht auf Diskussionen eingelassen, da es für mich kein Problem war. Aber im Zweifelsfall hätte ich dann wohl auf die Gesetzeslage hingewiesen.

Ich hoffe für Euch, dass Eure Ausländerbehörde sich bereit erklärt, eine Vorabzustimmung auszustellen. Dann geht es vielleicht tatsächlich so schnell, dass das Militär vieleicht gar nicht mitbekommt, dass er wieder im Land ist und ihn deshalb auch nicht inhaftiert.

Also Kopf hoch !

Jahre dauert es mit dem Visum nach meinem Kenntnisstand immer nur dann, wenn entweder die Echtheit irgendwelcher Papiere angezweifelt werden (glaube ich in Eurem Fall nicht, da er ja schon mal ein Visum für Deutschland bekommen hat und die Heiratsurkunde aus Dänemark ist) oder wenn in Deutschland Straftaten begangen wurden. Können die Exerten diese Meinung bestätigen?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 02.06.2004 um 23:01:01
 
Zitat:
Jahre dauert es mit dem Visum nach meinem Kenntnisstand immer nur dann, wenn entweder die Echtheit irgendwelcher Papiere angezweifelt werden (glaube ich in Eurem Fall nicht, da er ja schon mal ein Visum für Deutschland bekommen hat und die Heiratsurkunde aus Dänemark ist) oder wenn in Deutschland Straftaten begangen wurden. Können die Exerten diese Meinung bestätigen?


Klar können wir das. Aber nur bedingt Zwinkernd
"Jahre" ist überzogen, auch in den kritischen Fällen. Sprechen wir da lieber von Monaten im Bereich von 6 bis 18.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.06.2004 um 09:39:44
 
Hallo,
Straftaten liegen bei uns zum Glück nicht vor. Ich hoffe, daß ich wirklich kein festes Einkommen brauche, ansonsten wäre das ja ziemlich unverschämt mir meinen Mann weg zu nehmen wegen meines geringen Einkommens...!!!
Um welche Vorabentscheidungen handelt es sich?? Wir wollen morgen nochmal zur Ausländerbehörde. Was können wir da sagen? Müssen wir irgendwas mitbringen?
Die Ausländerbehörde hat gestern gesagt, daß ich ihn noch nicht mal in meiner Wohnung anmelden kann!!! Nun bin ich alleine angemeldet. Ich wußte nicht, daß er keine AE bekommt und ich bin davon ausgegangen daß er mich mit der Miete unterstützt. Vielleicht muß ich Sozialhilfe beantragen. Kann ich das?? Wenn er in Libanon ist, ist die Wohnung zu groß für mich und das Sozialamt würde sie nicht akzeptieren. Aber kann es sein, daß sie es doch tun, da ich auf meinen Mann warte? Und bekommt er AE wenn ich Sozialhilfe bekomme??
Natürlich möchte ich arbeiten gehen. Für mich ist es eine total demütigende Situation von der Sozialhilfe zu leben aber was können wir tun??
Und im August fängst meine Ausbildung an, ich bekomme keinen festen Job mehr für so eine kurze zeit.
Danke für eure Hilfe!!
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.06.2004 um 11:02:10
 
Mit der Vorabzustimmung bekommt dein Mann das Visum SOFORT ausgestellt, da die Botschaft die ABH in D nicht mehr fragen muss, da sie bereits zugestimmt hat.
Die ABH kann entscheiden, ob sie euch diese gibt oder eben nicht.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #8 - 03.06.2004 um 11:35:08
 
Liebe Alanis,

Mein lieber Schwan Alanis Du bist auf dem besten
Wege ein richtig schoenes Chaos in Deinem leben
anzurichten und dies  nach meiner Einschaetzung
auch noch ziemlich fahrlaessig. Du hast doch gewusst,
dass es mit der AE fuer Deinen Mann nicht so einfach
wird, und selbst wenn er diese jetzt innerthalb von ein
paar Wochen bekommen wuerde, hiesse dies ja nicht
automatisch dass er so zack zack gleich auch einen
Job bekommt. Du bist im Moment arbeitslos, beginnts
irgendwann eine nicht so gut bezahlte Ausbildung,
aber eine 70m2 Wohnung mietest Du schon mal an.

Sozialhilfe ist gedacht fuer Mitbuerger die unverschuldet
in eine Notlage geraten, so war es zumindest mal
gedacht, ganz bestimmt nicht fuer Leute die sich
selbst in so eine Situation bringen. Ein Minimum an
Selbst- und Eigenverantwortung sollte man schon verlangen koennen.
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.06.2004 um 12:35:05
 
Hallo Alanis,

Lass dich nicht Kürre machen.  kopfhau Auch als Sozialhilfeempfängerin hast du das Recht zu heiraten und brauchst dir das auch nicht von besserverdienenden Moralaposteln motz madig machen zu lassen.
Zu deiner rechtlichen Situation ist zu sagen:

1. Dein Mann hat ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Egal wie deine persönliche Situation aussieht. Wobei allerdings trotzdem die leidigen Visaverfahren eingehalten werden müssen.
2. Du kannst deinen Mann sofort bei dir anmelden.
Du must nur mit ihm zur Meldebehörde gehen.

3. Das Konsulat hinterfragt nicht deine Einkommensverghältnisse sondern holt lediglich die Zustimmung deiner ALB ein. Die ALB erkundigt sich nach Einkommen und Wohnraum. Ist dieses nicht gesichert kann die AE beschränkt werden, auf ein Jahr, kann aber deswegen nicht ganz versagt werden.

8)croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.06.2004 um 12:49:04
 
@ Hartmut

bitte Postings auf sachliche Antworten/Stellungnahmen beschränken.  Lippen versiegelt

Moralische Wertungen kann man am Stammtisch loswerden; bitte nicht hier.
Hilft nicht - stört nur etwas den "Boardfrieden".  :birnen

Kommetar (wenn´s sein muss)  bitte nicht hier. Ggf per mail/message oder im userforum.

Danke für künftige Beachtung  [beifall=beifall.gif]
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.06.2004 um 13:18:38
 
Hallo,
wir haben jetzt um 15 Uhr einen Termin beim Anwalt, er sagte es gibt eine Chance, daß er AE bekommt und nicht zurück muß.
Einen Job hat er schon angeboten bekommen wenn er Papiere hat.
Hat jemand Erfahrungen mit einem Anwalt in so einer Situation gemacht???
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alanis81
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Antwort #12 - 04.06.2004 um 16:40:57
 
Aber ein problem gibt es. ich kann ihn noch nicht einmal in meiner Wohnung anmelden!??
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croco
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Antwort #13 - 04.06.2004 um 17:06:05
 
Zitat:
Aber ein problem gibt es. ich kann ihn noch nicht einmal in meiner Wohnung anmelden!??

Hast du es versucht, warst du mit ihm auf dem Meldeamt?
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alanis81
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Antwort #14 - 04.06.2004 um 22:19:58
 
ja, war ich aber ich durfte ihn nicht anmelden laut ausländeramt... Smiley
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