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Visa für Familienzusammenführung (Gelesen: 27.964 mal)
alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 08.06.2004 um 15:01:03
 
Das darf doch nicht sein, daß das Personal bei der ABH nicht nach den gesetzen arbeiten!!!
Auch die müssen sich nach der Gesetzesvorlage richten!!! Unglaublich was hier in unserem Land passiert.
Eigentlich sollten die froh sein, daß Ausländer nach BRD kommen, da die Deutschen langsam aussterben und immer weniger Kinder bekommen.
Junge Leute müssen in das Land [beifall=beifall.gif]
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 08.06.2004 um 16:10:41
 
Hi Alians,

nicht locker lassen ihr schafft das schon sag deinem Mann er soll dua machen , er weiss schon was ich meine.
Und dann setzt ihr schön fleissig ein paar Kindchen in die Welt damit die Rente der Arbeitnehmer(innen) gesichert ist disco

Du darfst auf keinen Fall zulassen das dein Mann Deutschland verlassen muss, kämpf mit allem Mitteln die dir zur Verfügung stehen,ok??

Wünsch euch alles alles gute
Bye
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #47 - 08.06.2004 um 16:26:44
 
Mal was ganz anderes:
Wer gibt mir immer die negativen Bewertungen?
hab doch gar nichts gemacht weinend
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Hartmut_Krentz
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Antwort #48 - 08.06.2004 um 16:27:45
 
Ich moechte dann doch nochmal auf die Anmerkung
von Mick verweisen, wir kennen nur die eine Seite
der Medaille, der Sachbearbeiter der ALB kommt hier nicht zu Wort!!!!!!
Dieses einseitige Melodram hier das "arme Opfer Alanis"
dort die boese, boese ALB ist mir persoenlich ein bisschen zu einseitig, vor allen Dingen wenn man die ganze sache vom ersten Posting an verfolgt hat.

Nein Alanis bevor da jetzt etwas kommt, Du hast
mir nichts getan und ich bin auch nicht auslaenderfeindlich, aber ein bisschen mehr
Objektivitaet waere der ganzen sache glaube ich ganz
dienlich und wuerde auch dem besseren Verstaendnis
dienen.
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alanis81
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Antwort #49 - 08.06.2004 um 16:55:44
 
Ich betrachte mich nicht als das Arme Opfer, habe lediglich eine Frage gestellt.
Und warum bin ich einseitig?? Das musst Du mir mal erklären.
Ich finde es einfach eine Frechheit von der ABH, es ist eine Tatsache daß die (nicht immer aber manchmal) nach Lust und Laune arbeiten und das ist nicht o.k.
Außerdem bin ich hier um zu erfahren, was andere Leute in solch einer Situation für Erfahrungen gemacht haben (z.B mit dem Melderecht). Dazu ist das Forum ja da! Ich möchte kein Mitleid oder Sonstiges. Wenn Du darauf wegen dem weinenden Smilie gekommen bist dann muß ich Dir sagen, das das nicht so ganz Ernst gemeint war.
Das mit der Ausländerfeindlichkeit war auch nur eine Frage.
Wir (mein Mann und ich) sind in einer blöden Situation und da ist dieses Forum ganz hilfreich 
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peku
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Antwort #50 - 08.06.2004 um 18:15:04
 
hallo,

sorry mus mal DUMM fragen:was fpr ein Status hat dein mann jetzt??Habs irgendwie wohl überlesen??Habe ich das richtig verstanden er war legal eingereistmit Visum??
Hat er jetzt eine Duldung,oder was hat er genau???

gruss peku
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peku
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Antwort #51 - 08.06.2004 um 18:31:09
 
hallo nochmal:

Infos zum anmelden in deiner Gemeinde gibt es hier.>>>

[url][/url]

Du kannst auch gleich das Meldeformular runterladen und ausfüllen.Abgeben,Stempel abhohlen und er ist gemeldet.

gruss peter
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Mick
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Antwort #52 - 08.06.2004 um 20:50:15
 
Leute, der Thread hat jetzt drei Seiten. Das Meiste ist mehrfach gesagt worden, es kommen keine neuen Infos. Vielleicht sollten wir es mal dabei belassen. Alanis, lies das, was gepostet wurde und handel danach. Und wenn es dann immer noch ned klappt, berichte davon und wir sehen weiter.
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ralfh
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Antwort #53 - 08.06.2004 um 21:05:24
 
Hallo zusammen Zwinkernd

vielleicht hilft das weiter.....die neuste Rechtssprechung  [beifall=beifall.gif]

Außerdem ist nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ausweisung oder Abschiebung von Ehegatten von EU-Bürgern grundsätzlich nicht erlaubt, so daß zu prüfen wäre, ob die Voraussetzungen vorliegen.


Aus diesen (genau: Richtlinien 64/221 EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG und VO 2317/95/EG) hat der EuGH in einem Urteil vom 25.07.2002 (Rs. C-459/99 (MRAX ./. Belgien) geschlossen, daß es einem Mitgliedstaat beispielsweise nicht gestattet ist, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache der Eheschließung mit einem EU-Staatsangehörigen nachweisen kann, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus seinem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in in den betreffenden Mitgliedstaat eingereist ist.

Ralf
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Antwort #54 - 08.06.2004 um 21:13:47
 
Zitat:
Hallo zusammen Zwinkernd

vielleicht hilft das weiter.....die neuste Rechtssprechung  [beifall=beifall.gif]

Außerdem ist nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ausweisung oder Abschiebung von Ehegatten von EU-Bürgern grundsätzlich nicht erlaubt, so daß zu prüfen wäre, ob die Voraussetzungen vorliegen.


Aus diesen (genau: Richtlinien 64/221 EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG und VO 2317/95/EG) hat der EuGH in einem Urteil vom 25.07.2002 (Rs. C-459/99 (MRAX ./. Belgien) geschlossen, daß es einem Mitgliedstaat beispielsweise nicht gestattet ist, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache der Eheschließung mit einem EU-Staatsangehörigen nachweisen kann, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus seinem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in in den betreffenden Mitgliedstaat eingereist ist.

Ralf



Sorry, das ist der klassische Fall des "gefährlichen Halbwissens"!!

Z.B. MRAX betrifft die Einreise mit Jemanden, der Freizügkeit in D. in Anspruch nimmt. Das kann jeder EU-Bürger, nur nicht der deutsche Staatsangehörige!
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Antwort #55 - 08.06.2004 um 22:33:20
 
es ist Fakt das man einen Ehegatten der mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist NICHT ausweisen darf, da kann man sich auf den Kopf stellen und Handstand machen.

Also Alians mach dich schlau in den Gesetzestexten und bestehe auf deinem Recht, schreib dir alles auf oder besser noch du druckst es dir aus. Sollte dein Anwalt nicht alles wissen  zeig es ihm und habt Geduld denn Geduld ist eine starke Waffe.
Bye
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Antwort #56 - 08.06.2004 um 23:38:22
 
Hallo Peku,
mein Mann ist legal in BRD eingereist. Die Papiere sind 100% richtig. sein Touristenvisa läuft morgen (9.6) aus aber er hat bis zum 30.6.04 Verlängerung bekommen wegen dem Antrag der Aufenthalterlaubnis.
Bald bekommen wir von der ABH bescheid, ob er AE bekommt oder nicht.
Danke für die zahlreichen Antworten!
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Antwort #57 - 09.06.2004 um 12:32:23
 
Zitat:
es ist Fakt das man einen Ehegatten der mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist NICHT ausweisen darf, da kann man sich auf den Kopf stellen und Handstand machen.

Also Alians mach dich schlau in den Gesetzestexten und bestehe auf deinem Recht, schreib dir alles auf oder besser noch du druckst es dir aus. Sollte dein Anwalt nicht alles wissen  zeig es ihm und habt Geduld denn Geduld ist eine starke Waffe.
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"Gefährliches-Halbwissen" die Zweite.
Es gibt mehr als einen Ausländer, der trotz Ehe mit Deutschen ausgewiesen wurde. Kommt ganz auf den Einzelfall an. Klar, es gibt erhöhten Ausweisungsschutz, dass bedeutet aber nicht, dass man sich Alles erlauben kann.
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peku
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Antwort #58 - 09.06.2004 um 14:39:23
 
dein posting:
Hallo Peku,
mein Mann ist legal in BRD eingereist. Die Papiere sind 100% richtig. sein Touristenvisa läuft morgen (9.6) aus aber er hat bis zum 30.6.04 Verlängerung bekommen wegen dem Antrag der Aufenthalterlaubnis.
Bald bekommen wir von der ABH bescheid, ob er AE bekommt oder nicht. 
Danke für die zahlreichen Antworten!


sieht für mich eigentlich Priblemfrei aus und eher nach einem Regelablauf in einer Behörde als nach kommenden Problemen...Deine zuständige ALB kennt sicher auch die Weisung "deiner" landesregierung die besagt das wer legal eingereist ist und durch ehe mit deutschen einen Rechtsanspruch auf AE hat die erteilung in DE abwarten kann und nicht nochmals ausreisen muss.Hast du diese Weisung???wenn nein kann ich sie dir mailen.Wird schon alles gut werden.
Was macht die anmeldung??
gruss peku
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Antwort #59 - 09.06.2004 um 14:46:59
 
Hallo Peku,

musst ein bisschen laenger zurueckschauen wenn ich micht recht erinner sind die Dokumente fuer die
Eheschliessung nicht ueber die Deutsche Botschaft
in Beirut gelaufen und aus diesem Grunde erfolgte
die Eheschliessung dann auch in DK, und jetzt
schaut die ALB wie auch in aehnlichen Faellen
etwas genauer hin.


Saludos

Hartmut
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