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Visa für Familienzusammenführung (Gelesen: 27.962 mal)
Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 07.06.2004 um 11:23:07
 
Hartmut, im Normalfall ja, aber nicht, wenn das Visum nur noch drei Tage gültig ist und bei der ABH etwas unterschrieben werden muss - da finde ich das so schon ok.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 07.06.2004 um 12:11:08
 
Dann sollte ein guter Anwalt aber zumindest anbieten mitzugehen, wenn noch einiges in der Schwebe ist. Ob man das Angebot wegen der Kosten wahrnimmt ist dann wieder eine andere Sache
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 07.06.2004 um 14:27:45
 
Hallo,

bezügl. der Anmeldung verstehe ich nicht, warum das nicht gehen sollte.
Ich habe meinen Schatz auch letzten Donnerstag angemeldet, obwohl sein Schengenvisum am letzten Samstag abgelaufen ist (keine Angst, er ist legal da geblieben, hat die ALB ermöglicht wegen Hochzeit diese Woche).
Mir hat die ALB sogar gesagt, ich solle das wegen der bevorstehenden Heirat schnellstens machen.

Auf dem Einwohnermeldeamt wollten sie nur meinen und seinen Pass sehen.

Alles ganz easy ....
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Verlieren kann man immer.&&Aber wer nicht kämpft hat bereits verloren.
 
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 07.06.2004 um 17:08:46
 
Hallo,
den Anwalt den ich ausgesucht habe beschäftigt sich nur mit Ausländerrecht. Also in sofern müsste er sich damit auskennen. Eine Kope vom Schreiben habe ich auch bekommen.
Wir waren heute bei der ABH und der Sachbearbeiter meinte, daß es schlecht für uns aussieht aber er gab ihm eine Bescheinigung, daß er sich bis zum 30.06.04 noch legal in BRD aufhalten darf (wegen dem Antrag auf AE).
Der Antrag läuft jetzt und mein Anwalt sagte, daß er jetzt den Rest erledigen wird (Kommunuikation mit der ABH). In Kürze bekommen wir bescheid von der ABH ob er AE bekommt oder nicht.
Und wegen der Anmeldung:
Der Sachbearbeiter bei der ABH lehnte es ab, ihm die Erlaubnis zu geben, ihn anzumelden. Grund: Er kam mit Touristenvisum und hat keine AE!!
Komisch daß alle ABH was anderes sagen..... ???
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 07.06.2004 um 17:11:59
 
Da habe ich was vergessen:
Der Sachbearbeiter bei der ABH sagte, daß er vielleicht auch nie mehr in die BRD kommen wird, falls er zurück nach Libanon muß!
Ich sagte, daß er aber mein MANN ist und daraufhin sagte er das spielt keine Rolle-wir könnten ja auch in Libanon leben. Daß er mein Mann ist heißt noch lange nicht, daß er Recht hat hier zu leben...obwohl ich deutsche bin.
Ist das nicht krass??
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 07.06.2004 um 17:20:12
 
Zitat:
Da habe ich was vergessen:
Der Sachbearbeiter bei der ABH sagte, daß er vielleicht auch nie mehr in die BRD kommen wird, falls er zurück nach Libanon muß!
Ich sagte, daß er aber mein MANN ist und daraufhin sagte er das spielt keine Rolle-wir könnten ja auch in Libanon leben. Daß er mein Mann ist heißt noch lange nicht, daß er Recht hat hier zu leben...obwohl ich deutsche bin.
Ist das nicht krass??


Ne, das ist nicht mal falsch, sondern z.T. Gesetz. Eheschließung allein reicht nicht.

Laß Dich nicht irre machen. In Gedanken kannst Du ja  Smiley  lachen
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 07.06.2004 um 17:20:44
 
Das ist allerdings krass- diese Rechtssprechung gab es bis 1973 - seitdem gilt, dass der deutsche Ehegatte das Recht hat, seine Ehe in D zu führen und die AE erteilt werden muss, wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt, der dem entgegensteht (also  ziemlich massives, das "falsche" Visum dürfte da nicht ausreichen.
Wäre ein Fall für den Vorgesetzten, sowas hat der nicht von sich zu geben - erzähl es  eurem Anwalt!
Anne - die solche Fälle sehr liebt  motz
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #37 - 07.06.2004 um 17:26:47
 
Hallo Anne,

mit Zitat:
Eheschließung allein reicht nicht.
wollte ich natürlich auf die Ausweisungsgründe hinaus. Und für seine Äußerungen kann man den ABHler auch nicht belangen. Obwohl es natürlich eine ziemliche Frechheit ist, war es keine Falschauskunft.

motz explo :stampf: nützt nix. Nur informiert sein.
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #38 - 07.06.2004 um 17:49:48
 
Andreas, da hatten wir gleichzeitig gepostet - mein Posting war nicht als Antwort auf deins gedacht.

Aber dieser Spruch gehört so in meine Sammlung von Nettigkeiten, wie das selbsterfundene Formular eines südwestdeutschen Standesbeamten, der unterschreiben ließ, dass die deutsche Frau bei Wegfalls der AE ihrem Gatten in dessen Heimatland folgen werden- nein, nicht 1950, sondern ca. 1983...
Die Reihe ist endlos, ich lasse es bei diesem bewenden.
Gruß
Anne
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Mick
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Antwort #39 - 07.06.2004 um 20:36:50
 
Zitat:
Andreas, da hatten wir gleichzeitig gepostet - mein Posting war nicht als Antwort auf deins gedacht.

Aber dieser Spruch gehört so in meine Sammlung von Nettigkeiten, wie das selbsterfundene Formular eines südwestdeutschen Standesbeamten, der unterschreiben ließ, dass die deutsche Frau bei Wegfalls der AE ihrem Gatten in dessen Heimatland folgen werden- nein, nicht 1950, sondern ca. 1983...
Die Reihe ist endlos, ich lasse es bei diesem bewenden.
Gruß
Anne


@thread:
immer eins ned vergessen, wir kennen hier nur eine Seite der Medaille. Und die Sachbearbeiter der ABH haben hier keine Möglichkeit, zur Sache Stellung zu nehmen.

Nochmal zur Anmeldung:
Die Meldebehörde wäre unter den genannten Voraussetzugen verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Da kann sich der SB bei der ABH auf den Kopf stellen und Hurra schreien - ändert nix.

Wenn der Anwalt auf Scheibe ist, wird er die Anmeldung ohne Probleme mit einem Antrag nach § 123 VwGO durchsetzen.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #40 - 08.06.2004 um 01:09:59
 
Dann werde ich morgen nochmal zur Meldebehörde gehen und unser Glück versuchen...
kann es sein, daß er ohne Meldebescheinigung auch keine AE bekommt???
Wenn ja, dann hat der Sachbbearbeiter von der ABH extra nicht die Zustimmung gegeben. Er möchte uns das extra schwer machen!! Da bin ich mir sicher.
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Antwort #41 - 08.06.2004 um 01:43:52
 
Zitat:
Dann werde ich morgen nochmal zur Meldebehörde gehen und unser Glück versuchen...
kann es sein, daß er ohne Meldebescheinigung auch keine AE bekommt???
Wenn ja, dann hat der Sachbbearbeiter von der ABH extra nicht die Zustimmung gegeben. Er möchte uns das extra schwer machen!! Da bin ich mir sicher.
Aber  explo nützt nichts...



Sorry, jepp, Du kannst sicher sein, dass man keine AE erteilen wird, wenn man nicht gemeldet ist. Etwas anderes dürfte nur für die Verlängerung von Besuchsvisa gelten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #42 - 08.06.2004 um 10:31:52
 
Ich könnte  explo vor Wut!!
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Antwort #43 - 08.06.2004 um 10:49:16
 
Für sowas muß man einen Reflex ausbilden: wenn Dir eine Aussage falsch oder schikanös vorkommt -> immer schriftlich geben lassen, nach der Rechtsgrundlage fragen und ankündigen, dass man das recherchieren werde.
Der durchschnittliche Sachbearbeiter will Dich so schnell wie möglich loswerden, also auf keinen Fall abwimmeln lassen.
Smiley  :birnen
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croco
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Antwort #44 - 08.06.2004 um 14:54:39
 
Hallo alanis,

Darf ich noch mal zitieren was Mick geschrieben hat: Zitat:
Nochmal zur Anmeldung:
Die Meldebehörde wäre unter den genannten Voraussetzugen verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Da kann sich der SB bei der ABH auf den Kopf stellen und Hurra schreien - ändert nix.

Wenn der Anwalt auf Scheibe ist, wird er die Anmeldung ohne Probleme mit einem Antrag nach § 123 VwGO durchsetzen.


Es gibt also Verwaltungsvorschriften nach denen du deinen Mann  anmelden kannst.
Schnapp dir endlich deinen Anwalt, geht zur Meldebehörde und zieht das durch. lasst euch nicht abwimmeln. Verweist auf die Verwaltungsvorschriften, die deinAnwalt eigentlich kennen sollte. Notfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.

8)croco
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