Hallo Bruja,
bin zwar keiner der Experten, jedoch stellt sich aus meiner Sicht die Sache folgendermaßen dar:
1. Dein Freund hätte sich
sofort bei der Ausländerbehörde melden müssen, als klar war, dass er nicht zu seiner Frau zurück gehen kann und die Situation schildern müssen (Frau weg, Aufenthalt unbekannt)
2. Falls er noch immer am alten Wohnsitz gemeldet ist, der wegen Kündigung der Wohnung ja nicht mehr besteht, begeht er einen Verstoß gegen das Meldegesetz. Er hätte sich sofort ummelden müssen. Also Ummeldung sofort nachholen, falls noch nicht geschehen.
3. Falls er sich umgemeldet hat, ist der
ABH mittlerweile sowieso bekannt, dass er nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft lebt, da die Meldebehörden automatisch eine Info an die
ABH geben.
4. Da die eheliche Lebensgemeinschaft in D noch keine 2 Jahre bestand, besteht kein Anspruch auf eigenständiges Aufenthaltsrecht.
5. Wenn der Arbeitgeber sich sehr stark für Deinen Freund einsetzt und nachgewiesen kann dass für genau diese Arbeit, die Dein Freund dort hat, kein Deutscher oder Ausländer mit "richtigem" Aufenthaltsrecht dafür geeignet ist, könnte möglicherweise eine an die Arbeitsstelle gebundene
AE erteilt werden (normalerweise jedoch nur bei IT-Berufen -> Green Card, alles andere ist sehr schwierig - also macht Euch diesbezüglich nicht zu viel Hoffnungen)
Weitere Vorgehensweise:
Auf jeden Fall sofort zur
ABH und ehrlich alles schildern. Natürlich müsste dann möglicherweise der Nachteil in Kauf genommen werden, dass er dann nach Ablauf der
AE ausreisen muss. Aber dies ist der korrekte Weg.
Ansonsten kann er sich noch an den Caritas-Verband wenden (Migrationsstelle), vielleicht haben die noch eine Idee und können evtl. mit ihm zusammen zur
ABH gehen.
Ferner schau mal auf meiner Homepage bei den verschiedenen Kontaktadressen, vielleicht ist da noch etwas Hilfreiches dabei.
Viele Grüße
Janna