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Beitrag begonnen von Bruja am 27.05.2004 um 10:16:47

Titel: Frage an die Experten
Beitrag von Bruja am 27.05.2004 um 10:16:47
Hallo zusammen,

Kurze Vorgeschichte:

Er Drittstaatler verheiratet in 2. Ehe seit ca. 3 Jahren, Ehefrau Deutsche. Ehe wurde im Ausland geschlossen und da er wohl eine Einreisesperre hatte (kein BTM-Vergehen)–so genau sind mir die Umstände von damals nicht bekannt-, kam er erst Mitte 2003 wieder nach Deutschland und die zuständige Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltserlaubnis 1 Jahre befristetet.
Es gab wohl div. Probleme mit der Ehefrau. Er verbrachte einige Tage bei Freunden, u.a. auch bei uns. Kontakt zur Ehefrau bestand weiter. Vor einigen Wochen wollte er zurück zu seiner Frau –Neuanfang, die allerdings, wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, die Wohnung, Telefon etc. gekündigt hat und nicht auffindbar ist. :om
Er ist wieder zurück zu einem Freund, wohin auch, die ehel. Wohnung gab es ja nicht mehr, hat in dieser Stadt (ob er dort gemeldet ist, ist mir nicht bekannt) inzwischen Arbeit gefunden und möchte jetzt wissen wie es sich bezügl. seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis verhält, die wohl im Sommer ausläuft.

Meine Meinung: er bekommt die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, da die Voraussetzung (Ehe mit einer Deutschen) nicht mehr gegeben ist und die Ehe auch noch keine zwei Jahre in Deutschland bestand.
Wie verhält es sich aufgrund seines Arbeitsverhältnisses. Besteht hier die Möglichkeit einer Verlängerung?

Wie soll er vorgehen?

Wäre schön, wenn jemand Infos für mich hätte.

Danke!

VG
Bruja  8)


Titel: Re: Frage an die Experten
Beitrag von Janna am 27.05.2004 um 11:56:50
Hallo Bruja,

bin zwar keiner der Experten, jedoch stellt sich aus meiner Sicht die Sache folgendermaßen dar:

1. Dein Freund hätte sich sofort bei der Ausländerbehörde melden müssen, als klar war, dass er nicht zu seiner Frau zurück gehen kann und die Situation schildern müssen (Frau weg, Aufenthalt unbekannt)

2. Falls er noch immer am alten Wohnsitz gemeldet ist, der wegen Kündigung der Wohnung ja nicht mehr besteht, begeht er einen Verstoß gegen das Meldegesetz. Er hätte sich sofort ummelden müssen. Also Ummeldung sofort nachholen, falls noch nicht geschehen.

3. Falls er sich umgemeldet hat, ist der ABH mittlerweile sowieso bekannt, dass er nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft lebt, da die Meldebehörden automatisch eine Info an die ABH geben.

4. Da die eheliche Lebensgemeinschaft in D noch keine 2 Jahre bestand, besteht kein Anspruch auf eigenständiges Aufenthaltsrecht.

5. Wenn der Arbeitgeber sich sehr stark für Deinen Freund einsetzt und nachgewiesen kann dass für genau diese Arbeit, die Dein Freund dort hat, kein Deutscher oder Ausländer mit "richtigem" Aufenthaltsrecht dafür geeignet ist, könnte möglicherweise eine an die Arbeitsstelle gebundene AE erteilt werden (normalerweise jedoch nur bei IT-Berufen -> Green Card, alles andere ist sehr schwierig - also macht Euch diesbezüglich nicht zu viel Hoffnungen)

Weitere Vorgehensweise:
Auf jeden Fall sofort zur ABH und ehrlich alles schildern. Natürlich müsste dann möglicherweise der Nachteil in Kauf genommen werden, dass er dann nach Ablauf der AE ausreisen muss. Aber dies ist der korrekte Weg.

Ansonsten kann er sich noch an den Caritas-Verband wenden (Migrationsstelle), vielleicht haben die noch eine Idee und können evtl. mit ihm zusammen zur ABH gehen.

Ferner schau mal auf meiner  Homepage bei den verschiedenen Kontaktadressen, vielleicht ist da noch etwas Hilfreiches dabei.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Frage an die Experten
Beitrag von Bruja am 27.05.2004 um 12:46:26
Hallo Janna,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich werde es weitergeben.

VG
Bruja

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