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VE verweigert (Gelesen: 3.549 mal)
Frank
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Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag VE verweigert
13.05.2004 um 19:45:24
 
Hallo zusammen,

irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr !
Letzte Woche rief ich bei der Ausländerbehörde an und fragte nach deren Öffnungszeiten. Der Typ dort redete wie ein Wasserfall, erklärte mir Sachen die ich garnicht gefragt hatte, und liess mich kaum zu Wort kommen.
Einzigste brauchbare AUssage : Die Daten seien von evtl. vorherigen Besuchen noch gespeichert, es ginge sehr schnell und ich sollte nur die aktuellen Verdienstnachweise der letzten 3 Monate mitbringen.
Prima.
Also bin ich heute morgen dort vorbei um eine VE für meine Freundin zu holen, die bereits 3 mal bei mir war.
Ich hatte meine Frage nach der VE noch nicht beendet, als er mir schon ins Wort fiel und nach der Grösse der Wohnung fragte.
Ich erklärte ihm dass es sich um Eigentum handelte, und das Haus ungefähr 150 qm Wohnfläche hätte.
Im lauten Tonfall wiederholte er "ungefähr?", was das denn für eine Aussage währe, und ich die genaue Anzahl denn nicht korrekt angeben könnte.
Ich sagte ihm, dass ich die Räume noch nie nachgemessen habe, weil dazu bisher keine Veranlassung bestand...
Als nächstes fragte er nach meiner monatlichen Belastung, die ich mit 350 Euro bezifferte - um ehrlich zu sein habe ich das noch nie genau auf einen Monat heruntergerechnet.
Die Nachste Frage kam dann nach der Grundsteuer für das Haus - was mich bereits ein bischen ärgerlich machte. Ich versuchte ihm dann 3 (!) mal zu erklären, dass es sich um das Haus meiner Eltern handelt, und ich dort lediglich wohne.
Nachdem ich ihn lautstark aufforderte mich endlich zu Wort kommen zu lassen, hat er es dann endlich begriffen, worauf er mich nach meinem Mietvertrag fragte.
Ich sagte ihm dass ich keinen Mietvertrag besitze, und es bei uns nicht üblich ist schriftliche Verträge zwischen Eltern und Kindern festzuhalten.
Als Antwort erhielt ich, dass dies doch wohl eine reichlich naive Einstellung ist, und er mir kaum glauben schenken könne, dass es heutzutage noch Menschen gibt die mit einer solchen Einstellung durchs Leben laufen...
Auf meinen Einwand, dies sei doch wohl unsere Sache und es sei mir kein Gesetz bekannt dass uns verpflichtet einen Mietvertrag aufzusetzen, fragte er mich nach meinen Kontoauszügen !
Langsam wurde es mir echt zu bunt, und ich fragte was dieses Theater denn solle !?
Ich versuchte zu Erklären dass meine Freundin nun schon zum 3. mal einreist (allein in diesem Satz wurde ich mehrmals unterbrochen), und dass noch nie jemand solche Angaben von mir verlangt habe.
Als Begründung erhielt ich einen Text über eine "Bonitätsprüfung" (meine Anmerkung dass ich nicht wegen einer Kreditanfrage erschienen bin habe ich mir verkniffen...), der sich jeder der Besuch empfangen möchte zu unterziehen hat.
Ich bin dann einfach gegangen - also das war mir echt zu doof....

Was mich nun wirklich interessiert :
WAS genau muss denn nun vorgelegt werden, wenn ich Besuch aus dem Ausland empfangen möchte ?
Wie genau ermittle ich denn die exakte Anzahl der qm des Hauses ? Schrägen werden ja nur zu 50% des Wohnraumes gezählt, oder ?
Oder muss ich dazu einen Architekten beauftragen, weil man meinen Angaben eh keinen Glauben schenkt ?
Oder brauche ich einen Auszug der Unterlagen aus dem Grundbuchamt ?
Muss ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag aufsetzen, nur um den Anforderungen zur Erteilung einer VE genüge zu tun ? (JA, wir sind altmodisch - bei uns gilt das gegebene Wort noch was...)
Bin ich tatsächlich Verpflichtet gegenüber dem Ausländeramt sämtliche Kontobewegungen offenzulegen ?
Das grenzt ja schon fast an einen Offenbarungseid, ich meine da wird doch gehörig über's Ziel hinausgeschossen, wenn einem sowas auferlegt wird.

Abschliessend möchte ich noch sagen, dass ich/wir noch nie Probleme mit der Behörde hatten, meine Freundin ist immer rechzeitig nach Hause zurückgekehrt, es wurde nie eine Verlängerung des Visums beantragt noch sind wir je anderweitig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Ich hab noch nichtmal Punkte in Flensburg  grin

Ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben wie ich da weiter vorgehen soll - oder sollte ich mir den Urlaub schonmal abschminken und das gemietete Ferienhaus stornieren ?

Danke



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Andreas78
Junior Top-Member
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE verweigert
Antwort #1 - 13.05.2004 um 20:54:50
 
Hallo Frank,

so einen Verwaltungsmenschen würde ich mit Papieren zumüllen. Das nächste mal kommst Du einfach mit 3 Aktenordnern.  grin

Zitat:
Als Begründung erhielt ich einen Text über eine "Bonitätsprüfung" (meine Anmerkung dass ich nicht wegen einer Kreditanfrage erschienen bin habe ich mir verkniffen...), der sich jeder der Besuch empfangen möchte zu unterziehen hat.


Die Bonitätsprüfung muß schon sein, die VE ist schließlich soetwas wie eine Bürgschaft in unbekannter Höhe  Ärgerlich
Auf meiner Version der Verpflichtungserklärung konnte der Beamte ankreuzen: Bonität nachgewiesen oder glaubhaft gemacht.

Setz mit Deinen Eltern ein Schreiben auf, dass Du berechtigt bist, das Haus in >Adresse<, Wohnfläche xxx qm zu nutzen. Dazu einen Grundbuchauszug und - wenn vorhanden - Kopien von den Bauantragsunterlagen.

Die Frage nach der monatlichen Belastung zielte wahrscheinlich auf Kreditraten. Vielleicht könnte eine Schufa-Auskunft helfen, wenn Du Deine Kontobewegungen nicht zeigen willst.
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE verweigert
Antwort #2 - 14.05.2004 um 21:40:54
 
Lieber Frank,

wahrscheinlich machst Du Dir etwas wenig Gedanken darüber, welche Leistungen Du nach §§ 82, 84 AuslG zu erbringen hast, wenn die von Dir eingeladene Person plötzlich und unerwartet einer Tumoroperation und anschließender begleiteter Rückführung bedarf, was nicht von einer Versicherung getragen werden wird. Oder es mag noch auf Unverständnis treffen, wenn die Botschaften versuchen, die Mitgliedsstaaten des SDÜ vor unvohergesehenen Kosten zu schützen.

Es geht auf keinen Fall an, dass ein Ausländer mal eben nach Schenegenland kommt, wobei die Gefahr besteht, dass er aus seiner Sicht möglicherweise Republikflucht betreiben könnte.

Sorry,

es handelt sich um ein allgemeines Problem:

Aufgrund vielzähligen Missbrauchs wird jeder Visumantrag insoweit geprüft, als dass ein Schaden für die Mitgliedsstaaten des SDÜ weitestgehend auszuschließen ist!

Doc  8)

BTW: Die Zeiten des "in dubio pro libertate" sind Geschichte!
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Hartmut_Krentz
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Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 15.05.2004 um 08:51:44
 
Dass da ueberprueft wird sollte jedem klar sein und ist ja auch verstaendlich, aber die Frage ist doch in diesem
Fall  eher die Art und Weise wenn ich mal voraussetze
dass Frank seine Schilderung nicht ein bisschen zu
"melodramatisch" dargestellt hat. Wenn wir bei einer
VE immer vom worst case ausgehen, ja wer haette dann
ueberhaupt noch die noetige Bonitaet um solche
Kosten zu tragen???
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Ernesto Guevara de la Serna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE verweigert
Antwort #4 - 15.05.2004 um 20:45:18
 
Lieber Frank,
ich weiß nicht, was diesen Sachbearbeiter gestochen hat, so zu agieren wie du es geschildert hast.

Ehrlich gesagt, es fällt mir (selber ja Staatsbediensteter) schwer, sowas zu glauben - aber ich will dir glauben.

Man könnte nur vielerlei erwägen.
Ich rate Dir, einen Rechtsanwalt einzuschalten und mit diesem zusammen nochmal zur Behörde zu gehen.
Sollte der MA wirklich so agieren, wie es von dir dargestellt ist, dann wird er wohl zu feige sein, dies in Anwesenheit eines Zeugen zu wiederholen. Mir persönlich würde die "Wandlung", die er dann zeigt, ausreichen, meinen Groll über das erste mal zu verdauen.
Sollte er noch einmal wagen, so abzuhausen, dann kannst du ihn vor den Strafrichter bringen. Wenn er nämlich tatsächlich so eine Sau sein sollte, dann muss man dafür sorgen, dass er aus dem Dienst entfernt wird.
Das aber glaube ich nicht. Ich denke, er hat nur mal schlecht geschlafen oder durfte nicht "schlafen".
Gib ihm also noch mal ne Chance.


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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 15.05.2004 um 21:23:08
 
hallo,

um es mit Ernesto zu sagen: Gib ihm noch ne Chance.Ich debnke auch solltest du alle Unterlagen mitnehmen um ihm Gelegenheit zu geben zu prüfen ob du tatsächlich Bonität hast.

Eine Bescheinigung der Eltern über Mietfreies wohnen dürfte dann wohl ausreichend sein.

Hier in Berlin hatte ich noch nie Probleme mit der Erstellung der Verpfl.Erklärung

gruss peku
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