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Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ehepartner (Gelesen: 2.980 mal)
JD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ehepartner
14.05.2004 um 13:05:30
 
Hallo,

ich habe folgende Fragen:

Bekommt der Nicht-EU Ehepartner einer Bürgerin aus den neuen EU-Ländern eine Arbeitserlaubnis?

Die EU-Büger aus den meisten der neuen Beitrittsländer bekommen ja keine Arbeitserlaubnis in D.
Wie sieht das aber für deren Ehepartner aus, wenn diese nicht aus der EU kommen?

Bekommt der Nicht-EU-Ehepartner einer Studentin aus einem der neuen Beitrittsländer eine Arbeitserlaubnis, wenn die Studentin eine Arbeitserlaubnis für Studenten in D hat?

Danke.
Jack
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 14.05.2004 um 13:51:37
 
Hi,
schau mal in
§ 12a ArGV
. Vielleicht passt das ja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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JD
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.05.2004 um 16:43:59
 
Vielen Dank!
§ 12a Absatz 2 ArGV ist genau der richtige.
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