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Aufenthalt EG (Gelesen: 3.031 mal)
officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt EG
11.05.2004 um 22:29:57
 
Möchte für meine aus Polen stammende Lebensgefährtin nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis -EG beantragen. Was benötigt sie? Reicht eine Verpflichtungserklärung aus?
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officertommy
 
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 11.05.2004 um 22:37:50
 
Zitat:
Möchte für meine aus Polen stammende Lebensgefährtin nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis -EG beantragen. Was benötigt sie? Reicht eine Verpflichtungserklärung aus?


Oh, oh,

sie kann zu jedem möglichen Zweck eine AE-EG bekommen, aber eben nicht so einfach als Arbeitnehmerin.

Für mehr Infos muss da mehr "Butta bei die Fische!"

Doc  grin
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officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 12.05.2004 um 17:30:51
 
Nur als offiziell hier angemeldete Person will sie eine AE-EG erhalten. Aber was braucht sie dazu? Das sie keine Arbeitserlaubnis bekommt, ist ja schon klar... :sauer: Die Frage ist z.B. ob sie unbedingt eine Krankenversicherung vorweisen muss...
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officertommy
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 12.05.2004 um 17:49:09
 
Zitat:
Nur als offiziell hier angemeldete Person will sie eine AE-EG erhalten. Aber was braucht sie dazu? Das sie keine Arbeitserlaubnis bekommt, ist ja schon klar... :sauer: Die Frage ist z.B. ob sie unbedingt eine Krankenversicherung vorweisen muss...



Hi,
siehe in Freizügigkeitsverordnung:
Zitat:
§ 7 Krankenversicherungsschutz

(1) Die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Personen müssen für die Gewährung der Freizügigkeit nach dieser Verordnung einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familienangehörigen genießen. Der volle Leistungsumfang des Versicherungsschutzes muß ab dem Zeitpunkt der Einreise für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthaltes bestehen.

(2) Der Krankenversicherungsschutz nach Absatz 1 ist als ausreichend anzusehen, wenn er im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen umfaßt:

1. ärztliche und zahnärztliche Behandlung,

2. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,

3. Krankenhausbehandlung,

4. medizinische Leistungen zur Rehabilitation und

5. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #4 - 13.05.2004 um 18:49:01
 
Danke für den Hinweis..fragt sich nur noch, woher nehmen ohne Arbeit und Einkommen? Aber das Thema hatten wir schon mal vorher, leider nicht abschließend erörtert. Eine AuPairs-Versicherung dürfte kaum ausreichen, also dann eine teure private???
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officertommy
 
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