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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthalt EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084303797 Beitrag begonnen von officertommy am 11.05.2004 um 22:29:57 |
Titel: Aufenthalt EG Beitrag von officertommy am 11.05.2004 um 22:29:57
Möchte für meine aus Polen stammende Lebensgefährtin nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis -EG beantragen. Was benötigt sie? Reicht eine Verpflichtungserklärung aus?
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Titel: Re: Aufenthalt EG Beitrag von Doc am 11.05.2004 um 22:37:50 schrieb am 11.05.2004 um 22:29:57:
Oh, oh, sie kann zu jedem möglichen Zweck eine AE-EG bekommen, aber eben nicht so einfach als Arbeitnehmerin. Für mehr Infos muss da mehr "Butta bei die Fische!" Doc ;-D |
Titel: Re: Aufenthalt EG Beitrag von officertommy am 12.05.2004 um 17:30:51
Nur als offiziell hier angemeldete Person will sie eine AE-EG erhalten. Aber was braucht sie dazu? Das sie keine Arbeitserlaubnis bekommt, ist ja schon klar... :sauer: Die Frage ist z.B. ob sie unbedingt eine Krankenversicherung vorweisen muss...
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Titel: Re: Aufenthalt EG Beitrag von Mick am 12.05.2004 um 17:49:09 schrieb am 12.05.2004 um 17:30:51:
Hi, siehe in Freizügigkeitsverordnung: Zitat:
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Titel: Re: Aufenthalt EG Beitrag von officertommy am 13.05.2004 um 18:49:01
Danke für den Hinweis..fragt sich nur noch, woher nehmen ohne Arbeit und Einkommen? Aber das Thema hatten wir schon mal vorher, leider nicht abschließend erörtert. Eine AuPairs-Versicherung dürfte kaum ausreichen, also dann eine teure private???
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