Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalt EG (Gelesen: 3.069 mal)
officertommy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt EG
11.05.2004 um 22:29:57
 
Möchte für meine aus Polen stammende Lebensgefährtin nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis -EG beantragen. Was benötigt sie? Reicht eine Verpflichtungserklärung aus?
Zum Seitenanfang
  

officertommy
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt EG
Antwort #1 - 11.05.2004 um 22:37:50
 
Zitat:
Möchte für meine aus Polen stammende Lebensgefährtin nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis -EG beantragen. Was benötigt sie? Reicht eine Verpflichtungserklärung aus?


Oh, oh,

sie kann zu jedem möglichen Zweck eine AE-EG bekommen, aber eben nicht so einfach als Arbeitnehmerin.

Für mehr Infos muss da mehr "Butta bei die Fische!"

Doc  grin
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
officertommy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt EG
Antwort #2 - 12.05.2004 um 17:30:51
 
Nur als offiziell hier angemeldete Person will sie eine AE-EG erhalten. Aber was braucht sie dazu? Das sie keine Arbeitserlaubnis bekommt, ist ja schon klar... :sauer: Die Frage ist z.B. ob sie unbedingt eine Krankenversicherung vorweisen muss...
Zum Seitenanfang
  

officertommy
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.945

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt EG
Antwort #3 - 12.05.2004 um 17:49:09
 
Zitat:
Nur als offiziell hier angemeldete Person will sie eine AE-EG erhalten. Aber was braucht sie dazu? Das sie keine Arbeitserlaubnis bekommt, ist ja schon klar... :sauer: Die Frage ist z.B. ob sie unbedingt eine Krankenversicherung vorweisen muss...



Hi,
siehe in Freizügigkeitsverordnung:
Zitat:
§ 7 Krankenversicherungsschutz

(1) Die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Personen müssen für die Gewährung der Freizügigkeit nach dieser Verordnung einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familienangehörigen genießen. Der volle Leistungsumfang des Versicherungsschutzes muß ab dem Zeitpunkt der Einreise für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthaltes bestehen.

(2) Der Krankenversicherungsschutz nach Absatz 1 ist als ausreichend anzusehen, wenn er im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen umfaßt:

1. ärztliche und zahnärztliche Behandlung,

2. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,

3. Krankenhausbehandlung,

4. medizinische Leistungen zur Rehabilitation und

5. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
officertommy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt EG
Antwort #4 - 13.05.2004 um 18:49:01
 
Danke für den Hinweis..fragt sich nur noch, woher nehmen ohne Arbeit und Einkommen? Aber das Thema hatten wir schon mal vorher, leider nicht abschließend erörtert. Eine AuPairs-Versicherung dürfte kaum ausreichen, also dann eine teure private???
Zum Seitenanfang
  

officertommy
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema