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Ledigkeitszeugnis (Gelesen: 4.682 mal)
Juhule
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Das Leben ist schön!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.05.2004 um 23:24:13
 
Auf Anraten von Mick stell ich mal meine Frage hier:
Mein Verlobter ist aus Äthiopien und hat hier auch aufgrund seines Studiums die nächsten Jahre einen gesicherten Aufenthalt. Nun wollen wir heiraten [beifall=beifall.gif] und haben eigentlich schon alle Papiere zusammen, nun sagte uns das Kammergericht, dass die Ledigkeitsbescheinigung, die ihm die äth. Botschaft in D aufgrund des dt. Melderegisters augestellt hat, in Äth. vom Außenministerium und dann der dt. Botschaft überprüft und legalisiert werden müssen ???. OK, was ich nun nicht verstehe ist, das ja so praktisch das dt. Melderegister legalisiert wird. Na jedenfalls erscheint uns und auch unserem Standesbeamten das nicht sonderlich logisch, aber vielleicht kann jemand von euch das erklären. Wird das dann alles sein, oder will das Gericht dann noch andere Sachen? Das dauert alles schon so lange   weinend
Danke
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 07.05.2004 um 23:49:45
 
Zitat:
Auf Anraten von Mick stell ich mal meine Frage hier:
Mein Verlobter ist aus Äthiopien und hat hier auch aufgrund seines Studiums die nächsten Jahre einen gesicherten Aufenthalt. Nun wollen wir heiraten [beifall=beifall.gif] und haben eigentlich schon alle Papiere zusammen, nun sagte uns das Kammergericht, dass die Ledigkeitsbescheinigung, die ihm die äth. Botschaft in D aufgrund des dt. Melderegisters augestellt hat, in Äth. vom Außenministerium und dann der dt. Botschaft überprüft und legalisiert werden müssen ???. OK, was ich nun nicht verstehe ist, das ja so praktisch das dt. Melderegister legalisiert wird. Na jedenfalls erscheint uns und auch unserem Standesbeamten das nicht sonderlich logisch, aber vielleicht kann jemand von euch das erklären. Wird das dann alles sein, oder will das Gericht dann noch andere Sachen? Das dauert alles schon so lange   weinend
Danke


Hi,
fein, ging ja schnell. Bin in der Sache nicht gerade Fachmann, ist ja eher Personenstandsrecht gefragt. Nach meinem Dafürhalten ist es aber logisch, das Melderegister ist keine Urkunde. Die Urkundsbehörde in Deutschland ist das Standesamt. Wenn nun die Äthiopier eine Bestätigung aufgrund der Eintragungen im Melderegister vornehmen, so bedeutet das, dass keine Urkunde Grundlage der Bestätigung war.

Und wenn man sieht, wie oft es vorkommt, dass der Familienstand von Ausländern, die aus dem Ausland zuziehen, auf Ansage als "ledig" eingetragen wird, halte ich die Forderungen des Gerichtes auch für gerechtfertigt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Juhule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.05.2004 um 10:44:11
 
Danke für deine Antwort,
aber wir hatten ja schon eine Beurkundete und legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, allerdings nur bis zu seiner Ausreise ausgestellt. ABer für einen Deutschen genügt doch aus der Auszug aus dem Melderegister, das muss doch auch keine Urkunde sein? Und auf der Seite vom AA steht auch nur das was wir ja bereits eingereicht hatten.
Naja, hoffentlich geht es jetzt wenigstens schnell.
danke
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Blaise
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Si taus vilat einisses
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Antwort #3 - 09.05.2004 um 18:13:32
 
Hallo juhule,

mir ist auch unklar, warum eine Ledigkeitsbescheinigung, die in Deutschland von einer ausländischen Botschaft ausgestellt wird, im Ausland legalisiert werden soll.

Ich denke, dass das Kammergericht eine äthiopische Ledigkeitsbescheinigung mit einer Legalisation braucht.

Zitat:
ABer für einen Deutschen genügt doch aus der Auszug aus dem Melderegister, das muss doch auch keine Urkunde sein


Wenn ein Deutscher heiraten will, muss er seinen Familienstand (also ob er ledig ist) mit einer Personenstandsurkunde nachweisen, in der Regel mit dem Auszug aus dem Familienbuch der Eltern!

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Juhule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.05.2004 um 18:44:38
 
Ich brauchte keine solche Urkunde, bin aus dem Osten  Zwinkernd.  Danke für eure Antworten, auch wenn das Angieren des Gerichts mir trotzdem nicht einleuchtet. Aber wenn sie es so wollen....
Nun gut, ich hoffe nur die Papiere sind alle rechtzeitig da damit wir auch wie geplant feiern können Hut
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