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Anmeldung Kfz in Polen f. pol. StA (Gelesen: 3.833 mal)
officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anmeldung Kfz in Polen f. pol. StA
06.05.2004 um 22:06:16
 
Kennt jemand schon die neuen Regeln für die Anmeldung von Fahrzeugen in Polen, nachdem ich die nun zollfrei dorthin gebracht habe? Das Fahrzeug ist auf meine polnische Freundin angemeldet. Wollen die polnischen Behörden Zulassungsgebühren? Oder kann ich bequem die dortige Versicherung nutzen, um damit in D zu fahren?
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officertommy
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 07.05.2004 um 01:17:13
 
Hallo Tommy,

wir können hier sicher nicht sämtliche Gesetze aller EU-Staaten repetieren; aber ich kann Dir eine Page anbieten, die wenigstens in Richtung Straßenverkehr aufklärt. Ob dabei auch das zu finden ist, was Du suchst, kann ich Dir nicht verpsrechen:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verkehrsrecht.php

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 07.05.2004 um 07:49:22
 
Vorsicht!!!!

Ein Freund von mir hat 1994 ein KfZ mit Deutschem
kennzeichen nach Spanien gebracht, war ja damals
schon in der EU, nach 6 Monaten wurde dies
beschlagnahmt und es hat ihn3 Monate "Arbeit" und viel
Geld gekostet den wagen wiederzubekommen.
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officertommy
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Beiträge: 28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #3 - 08.05.2004 um 09:56:15
 
Schon klar, dass ich dort Steuern zahlen muss, wo ich wohne. Aber wir haben ja beide Wohnsitze, also in Polen u. D. Wei- inzwischen jemand schon, ob Polen die Zulassungsgebühren erhöht hat?
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officertommy
 
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