Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Hallo Batzy, kann Dein Freund nicht erst einmal über ein Sprachkurs-Visum oder als Au Pair nach Deutschland kommen? So könnt Ihr Euch näher kennenlernen, ohne gleich heiraten zu müssen. Ich kann Dir auch nur von einer vorschnell eingegangenen Ehe abraten. Nachstehend einige Definitionen / Informationen zur Scheinehe: Die rechtliche Definition: Scheinehe liegt vor, wenn die Eheschließung nicht von einem Standesbeamten vorgenommen ist oder die Verlobten keinen Eheschließungswillen äußern. In diesen Fällen hat die Eheschließung keine rechtlichen Wirkungen. Sie bedarf also nicht der Nichtigerklärung. (aus ARD Ratgeber-Recht: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03090.html) Eine weitere Definition: Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehegatten von allem Anfang an keine eheliche Lebensgemeinschaft führen wollen, sondern die Ehe dazu benützen, um ein zweckfremdes Ziel, namentlich die Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften, zu erreichen. Meines Erachtens heißt das, auch wenn Ihr die eheliche Lebensgemeinschaft aufnehmt, ist Euer Ziel doch eigentlich die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und damit strafbar. Definition aus dem Lexikon des Familienrechts: Scheinehe Seit der Neuregelung des § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB sieht das Gesetz vor, daß eine Ehe aufhebbar ist, wenn beide Ehegatten sich bei der Ehe darüber einig waren, daß sie keine Verpflichtung nach § 1353 Abs. 1 BGB begründen wollen. § 1353 BGB besagt u. a., daß die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind. Ist dem Standesbeamten bereits offensichtlich, daß eine "Scheinehe" geschlossen werden soll, dann ist er verpflichtet, seine Mitwirkung an der Eheschließung zu verweigern. Wird der Behörde später bekannt, daß ein Aufhebungsgrund vorliegt, so soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Aufhebungsantrag stellen. (von hier: http://www.legamedia.net/lx/result/match/30917853969883a035e0319074/index.php) Noch eine Info: Vorab soll klargestellt werden, daß es eine Scheinehe dem Wortsinne nach nicht gibt. Denn jede rechtsgültig geschlossene Ehe ist eine richtige Ehe mit allen Rechten und Pflichten, wie sie das Gesetz vorsieht. Es ist deshalb auch irrig anzunehmen, man könne nur zum Schein heiraten, ohne daß die mit der Eheschließung verbundenen Pflichten wirksam würden (z. B. die Unterhaltspflicht der Ehegatten während der Ehe!). Mit Scheinehen sind diejenigen Ehen gemeint, die allein zum Zweck des Erwerbs einer Aufenthaltserlaubnis und der damit verbundenen Arbeitserlaubnis geschlossen wurden. Deshalb nennt man sie auch Zweckehen. Unser Familienrecht und die Rechtsprechung gehen nämlich von ganz bestimmten Vorstellungen darüber aus, welche Kriterien eine Ehe erfüllen sollte, damit sie nach unseren sittlichen, moralischen und rechtlichen Grundsätzen eine richtige Ehe ist. . . . Was ist zu tun?
1. Es wird dringend davon abgeraten, nur aus Mitleid, aus Gefälligkeit oder gegen eine größere Summe Geld AusländerInnen nur deshalb zu heiraten, damit diese eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Stellt sich ein Problem ein, das zu solchen Erwägungen führt (z. B. Arbeitslosigkeit in der Heimat, Ablehnung des Asylgesuchs trotz politischer Verfolgung und Angst vor Rückkehr), dann sollte eine IAF Beratungs-stelle aufgesucht werden. Möglicherweise gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.
2. Deutsche - Männer oder Frauen - die mit Asylsuchenden befreundet sind, sollten bei Ablehnung des Asylgesuchs ihres Freundes oder ihrer Freundin nicht gleich an Heirat denken, erst recht dann nicht, wenn sie sich noch nicht lange kennen. Wenn es sich um eine Partnerschaft handelt, die auf Dauer angelegt sein soll, so ist es nicht schlimm, wenn der oder die Asylsuchende zunächst in die Heimat zurückkehrt, man sich also für einige Zeit trennt. Wenn es eine echte Beziehung ist, kann die Rückkehr zur Familie, die Planung der späteren Heirat, ein evtl. Besuch der deutschen Ehepart-nerin oder des deutschen Ehepartners sehr wichtig und sinnvoll für die Zukunft sein. Es soll hier ausdrücklich nicht vor der Heirat mit Asylsuchenden gewarnt werden. Aber es wird dazu aufgefordert, nicht zu schnell eine Eheschliessung durchzuführen nur deshalb, weil man die mögliche vorübergehende Trennung zu sehr dramatisiert.von hier: http://www.asylnetz.de/Seiten/information/Ehen/ehenbinat.html(die Hervorhebungen (Fettdruck) sind durch mich erfolgt) Du gehst mit der Heirat - auch wenn Du sie als Scheinehe betrachtest - sämtliche Pflichten einer Ehe ein (siehe voriges Zitat). Das heißt auch, dass Du Deinem Mann unterhaltspflichtig bist, auch möglicherweise nach der Scheidung - da hilft auch ein Ehevertrag nach neuerer Rechtsprechnung nichts. Ich bitte Dich, dass Du wirklich ganz genau darüber und über die daraus entstehenden Folgen nachdenkst. Auch dass Deine Eltern nichts erfahren dürfen, halte ich für eine sehr schlechte Basis. Es wird doch herauskommen, denn wie wollt Ihr dann Deinen Freund / Ehemann versichern, solange er noch nicht arbeitet? Und von welchem Geld wollt Ihr leben? Ich würde es wirklich über ein Sprachkurs-Visum oder Au Pair versuchen. Wenn Dein Freund Abitur hat, könnte er evtl. auch probieren, hier einen Studienplatz zu bekommen. Viele Grüße Janna
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