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Beitrag begonnen von Batzy am 05.05.2004 um 06:33:30

Titel: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Batzy am 05.05.2004 um 06:33:30
Hallo,
ich habe einen Freund den ich sehr liebe und wir moechten zusammen in Deutschland leben. Die einzige Moeglichkeit fuer ihn um nach Deutschland zu koennen ist eine Ehe. Nun fuehle ich mich generell aber zu jung zum heiraten (ich bin 21) und wuerde mich gerne wieder Scheiden lassen, wenn er die Daueraufenthaltsgenehmigung hat. Koennte das irgendwelche nachteiligen Konsequenzen fuer mich haben? Was muss ich beachten? Ein andere Faktor ist, das meine Eltern es nicht erfahren sollen, weil sie es nicht verstehen wuerden und ansonsten einen Riesenskandal machen wuerden. Ich bin aber ueber sie versichert. Wuerden sie es deshalb mitkriegen? Wieviel % werden mir abgezogen, wenn ich jobbe? Ich rutsche doch dann in eine andere Steuerklasse, oder? Und wie ist das mit der Guetertrennung bei der Scheidung? Ist es empfehlenswert vorher einen Vertrag abzuschliessen?
Vielen Dank fuer eure Hilfe im Voraus!!

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Hartmut_Krentz am 05.05.2004 um 08:03:03
Hallo Batzy,

also nehme es mir bitte nicht uebel, aber mir persoenlich scheinst Du nicht nur noch sehr jung, sondern auch sehr unreif.  Ueberleg Dir gut was Du da
planst koennte der  Fehler Deines Lebens werden,
und les Dir mal die Eintraege von STAR zu diesem
Thema durch die war auch mal sehr verliebt und steht jetzt vor einem ganz grossen Problem.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Trinnity am 05.05.2004 um 08:24:29
Hallo Batzy,

überleg es dir wirklich sehr gut, eine Ehe bringt auch sehr viele Pflichten mit sich.

Und bitte überlege dir auch die Konsequenzen deines Handelns: unter Umständen kann hier auch der Verdacht einer Scheinehe hochkommen, und wenn dann deine Eltern befragt werden und die von nichts wissen dann hast du richtig Ärger am Hals (was ich dir nicht wünsche).  :cry:

Du bist noch sehr jung und wenn du dich selber schon zu jung für eine Ehe fühlst, dann lass es lieber bleiben.
Liebe hin oder her, aber Liebe macht auch blind (ich spreche aus eigener Erfahrung).

Ich wünsche dir alles Gute und bitte lass dich zu nichts drängen!

Grüßle,
Trin

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von star0701 am 05.05.2004 um 11:41:19
hi batzy
ich kann mich da nur anschliessen. mach bitte keinen fehler. du bist noch so jung, du kannst dir echt einiges einbrocken. vor allem weil du ja von anfang an die ehe eingehst um ihm die aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen. auch wenn liebe im spiel ist, und du das alles jetzt nicht  so sehen willst weil du ihn unbedingt bei dir haben willst. es kann aber passieren dass du sehr schnell auf den boden der tatsachen zurückgeholt wirst, und dann gibt es ein böses erwachen. und deine eltern werden es mitbekommen, irgendwie und irgendwann. ich wünsche dir natürlich dass alles gut geht. und ich schreibe auch nur meine meinung. ich wollte damals auch nicht auf meine freunde und familie hören, habe alles mit dem argument man wolle mir mein glück nicht gönnen abgetan. bin mit der rosa-roten brille durch die gegend gelaufen. doch ich musste schnell feststellen, dass die realität ganz anders aussah als ich es mir vorstellte. kulturelle und menschliche differenzen waren nicht zu überbrücken. ich weiss, wenn man sich in einen menschen aus "nicht-europa" verliebt hat man ja eigentlich keine andere möglichkeit als zu heiraten um zusammen zu sein. denn mit ein paar mal urlaub im jahr ist es ja nicht getan. dennoch, überlege es dir gut. und glaub mir, es wird dir hier keiner etwas schreiben nur um dich von deinem vorhaben abzuhalten. die leute hier sprechen aus erfahrung, und  beruhen auf fakten. ich wünsche dir viel glück und hoffe dass du die richtige entscheidung für dich/euch triffst.
gruss
star

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von tibita am 05.05.2004 um 12:04:32
Hallo Batzy!

Ich kenne solche Gedaken wie Du sie jetzt hast auch. Ich hatte einen Freund, mit dem ich letztlich nur verheiratet hätte zusammen sein können und ich habe lange versucht, mich mit dem Heiratsgedanken anzufreunden. Aufgrund meiner Vorgeschichte (bin zwar älter als Du, war aber schonmal verheiratet), wollte ich eigentlich nicht heiraten, hätte es nur fürs Zusammensein getan. Aber jetzt habe ich mich dagegen entschieden,obwohl es verdammt schwer fiel. Heiraten geht ja viel weiter, als nur eine eheähnliche Lebensgemeinschaft einzugehen. Ihr seid einander dann z.B. auch unterhaltspflichtig. Übrigens während der Ehe und nach der Ehe. Und das gilt auch bei Gütertrennung, man kann die Unterhaltspflicht nicht mehr völlig ausschliessen per Ehevertrag.

Wenn Du wirklich überzeugt bist, dass Du das ganze Risiko eingehen willst, dann investiere wenigstens das Geld und geh vorher einmal zu einer Rechtsberatung, damit Du genau weisst, worauf Du Dich einässt!![guck=guck.gif]

Ich denke: wenn Du genügend überzeugt bist von dem was Du tust, dann wirst Du auch deinen Eltern gegenüber dazu stehen können. Wenn Du ein schlechtes Gefühl hast, es den Menschen zu sagen, die Dir lieb sind, dann hinterfrage doch nochmal ganz kritisch, ob Du Dein Handeln nicht eigentlich vor dir selbst verstecken willst.

Ich wünsch Dir viel Kraft und eine klare Entscheidung!
tibita

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Hartmut_Krentz am 05.05.2004 um 12:43:45
Ich finde sehr richtig und wichtig was STAR  zu diesem
Thema geschrieben hat. Selbst wenn wir einmal voraussetzen dass fuer beide Partner die Liebe das entscheidende Motiv ist, beginnen irgendwann nachdem das erste "Flimmern" vorbei ist die Alltagsproblem
wie auch in einer deutsch-deutschen Ehe nur ein bisschen extremer. Diese probleme zu ueberwinden setzt
bei beiden Partnern eine hohe Kompromissfaehigkeit
und-willigkeit voraus. Machen wir uns doch nichts vor,
Maenner aus muslimischen Laendern haben nunmal ein anderes Frauenbild, kubanische Maenner haben ein
voellig anderes Verstaendnis von ehelicher Treue
um nur 2 Beispiele zu nennen. Jeder sollte sich den
Schritt in eine binationale Ehe gut ueberlegen, auf rosaroten Wolken zu schweben mag ganz schoen
sein, aber irgendwann faellt man herunter und dann
beginnen die Alltagsprobleme und diese koennen
sich dann leicht als unueberwindbar herausstellen.

Titel: Erst mal über Sprachkurs oder Au Pair probieren
Beitrag von Janna am 05.05.2004 um 13:50:28
Hallo Batzy,

kann Dein Freund nicht erst einmal über ein Sprachkurs-Visum oder als Au Pair nach Deutschland kommen?
So könnt Ihr Euch näher kennenlernen, ohne gleich heiraten zu müssen.

Ich kann Dir auch nur von einer vorschnell eingegangenen Ehe abraten.

Nachstehend einige Definitionen / Informationen zur Scheinehe:

Die rechtliche Definition:
Scheinehe liegt vor, wenn die Eheschließung nicht von einem Standesbeamten vorgenommen ist oder die Verlobten keinen Eheschließungswillen äußern. In diesen Fällen hat die Eheschließung keine rechtlichen Wirkungen. Sie bedarf also nicht der Nichtigerklärung. (aus ARD Ratgeber-Recht: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03090.html)

Eine weitere Definition:

Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehegatten von allem Anfang an keine eheliche Lebensgemeinschaft führen wollen, sondern die Ehe dazu benützen, um ein zweckfremdes Ziel, namentlich die Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften, zu erreichen.

Meines Erachtens heißt das, auch wenn Ihr die eheliche Lebensgemeinschaft aufnehmt, ist Euer Ziel doch eigentlich die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und damit strafbar.


Definition aus dem Lexikon des Familienrechts:

Scheinehe  
 
Seit der Neuregelung des § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB sieht das Gesetz vor, daß eine Ehe aufhebbar ist, wenn beide Ehegatten sich bei der Ehe darüber einig waren, daß sie keine Verpflichtung nach § 1353 Abs. 1 BGB begründen wollen. § 1353 BGB besagt u. a., daß die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind. Ist dem Standesbeamten bereits offensichtlich, daß eine "Scheinehe" geschlossen werden soll, dann ist er verpflichtet, seine Mitwirkung an der Eheschließung zu verweigern. Wird der Behörde später bekannt, daß ein Aufhebungsgrund vorliegt, so soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Aufhebungsantrag stellen.

(von hier: http://www.legamedia.net/lx/result/match/30917853969883a035e0319074/index.php)

Noch eine Info:

Vorab soll klargestellt werden, daß es eine Scheinehe dem Wortsinne nach nicht gibt. Denn jede rechtsgültig geschlossene Ehe ist eine richtige Ehe mit allen Rechten und Pflichten, wie sie das Gesetz vorsieht. Es ist deshalb auch irrig anzunehmen, man könne nur zum Schein heiraten, ohne daß die mit der Eheschließung verbundenen Pflichten wirksam würden (z. B. die Unterhaltspflicht der Ehegatten während der Ehe!).
Mit Scheinehen sind diejenigen Ehen gemeint, die allein zum Zweck des Erwerbs einer Aufenthaltserlaubnis und der damit verbundenen Arbeitserlaubnis geschlossen wurden. Deshalb nennt man sie auch Zweckehen. Unser Familienrecht und die Rechtsprechung gehen nämlich von ganz bestimmten Vorstellungen darüber aus, welche Kriterien eine Ehe erfüllen sollte, damit sie nach unseren sittlichen, moralischen und rechtlichen Grundsätzen eine richtige Ehe ist.
. . .
Was ist zu tun?


1. Es wird dringend davon abgeraten, nur aus Mitleid, aus Gefälligkeit oder gegen eine größere Summe Geld AusländerInnen nur deshalb zu heiraten, damit diese eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Stellt sich ein Problem ein, das zu solchen Erwägungen führt (z. B. Arbeitslosigkeit in der Heimat, Ablehnung des Asylgesuchs trotz politischer Verfolgung und Angst vor Rückkehr), dann sollte eine IAF Beratungs-stelle aufgesucht werden. Möglicherweise gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.


2. Deutsche - Männer oder Frauen - die mit Asylsuchenden befreundet sind, sollten bei Ablehnung des Asylgesuchs ihres Freundes oder ihrer Freundin nicht gleich an Heirat denken, erst recht dann nicht, wenn sie sich noch nicht lange kennen. Wenn es sich um eine Partnerschaft handelt, die auf Dauer angelegt sein soll, so ist es nicht schlimm, wenn der oder die Asylsuchende zunächst in die Heimat zurückkehrt, man sich also für einige Zeit trennt. Wenn es eine echte Beziehung ist, kann die Rückkehr zur Familie, die Planung der späteren Heirat, ein evtl. Besuch der deutschen Ehepart-nerin oder des deutschen Ehepartners sehr wichtig und sinnvoll für die Zukunft sein. Es soll hier ausdrücklich nicht vor der Heirat mit Asylsuchenden gewarnt werden. Aber es wird dazu aufgefordert, nicht zu schnell eine Eheschliessung durchzuführen nur deshalb, weil man die mögliche vorübergehende Trennung zu sehr dramatisiert.


von hier: http://www.asylnetz.de/Seiten/information/Ehen/ehenbinat.html

(die Hervorhebungen (Fettdruck) sind durch mich erfolgt)

Du gehst mit der Heirat - auch wenn Du sie als Scheinehe betrachtest - sämtliche Pflichten einer Ehe ein (siehe voriges Zitat). Das heißt auch, dass Du Deinem Mann unterhaltspflichtig bist, auch möglicherweise nach der Scheidung - da hilft auch ein Ehevertrag nach neuerer Rechtsprechnung nichts.

Ich bitte Dich, dass Du wirklich ganz genau darüber und über die daraus entstehenden Folgen nachdenkst. Auch dass Deine Eltern nichts erfahren dürfen, halte ich für eine sehr schlechte Basis. Es wird doch herauskommen, denn wie wollt Ihr dann Deinen Freund / Ehemann versichern, solange er noch nicht arbeitet? Und von welchem Geld wollt Ihr leben?

Ich würde es wirklich über ein Sprachkurs-Visum oder Au Pair versuchen.
Wenn Dein Freund Abitur hat, könnte er evtl. auch probieren, hier einen Studienplatz zu bekommen.

Viele Grüße
Janna




Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von carlosCB am 05.05.2004 um 23:04:49
Nur ganz kurz:

LASS ES BESSER SEIN. Es kannm ehr schaden als nützen.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von ewa am 06.05.2004 um 14:34:52
Hallo,

kann mir jemand erklären, was für Pflichten man in einer Ehe hat? Ich war zwar schon einmal in Deutschland verheiratet, wurde aber niemals über so etwas aufgeklärt.

Und noch eins: mal ganz ehrlich, ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in Deutschland als Ausländer sehr schwer ist eine Ehe aus freien Stücken einzugehen. Man fühlt sich immer durch irgenwelche Einschränkungen (aufenthalts- oder arbeitsmäßig) unter Druck gesetzt. Zu meiner ersten Ehe kam es eigentlich, weil mein deutscher Freund mich damals unter Druck gesetzt hat. Ich bin eine Ehe eingegangen, obwohl ich es gar nicht richtig wollte. Das war aber die beste Lösung für uns, trotzdem fühlte mich nicht glücklich und liess mich wieder scheiden.


ewa

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von carlosCB am 06.05.2004 um 20:53:55

Zitat:
kann mir jemand erklären, was für Pflichten man in einer Ehe hat? Ich war zwar schon einmal in Deutschland verheiratet, wurde aber niemals über so etwas aufgeklärt.


......füreinander da zu sein, in guten und in schlechten Zeiten [blumen=bluems.gif] [trän=traen.gif] :frech: [smiley=angrylook.gif] [smiley=bash.gif]

also z.B. gegenseitige Unterstützung - auch finanzieller Art-


Zitat:
Und noch eins: mal ganz ehrlich, ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in Deutschland als Ausländer sehr schwer ist eine Ehe aus freien Stücken einzugehen


dem kann ich nicht ganz folgen. Entweder man will heiraten oder nicht....


Zitat:
Ich bin eine Ehe eingegangen, obwohl ich es gar nicht richtig wollte. Das war aber die beste Lösung für uns, trotzdem fühlte mich nicht glücklich und liess mich wieder scheiden.


sollte man ja auch nicht tun...

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von tibita am 06.05.2004 um 22:26:51

schrieb am 06.05.2004 um 14:34:52:
kann mir jemand erklären, was für Pflichten man in einer Ehe hat?
ewa


Hallo Ewa !

während der Ehe ist es mit den Pflichten sehr individuell, den die kann jedes Paar eigentlich selbst aushandeln, und so lange man sich versteht sollte das ja auch möglich sein. Richtig wichtig werden die Pflichten für dei meisten Menschen erst im Fall einer Scheidung. Naja, und worum es sich dabei handelt, klang hier ja schon an. Kurz gesagt:

Versorgungsausgleich:
Das im Laufe der Ehe erarbeitete Vermögen wird aufgeteilt, egal ob beide oder nur einer gearbeitet hat. Der Gedanke ist, dass niemand benachteligt sein soll.
Vermögen, das bereits mit in die Ehe gebracht wurde oder ein Erbe, das während der Ehe gemacht wurde, bleiben dem Ehepartner, der es mitgebracht bzw bekommen hat allein.

Unterhalt:
Für den Ehepartner falls er/sie nicht arbeiten kann (Kindererziehung, Arbeitsunfähigkeit etc.) Allerdings ist jeder Ex-Ehepartner verpflichtet sich eine Arbeit zu suchen, soweit das zumutbar ist.
Für Kinder in jedem Fall

Sorgerecht:
In D haben die Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht

Naja, das ist sehr kurz gefasst, aber scheint mir das Wichtigste. Andere können gerne ergänzen ;)

LG tibita

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Batzy am 07.05.2004 um 02:53:29
So...
      also ich hab mir das jetzt alles durchgelesen und das hoert sich schon alles sehr ueberzeugend an was hier geschrieben wurde. Zu den kulturellen Unterschieden muss ich aber sagen, dass meine Mutter Peruanerin ist und ich die doppelte Staatsangehoerigkeit hab...Insoweit kenne ich die peruanische Kultur.
Danke fuer die vielen Antworten.
Wegen dem Sprachstudium. Kann man das denn in Peru beantragen? Und was braucht man da fuer Voraussetzungen? Weiss jemand eine gute HP darueber?
Abitur gibt es in Peru leider nicht. Es gibt kein Oberstufe. Nach der Schule wird man ein Jahr in einer Akademie fuer die Uni vorbereitet und muss dann ein Einstiegsexamen geben. Wenn man das besteht kann man studieren... Will man also an einer deutschen Uni studieren und hat hier schon angefangen muss man erstmal an der Abendschule sein Abi nachmachen...
Wegen Au Pair glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass es das hier fuer Maenner gibt??
Ich werde mich da mal erkundigen. Aber ich sehe das mit dem heiraten jetzt noch komplizierter. Auch wegen der Versicherung. Gibt es ansonsten vielleicht noch Moeglichkeiten, wie mein Freund nach Deutschland koennte? Eigentlich muss er ja nur in ein Land der EU einreisen koennen und kann sich dann in ganz Europa aufhalten, oder??
Danke fuer Eure Hilfe!!

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Mick am 07.05.2004 um 07:21:41

schrieb am 07.05.2004 um 02:53:29:
Wegen dem Sprachstudium. Kann man das denn in Peru beantragen? Und was braucht man da fuer Voraussetzungen? Weiss jemand eine gute HP darueber?


Jow, ich kenne eine gute Homepage.
[guck=guck.gif]Page

Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt sicher gestellt sein muss. Ferner muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln. Lies dazu mal in den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz nach, dort unter Nr. 28 ff.
Dein Freund muss mit einem entsprechenden Visum kommen, dass muss er bei der für ihn zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.


Zitat:
Wegen Au Pair glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass es das hier fuer Maenner gibt??

Aupair gibt es auch für Männer. Ich würde aber eher zum Sprachkurs neigen. Einen Aupair-Aufenthalt für die Kennenlernphase halte ich für eine Zweckentfremdung, die nicht zu vertreten ist.


Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Hartmut_Krentz am 07.05.2004 um 07:38:41
Hallo Batzy,

haette einen anderen Vorschlag: Du sprichst offen und
ehrlich mit Deinen Eltern legst die Karten auf den Tisch
und schlaegst Deinem Freund in Peru wie ich vermute
vor, doch erstmal fuer 3 Monate als Tourist nach Deutschland zu kommen. Deine Eltern unterschreiben
eine VE, schliessen eine Krankenversicherung fuer
ihn ab und so habt ihr 3 Monate Zeit  Euch in einem Land
das er nicht kennt besser kennenzulernen und vor allen Dingen kann er in den 3 Monaten feststellen, dass
Deutschland zwar ein schoenes Land ist, aber eben auch nicht das "Gelobte" und dass hier vieles anders
funktioniert als in Suedamerika. Nach diesen 3 Monaten
seit Ihr dann viel weiter, Deine Eltern warscheinlich auch. Sollte er mit diesem Vorschlag nicht einverstanden
sein, sondern Dich zu einer Heirat draengen dann geht es ihm warscheinlich in erster Linie um eine AE in Deutschland und nur in zweiter um Dich.


Saludos y cuidate

Hartmut

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Batzy am 12.05.2004 um 01:04:29
Hm.. ich hab mir da smit dem Sprachstudium angeguckt. Geht das nur als richtiges Studium, also wenn man Student ist, oder auch als Sprachkurs? Mein Freund ist naemlich kein Student, hat Administration an einer Akademie gelernt.

Und wegen dem Tourievisum. Also ich habe das so gewisse Zweifel, dass meine Eltern da die Verantwortung uebernehmen wuerden. Ausserdem denkt meine Familie (aus heiterem Himmel, die wissen nicht mal im entferntesten von Heiratsabsichten), dass er nur mit mir zusammen ist, weil er ein Visum will. Dabei haben ihn meine Eltern noch nie gesehen...Aber wenn ich ihnen das jetzt erzaehle fuehlen sie sich warscheinlich nur bestaetigt und ich stehe als naiv und dumm da...
Ausserdem kostet so ein FLug ja auch was. Und dann nach Deutschland fliegen um wieder zurueck zu fliegen und nochmal wiederzukommen...Ich glaube soviel Geld hat mein Schatz nicht.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Doc am 12.05.2004 um 01:13:43
Liebe kennt keine Grenzen!

Weder Raum, Zeit, Wetter, Umstände, Geld können daran was ändern!!!

Doc  ::)

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Marco_D. am 12.05.2004 um 07:54:34
1. Sprachkurs kann jeder machen, es geht ja nur darum die Sprache zu lernen. ;)

2. Für eine Heirat in Deutschland braucht ihr auch diese Verpflichtungserklärung, ausser du fliegst in sein Heimatland und ihr heiratet dort.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Hartmut_Krentz am 12.05.2004 um 08:32:31
Hallo Batzy,

also wenn es schon am Geld fuer einen Flug "klemmt"

ueberlege es Dir besser nochmal, mit der Unterschrift
unter die Verpflichtungserklaerung koennte unter
Umstaenden einiges auf Dich zukommen, und die Heiratspapiere werden auch ein paar Euro kosten.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Batzy am 13.05.2004 um 06:42:26
Ich versteh das irgendwie nicht auf der Seite wo das mit dem Sprachvisum steht.??? Was muss er genau tun? Wo steht das?  ???


Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Andreas78 am 13.05.2004 um 09:53:36
Hallo Batzy,

er muß nur das Visum beantragen. Was er dafür braucht, erfährt er von der Botschaft.
Du mußt dafür sorgen, dass sein Lebensunterhalt in Deutschland sichergestellt ist (jemand muß diese Verpflichtungserklärung §84 abgeben) und einen Intensivsprachkurs (s.u.) für ihn buchen.

Aus den Verwaltungsvorschriften zum AuslG:

Zitat:
28.5.5            Aufenthaltsbewilligungen zur Teilnahme an Sprachkursen

28.5.5.1            Eine Aufenthaltsbewilligung zum Erlernen der deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer 28.5.0.3), in der Regel täglichen Unterricht (mindesten 18 Wochenstunden) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend‑ und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung sind mit folgender Auflage zu versehen:

"Aufenthalt für einen Sprachkurs in ... (Ort) oder "Aufenthalt für einen studienvorbereitenden Sprachkurs in ... (Ort)".

28.5.5.2            Eine Aufenthaltsbewilligung zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs soll erteilt werden

28.5.5.2.1  -  Ausländern, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt während ihres voraussichtlichen Aufenthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch § 7 Abs. 2 Nr. 2), wobei eine Verpflichtung nach § 84 ausreicht



Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Feffi am 18.05.2004 um 16:57:06
ich finde die ganze "story", so wie du sie schilderst, sehr windig...
denn eure finanzen scheinen sehr knapp bemessen, wahrscheinlich auch, weil ihr eine gemeinsame zukunft noch nicht sehr lange plant...
und das mit deinen eltern finde ich eher traurig...ohne die unterstützung meiner eltern, wäre meine im juni antehende heirat nie möglich!!! allerdings planen wir diese seit zwei jahren...mein verlobter hat gearbeitet, ich neben meinem studium auch und sämtliche kosten konnten wir bis heute selbst aufbringen (ca. 1500€)...

wenn du heiratest, sollten alle personen, die dir in deinem leben wichtig sind, hinter dir stehen und du solltest sie bei problemen als stütze haben.

wie schon oft gepostet ^^^ überlege dir gut, was ihr da plant und was es bedeutet.

viel glück, egal, wie du dich entscheidest :-)

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Batzy am 20.05.2004 um 04:14:36
@ Feffi
Du hast dir wohl meinen Eintrag nicht genau durchgelesen. Ich moechte nicht heiraten, weil ich heiraten will, sondern um mit meinem Schatzi zusammensein zu koennen auch wenn ich wieder nach Deutschland muss. Ich sehe unsere Beziehung und die Heirat da separat. Bin mir sowieso noch nicht sicher, ob ich es irgendwann des heiraten wegens tun will...

@Andreas
Gut und hast du auch ne Ahnung wie teuer so ein Intensivkurs ist? Klar wohnen koennte er bei mir mit. Das ist kein Problem. Also ich uebernehme dann sozusagen die Verantwortung, ueber seinen Lebensunterhalt. Und wenn ihm was zustoesst? Wie ist das mit der Versicherung? Aber ich bin nicht dafuer verantwortlich, ob er wieder nach Peru fliegt oder nicht, oder? Das ist ja dann seine Sache.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Feffi am 20.05.2004 um 12:14:42
wenn du dich für ihn verpflichtest und er zum beispiel kurz vor seinem abreisetermin "untertaucht", kann man dich dafür verantwortlich machen. wenn er dann gefunden wird und abgeschoben wird, kann es sein/wird es so sein, dass dir die kosten auferlegt werden.

meine beziehung zum thema heirat ist einfach derart, dass der grund, den du für die heirat anführst, in meinen augen kein grund ist. eine heirat sollte bindend sein und auch so verstanden werden.

liebe grüße feffi.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Hartmut_Krentz am 20.05.2004 um 13:31:04
Hola Batzy,

also ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass
Du gar nicht so richtig weisst auf was Du Dich da eventuell einlaesst. Aus einer VE koennen  sich fuer Dich wie der Name der Erklaerung schon sagt ziemliche
verpflichtungen ergeben. Ausserdem glaube ich kaum,
dass die Deutsche Botschaft in Lima eine VE von Dir
akzeptiert, wg. Alter, Bonitaet und Rueckehrbereitschaft
Deines Freundes.


Saludos

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Andreas78 am 23.05.2004 um 12:22:04

Zitat:
@Andreas
Gut und hast du auch ne Ahnung wie teuer so ein Intensivkurs ist? Klar wohnen koennte er bei mir mit. Das ist kein Problem. Also ich uebernehme dann sozusagen die Verantwortung, ueber seinen Lebensunterhalt. Und wenn ihm was zustoesst? Wie ist das mit der Versicherung? Aber ich bin nicht dafuer verantwortlich, ob er wieder nach Peru fliegt oder nicht, oder? Das ist ja dann seine Sache.


Wegen Kosten für den Sprachkurs, erkundige Dich mal bei der Volkshochschule. Die sind preiswert und führen zu anerkannten Abschlüssen.
Versicherung gibt es z.B. vom ADAC (bis 3 Monate) oder Würzburger, oder frag mal Deinen Versicherungsagenten nach einer Besucherkrankenversicherung.
Wenn er nicht selbst nach Peru fliegt und abgeschoben wird, zahlst Du die Abschiebekosten (Flugticket, Personalkosten für die Polizeibeamten, etc.). Sollten Abschiebehindernisse bestehen und er braucht Sozialleistungen, dann darfst Du evtl. auch diese Kosten übernehmen.
VE = Bürgschaft in unbegrenzter Höhe!

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Mick am 23.05.2004 um 12:44:16
Olaf hatte einiges zu den Kosten eines Sprachkurses gesagt:

[guck=guck.gif]Klickmichan

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Marco_D. am 23.05.2004 um 16:13:39

schrieb am 20.05.2004 um 13:31:04:
Hola Batzy,

also ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass
Du gar nicht so richtig weisst auf was Du Dich da eventuell einlaesst. Aus einer VE koennen  sich fuer Dich wie der Name der Erklaerung schon sagt ziemliche
verpflichtungen ergeben. Ausserdem glaube ich kaum,
dass die Deutsche Botschaft in Lima eine VE von Dir
akzeptiert, wg. Alter, Bonitaet und Rueckehrbereitschaft
Deines Freundes.


Saludos


Diesen Eindruck habe ich auch, wobei die Bonität von der ABH bei Beantragung der ABH geprüft wird und nicht von der Botschaft.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Mick am 23.05.2004 um 19:14:21

schrieb am 23.05.2004 um 16:13:39:
Diesen Eindruck habe ich auch, wobei die Bonität von der ABH bei Beantragung der ABH geprüft wird und nicht von der Botschaft.


Hartmut schrieb von der "Bonität des Freundes". Die prüft ggf. die Botschaft.

Titel: Re: Heiraten und sich scheiden lassen
Beitrag von Benjamin am 25.05.2004 um 21:30:02
Hallo Batzy!

Hier mal ein guter Link zu der Frage, wie man vorgehen kann, wenn man jemanden zum Sprachvisum einladen möchte und welche Kurse und Versicherungen ganz preisgünstig sind:

http://www.latinoportal.de/portal/viewtopic.php?t=974&sid=04fd5bf0d3437849bb112bdc6bd1016f

MfG

Ben


P.S.:  Nach einem Jahr kann man dann ja immer noch entscheiden, ob man heiraten möchte oder nicht.   8)

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