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Visum für Eheschließung (Gelesen: 7.737 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.04.2004 um 18:01:44
 
Hallo Zusammen,

ich habe noch eine Frage zum Visum für Eheschließung.

Ich war heute auf meiner Ausländerbehörde und hbe mich Informiert wie genau der Ablauf ist und was getan werden muss damit meine ukrainische Verlobte ein Visum für Eheschließung beantragen kann.

Die Antwort war die, dass sie eine Formlose einladung von mir benötigt bzw. eigentlich nur meinen genauen Namen und Anschrift so wie eine Bescheinigung vom Standesamt in Deutschland, dass die Eheschließung angemeldet Sei oder eben je zwei Fotokopien der für die Eheschließung enötigten Urkunden.

Eine Verpflichtungserlärung müsse ich nicht abgeben, allerdings werde ich sobald die bei der Botschaft eingereichten Papiere meiner Ausländerbehörde vorligen benachrichtigt und müsse dann eben die ganzen sachen wie Arbeitsbescheinigung, Gehaltsnachweis, Wohnflächennachweis etc. mitbringen. Versteh ich da jetzt was nicht  ??? oder wird dann bei dem Termin wo ich alles mitbringen muss gewissermaßen nachträglich eine Verpflichtungserklärung abgegeben?

Schon mal im Vorraus danke für eure Antworten

Gruß
Daniel   [fahne=fahne.gif]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.04.2004 um 18:36:03
 
Etwas ungewöhnlich ist das schon. Meist wird schon bei der Beantragung des Visums die VE benötigt.

Stöber auch mal etwas im Forum. Lies z.B. auch mal
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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.04.2004 um 18:56:08
 
So was dahte ich mir schon fast!

Allerdings habe ich gezielt nach der VE gefragt und die Antwort war wen die Unterlagen vorliegen bekomme ich eine Karte zugeschickt und müsste dann eben alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitsbescheinigung .... etc. mitbringen.

Ich habe auch noch auf der Botschaftsseite einen hinweis als PDF gefunden. da Steht allerdings auch nichts von einer VE sondern nur etwas von Formloser einladung.

http://www.german-embassy.kiev.ua/pdf/de/Eheschl-FZ-D.pdf

Trotzdem schon mal Danke
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 28.04.2004 um 19:03:43
 
Zitat:
So was dahte ich mir schon fast!

Allerdings habe ich gezielt nach der VE gefragt und die Antwort war wen die Unterlagen vorliegen bekomme ich eine Karte zugeschickt und müsste dann eben alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitsbescheinigung .... etc. mitbringen.

Ich habe auch noch auf der Botschaftsseite einen hinweis als PDF gefunden. da Steht allerdings auch nichts von einer VE sondern nur etwas von Formloser einladung.

http://www.german-embassy.kiev.ua/pdf/de/Eheschl-FZ-D.pdf

Trotzdem schon mal Danke



Es wird bei den ABH's unterschiedlich gehandhabt. Manche stellen die VE im Vorfeld aus, manche erst, wenn der Visumsantrag zwecks Zustimmung zugeschickt wird. Fakt ist, dass die Botschaften angewiesen sind, einen solchen Visumsantrag auch bei fehlender VE anzunehmen. Also keine Panik  Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Daniel F.
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Antwort #4 - 28.04.2004 um 20:04:54
 
Ok das beruhigt mich jetzt schon ein bischen!

Danke jedenfals mal für eure Unterstützung.

Gruß
Daniel
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Frank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.04.2004 um 11:58:31
 
Zitat:

Die Pdf ist ja super, alle Informationen über notwendige Dokumente auf einen Blick !
Gibt es soetwas auch für Russland, sprich wenn ich als Deutscher eine Russin heiraten möchte ?
Für einen Link wäre ich sehr dankbar  Smiley
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.04.2004 um 16:17:36
 
Zitat:
Die Pdf ist ja super, alle Informationen über notwendige Dokumente auf einen Blick !
Gibt es soetwas auch für Russland, sprich wenn ich als Deutscher eine Russin heiraten möchte ?
Für einen Link wäre ich sehr dankbar  Smiley


http://www.deutschebotschaft-moskau.ru/de/willkommen/visa/merkblaetter/eheschlie...
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Frank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 29.04.2004 um 22:11:39
 
Vielen Dank, Marco !

Leider fehlt darin ein wichtiger Absatz - nämlich welche Dokumente ihre Tochter braucht...

Kann man davon ausgehen, dass die gleichen Dokumente erforderlich sind, die im Merkblatt für die Ukraine aufgeführt sind ?

Ist es meiner Freundin möglich jetzt schon alle erforderlichen Dokumente mit einer Apostille versehen zu lassen, oder "erlischt" deren Gültigkeit nach einem bestimmten Zeitraum ?

Macht es Sinn im Zuge ihres Sommerurlaubs hier schon alle Dokumente beim Standesamt auf vollständigkeit überprüfen zu lassen, oder können sich die Vorschriften in den nächsten Monaten noch ändern ?

Mein hiesiges Standesamt hat mir leider eine persönliche Beratung zum dem Thema versagt, da meine Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Daher werde ich euch noch mit ein paar Fragen löchern müssen  grin
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Marco_D.
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Antwort #8 - 30.04.2004 um 08:21:31
 
Ja es sind dieselben Dokumente. Wobei die Tochter erstmal in Russland bleiben muss, da sie im Rahmen der Familienzusammenführung nach D kommt, wenn ihr verheiratet seid. Falls bei dir noch Unklarheiten bestehen, kannst auch direkt bei der Botschaft in Moskau anrufen. Mit CallByCall bei Benutzen der Nummer 01015 kostet das ganze 2,2 Cent die Minute

Evtl. kann sie mit der Mutter einreisen mit einem Besuchsvisum, was ich eher nicht glaube, aber da habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung.

Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Heirat generell 6 Monate alt sein.
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Frank
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Antwort #9 - 30.04.2004 um 09:16:01
 
Zitat:
Ja es sind dieselben Dokumente. Wobei die Tochter erstmal in Russland bleiben muss, da sie im Rahmen der Familienzusammenführung nach D kommt, wenn ihr verheiratet seid.

Eine 10jährige einfach von der Mutter trennen und dort zurücklassen ? Klingt für mich nicht sehr plausibel, ich weiss dass es früher mal anders gehandhabt wurde...
Zitat:
Falls bei dir noch Unklarheiten bestehen, kannst auch direkt bei der Botschaft in Moskau anrufen. Mit CallByCall bei Benutzen der Nummer 01015 kostet das ganze 2,2 Cent die Minute

lachen
Ja, das hatte ich auch schon - nach Ewigkeiten in der Warteschleife, zigmal weiterverbinden musste ich dann feststellen, dass dort niemand über ausreichende deutschkenntnisse verfügt um meine Fragen zu verstehen, geschweige denn mir diese zu beantworten.
Bestimmt ein gut gemeinter Rat - aber in der Praxis wenig hilfreich... Augenrollen
Zitat:
Evtl. kann sie mit der Mutter einreisen mit einem Besuchsvisum, was ich eher nicht glaube, aber da habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung.

Ich meine der Fall des 12jährigen Mädchens aus Berlin
der hier so heiss diskutiert wurde war so gelagert !?
Die sollte dann abgeschoben werden, weil es nicht möglich ist mit einem Besuchervisum einen dauerhalten Aufenthalt hier zu ermöglichen - oder ändert es etwas wenn die Mutter hier heiratet ?
(war im o.g. Fall nicht so glaube ich....)
Zitat:
Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Heirat generell 6 Monate alt sein.

Du meinst die Apostille ?
Die Geburtsurkunde meiner Zukünftigen ist nämlich schon etwas älter als 6 Monate  grin Zwinkernd

Oder muss sie alle Unterlagen neu anfertigen lassen ??

Danke schonmal Smiley
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inge
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Antwort #10 - 30.04.2004 um 09:17:55
 
Zitat:
Wobei die Tochter erstmal in Russland bleiben muss, da sie im Rahmen der Familienzusammenführung nach D kommt, wenn ihr verheiratet seid.

Das wird möglicherweise unterschiedlich gehandhabt.
Meine (damals noch nicht) Frau hat zeitgleich mit dem Hochzeitsvisum ein FamZF Visum für ihre Tochter beantragt und beide wurden auch problemlos bewilligt.
Ungefähres Zwinkernd Zitat von seiten der ALB: "Kein Problem, dann beantragen sie am besten gleichzeitig ein Visum zur Familienzusammenführung"
Ich musste allerdings ein notarielles Schuldversprechen (?) zugunsten der Tochter meiner Frau abgeben - man sollte sich über die Konsquenzen so eines Schrittes also voll bewusst sein!
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inge
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Antwort #11 - 30.04.2004 um 09:21:04
 
Zitat:
Ja, das hatte ich auch schon - nach Ewigkeiten in der Warteschleife, zigmal weiterverbinden musste ich dann feststellen, dass dort niemand über ausreichende deutschkenntnisse verfügt um meine Fragen zu verstehen, geschweige denn mir diese zu beantworten.

Ich hab ganz gute Erfahrungen mit Fax gemacht (deutsche Botschaft in der Ukraine) - eMail war nicht sehr erfolgreich. BTW, wenn du eine Antwort auf dein Fax bekommst, hast du gleichzeitig den Namen eines Ansprechpartners, nach dem du dann natürlich am Telefon fragen könntest.
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Antwort #12 - 30.04.2004 um 09:40:57
 
@Daniel

Habt ihr euch schon Gedanken über den Familiennamen gemacht?
Falls deine Frau nämlich deinen Namen annimmt (oder auch einen Doppelnamen) muss nämlich früher oder später ein neuer Reisepass ausgestellt werden und das ist über die ukrainische Botschaft in Deutschland ein ziemlicher Akt. Die Botschaft arbeitet nämlich nur für Ukrainer, die auch als (dauerhaft) im Ausland lebend registriert sind. Für diese Registrierung werden jede Menge Dokumente benötigt, die deine Verlobte sich im Zweifelsfall schon mal beschaffen sollte. Besonders die Erlaubnis Zwinkernd ihrer Eltern (kein Scherz!) und Bestätigungen der Arbeitgeber der letzten 5 Jahre, dass deine Verlobte ihnen kein Geld schuldet (ebenfalls kein Scherz!).
Hätt' ich das vorher gewusst, würde ich heute anders heissen (DAS war jetzt ein Scheirz Zwinkernd )
Auf der Website der ukrainischen Botschaft gibt's dazu ein Merkblatt (auf ukrainisch). Das solltest du dir runterladen und (falls du kein ukrainisch sprichst) deiner Verlobten schicken.
Noch'n Tip: Die Botschaft verlangt einen "Nachweis", dass deine (dann) Frau nicht deutsche Staatsbürgerin ist (wohl um Doppelstaatsbürgerschaften zu vermeiden). So ein "Dokument" gibt es zwar eigentlich nicht, aber meine ALB hat mir freundlicherweise ein Schreiben aufgesetzt, "das ihnen nicht bekannt ist, das Frau xxxx deutsche Staatsbürgerin wäre oder die Staatsbürgerschaft beantragt hat". Streng genommen heisst das gar nix, aber die Botschaft war damit zufrieden. Da wir diesen Schrieb zuerst nicht hatten (wir waren der Meinung die Meldebescheinigung - Staatsbürgerschaft: ukrainisch - würde ausreichen) mussten wir ein zweites Mal zur Botschaft fahren Griesgrämig
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Marco_D.
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Antwort #13 - 30.04.2004 um 11:38:10
 
Zitat:
Eine 10jährige einfach von der Mutter trennen und dort zurücklassen ? Klingt für mich nicht sehr plausibel, ich weiss dass es früher mal anders gehandhabt wurde...
lachen
Ja, das hatte ich auch schon - nach Ewigkeiten in der Warteschleife, zigmal weiterverbinden musste ich dann feststellen, dass dort niemand über ausreichende deutschkenntnisse verfügt um meine Fragen zu verstehen, geschweige denn mir diese zu beantworten.
Bestimmt ein gut gemeinter Rat - aber in der Praxis wenig hilfreich... Augenrollen
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der hier so heiss diskutiert wurde war so gelagert !?
Die sollte dann abgeschoben werden, weil es nicht möglich ist mit einem Besuchervisum einen dauerhalten Aufenthalt hier zu ermöglichen - oder ändert es etwas wenn die Mutter hier heiratet ?
(war im o.g. Fall nicht so glaube ich....)
Du meinst die Apostille ?
Die Geburtsurkunde meiner Zukünftigen ist nämlich schon etwas älter als 6 Monate  grin Zwinkernd

Oder muss sie alle Unterlagen neu anfertigen lassen ??

Danke schonmal Smiley


Ich habe ein paar Mal mit der Botchaft telefoniert und hatte nicht die von dir geschilderten Probleme.

Mit der Geburtsurkunde hasat natürlich recht, aber die Ledigkeitsbescheinigung darf keinesfalls älter als 6 Monate sein.
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Chris
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Antwort #14 - 30.04.2004 um 22:28:06
 
Nachtrag:

also meine Erfahrung lehrte: Verpflichtungserklärung = erleichterter Zugang zur Botschaft. Dort weiß man definitiv, dass was dran ist am "Zweck der Einreise" und dass die Behörde in der BRD bereits mit der Sache befasst ist. Und wie gesagt VE ist sowieso erforderlich und an den 20,-- € sollte es nicht liegen!Alles in allem läufts so oft schneller und glatter!

Gruß Chris
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Daniel F.
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Antwort #15 - 02.05.2004 um 11:04:48
 
Zitat:
Nachtrag:

also meine Erfahrung lehrte: Verpflichtungserklärung = erleichterter Zugang zur Botschaft. Dort weiß man definitiv, dass was dran ist am "Zweck der Einreise" und dass die Behörde in der BRD bereits mit der Sache befasst ist. Und wie gesagt VE ist sowieso erforderlich und an den 20,-- € sollte es nicht liegen!Alles in allem läufts so oft schneller und glatter!

Gruß Chris


Das mag schon sein, nur was soll man machen wenn die Ausländerbehörde einem sagt: "Um das Visum für Eheschließung zu beantragen benötigen sie keine VE, Sie werden dann von uns benachrichtigt sobald der Antrag vorliegt"
Und einen somit schlicht und ergreifend kein VE ausfüllen läst.
Oder muss ich damit Zum Bürgeramt und nicht zur Ausländerbehörde? Denn für ein normales Touristenvisum wurde ich von der Ausländerbehörde zum Bürgeramt geschickt! Das Bürgeramt verweißt allerdings freundlich auf die Ausländerbehörde oder das Standesamt wenn man was von Eheschließung erwähnt!
Vielleicht versteh ja auch nur ich hier etwas nicht so ganz.

Gruß
Daniel
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Chris
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Antwort #16 - 03.05.2004 um 08:20:28
 
Hi Daniel,
die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Bonität vorausgesetzt!) kann eigentlich nicht verweigert werden! Du bezahlst doch auch immerhin 20 Euro. Also: Nochmal zur ABH und sagen, dass du aus verschiedenen Gründen, allein schon wegen des ständigen hin und her, diese VE doch brauchst! Und für die Abgabe einer VE ist definitiv nur die Ausländerbehörde zuständig!!

Gruß Chris
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Antwort #17 - 12.05.2004 um 13:28:10
 
Hallo,
ich habe so ein ähnliches problem wie Du! Mein Freund ist Libanese und ich möchte ihn heiraten. Allerdings läuft sein Visa in einem Monat aus und bis dahin schaffen wir das alles mit den papieren nicht. ich krieg die krise und habe so große Angst, daß alles nicht klappt.
Ich habe bei Dir im Beitrag gelesen, daß man bei dem Visumsantrag eine Lohnbescheinigung vorlegen muß. Allerdings bin ich (noch) Arbeitslos, fange im August aber eine Ausbildung an.
Wir haben uns auch schon eine Wohnung gemietet aber ich habe Angst, daß ich bald alleine da stehen werde. Bitte lies Dir mal meinen neuen Thread durch "verlobt mit einem Libanesen aber sein Visa läuft aus", den ich gerade gepostet habe!!
Danke!!!
was ist eigentlich aus euch geworden??
Liebe Grüße
Birgit
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Marco_D.
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Antwort #18 - 12.05.2004 um 15:08:46
 
Wenn du jemand anders (mit ausreichend Einkommen) für deinen Verlobten die Verpflichtungserklärung (VE) abgibt, dann ´sollte dein Lohn kein Problem sein.

Mit was für ein Visum ist er denn in D??

Bei einem Besuchsvisum musste doch auch jemand für ihn eine VE abgeben ???
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witti
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Antwort #19 - 26.06.2004 um 05:39:43
 
Speziell zum Fall Ukraine kann ich folgendes Beitragen, da ich gerade so alle Dokumente meiner Frau so tröpfchenweise erledigt habe:

- Eine Ledigkeitsbescheinigung des ukr. KONSULATS in D stellt dieses nur aus, wenn der Ukrainische Bürger dauerhaft lebt. (Meldebescheinigung); von diesem Vorgehen ist abzuraten. Umsiedlungsverfahren/Paßänderung wird noch richtig spaßig.

- wie üblich, ist ein Schengen-Visum keine Lösung, wenn nach Hochzeit leben in D geplant ist, also Prozess für Eheschließungsvisum.

- Am besten, man erledigt die 3-Stufige Legalisation für Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung des Partners, mit der man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist (Rayongericht, Außenministerium, dt. Botschaft/Honorarkonsulat) bei einem gemeinsamen Ukraine-Aufenthalt (die Nachtzüge sind ja sehr komfortabel Zwinkernd. Ob und wieweit "Legalisierungsdienstleister" in Anspruch genommen werden können, hängt von der aktuallen Lage ab.

- die wahrscheinliche USSR-Geburtsurkunde muß vorher auf auf UA-Geburtsurkunde (Grüner Karton wird zu Computerausdruck) vorher umgeschrieben werden (Standesamt Geburtsort Partner)

- Bei verheirateten ukr. Eltern evtl. gleich noch die Geburtsurkunde des Elternteils abgreifen,  dessen Geburtsname wahrscheinlich nicht in der Geburtsurkunde des Ehepartners steht (2x Ehename eingetragen); diese Urkunde braucht u.U. nicht 3-stufig legalisiert zu werden.
Damit dann das dt. Familienbuch korrekt angelegt werden kann.

- Übersetzungen auf jeden Fall in D machen lassen wg. Anerkennung

- Ehevisum besser gleich beantragen, damit wenigstens Standesamt/OLG und Ausländerbehörde parallel laufen

- Beitrittserklärung zur Anmeldung über dt. Botschaft / Konsulat in UA abgeben, da noch auf Befreiung OLG vom Ehefähigkeitszeugnis gewartet werden muß und gemeinsame Anmeldung unrealistisch

- In dem Merkblatt der dt. Botschaft Ukraine fehlt Hinweis auf in D bei ALB abzugebende Verpflichtungserklärung für - wichtig - nicht 3 Monate sondern bis zur Eheschließung. Selbst oder von drittem machen lassen, es geht nur darum, den Zeitraum bis zur Eheschließung abzudecken, so soll auch der Satz lauten. (3 Monats-Phrase ist für Schengen-Visum)

- Mit der jetzigen Erfahrung und o.a. Punkte berücksichtigen, in ca. 3 Monaten erledigbar, entsprechend günstig legbaren Urlaub vorausgesetzt.

so, besser kann ich es so früh nicht formulieren...
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witti
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Antwort #20 - 26.06.2004 um 05:46:19
 
ach ja, wenn man das nicht weiß, kostet's halt a bissel mehr aber so mit 1000-1500 EUR inkl. diverser Fahrten per Landweg und Ukrainmedstrakh und Visum kommt man ungefähr hin.

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