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Krankenversicherung (Gelesen: 3.275 mal)
taloo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.06.2004 um 15:05:11
 
Hallo,

Ende Juli werde ich mit meiner Tochter (aus 1.Ehe) zu meinem deutschen Ehemann nach Deutschland kommen. Das Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ist nur bis Mitte August gültig.

Das Problem ist jetzt, das ich und meine Tochter eine private Krankenversicherung abschliessen muessen, damit die Ausländerbehörde uns eine Aufenthaltserlaubsnis erteilt. Dazu muss ich mich und meine Tochter erst von einem Arzt untersuchen lassen und danach einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft stellen.

Ich habe nun Angst, das dieser ganze Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann und ich bis zum Ende des Visums noch keine Police habe.

Kann ich trotzdem bei der  Ausländerbehörde den Aufenthaltsantrag stellen, obwohl ich noch keine Krankenversicherung habe?  Fragezeichen
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 21.06.2004 um 16:37:25
 
hallo,

ich verstehe deine sorgen nicht und teuilweise hast du auch etwas falsche Infos.
also grundsätzlich:
Wenn dein Ehemann gesetzlich krankenversichert ist hast du (und auch deine tochter)ab Datum der Wohnsitzname in Deutschland die Möglichkeit als Familienangehörige mitversichert zu sein.Dazu ist weder ein Gesundheitschek noch Bitte Bitte machen nötig.Du (bezw.der Versicherte )must nur einen antrag stellen.
Wenn er privat versichert ist sieht es aber anderst aus


Gruss peku
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taloo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.06.2004 um 17:19:28
 
Hallo!

Mein Ehemann ist privat versichert. Eine gesetzliche Versicherung ist daher leider nicht möglich.

Meine Befürchtung ist, dass ich in den 2-3 Wochen bis zum Ablauf des Visums es nicht schaffen werde, eine private Versicherung abzuschliessen und die Ausländerbehörde mir deshalb die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.06.2004 um 17:42:15
 
Verlangt die ABH die Krankenversicherung vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis tatsächlich oder ist das nur eure Auffassung vom Hörensagen??

Denn normalerweise ist die Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung dafür, dass die private KV einen aufnimmt.  WIr hatten extra einen Fragebogen wo wir angeben mussten, wie lange die AE läuft

Meine Frau hatte erst die AE und ein Monat später die KV.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #4 - 21.06.2004 um 18:50:15
 
hallo,

dei von marco geschilderte Rehenfolge ist richtig.Erst die AE und Anmeldung in DE dann die KV zumindest bei den gesetzlichen Kassen ist dies so.

Die ALb's lassen sich ab und zu jedoch eine Zusage der KV zeigen das nach Wohnsitzname ein KV Schutz auf antrag besteht.

GRuss peku
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 21.06.2004 um 20:30:31
 
Zitat:
Hallo,

Ende Juli werde ich mit meiner Tochter (aus 1.Ehe) zu meinem deutschen Ehemann nach Deutschland kommen. Das Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ist nur bis Mitte August gültig.

Das Problem ist jetzt, das ich und meine Tochter eine private Krankenversicherung abschliessen muessen, damit die Ausländerbehörde uns eine Aufenthaltserlaubsnis erteilt. Dazu muss ich mich und meine Tochter erst von einem Arzt untersuchen lassen und danach einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft stellen.

Ich habe nun Angst, das dieser ganze Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann und ich bis zum Ende des Visums noch keine Police habe.

Kann ich trotzdem bei der  Ausländerbehörde den Aufenthaltsantrag stellen, obwohl ich noch keine Krankenversicherung habe?  Fragezeichen


Hi taloo,

es ist sogar wichtig, dass Du den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig vor Ablauf des Visums stellst. Unterlagen kannst Du jederzeit nachreichen. Über den Antrag kann allerdings erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen abschließend entschieden werden.

Bine  Augenrollen
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witti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.06.2004 um 02:50:46
 
Oder so: Ehemann ist in Deutschland, geht morgen zum ADAC, macht eine ADAC Incoming Versicherung (die ist dem Wortlaut aber nur für "Besucher") und schickts zu, die ist für 1-3 monate, das sollte die zeit überbrücken. Oder Ehemann fragt allianz / dkv, die haben auch solche produkte, aber teurer, alle privaten normallen Assekuranzen durchprobieren! (in D eher als ausland, ist auch einfacher im schadensfall)
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.06.2004 um 12:05:40
 
die adac-geschichte trifft aber nur zu, wenn der versicherungsnehmer noch hauptwohnsitz im ausland hat, sonst wird im schadensfall die versicherung nicht gewährt!!

nicht nur beim adac so, sondern trifft logischerweise auf alle incomings zu.
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peku
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Antwort #8 - 26.06.2004 um 12:27:39
 
Hallo,

solange sie noch keine Aufenthaltserlaubniss und Anmeldung in DE hat greifen solche versicherzngen dancah nicht mehr.DEines haben wir übersehen:Wenn Du nach Ankunft in DE anfängst zu arbeiten bist du ja automatisch versichert mit deiner Tochter

gruss peku
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