Speziell zum Fall Ukraine kann ich folgendes Beitragen, da ich gerade so alle Dokumente meiner Frau so tröpfchenweise erledigt habe:
- Eine Ledigkeitsbescheinigung des ukr. KONSULATS in D stellt dieses nur aus, wenn der Ukrainische Bürger dauerhaft lebt. (Meldebescheinigung); von diesem Vorgehen ist abzuraten. Umsiedlungsverfahren/Paßänderung wird noch richtig spaßig.
- wie üblich, ist ein Schengen-Visum keine Lösung, wenn nach Hochzeit leben in D geplant ist, also Prozess für Eheschließungsvisum.
- Am besten, man erledigt die 3-Stufige Legalisation für Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung des Partners, mit der man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist (Rayongericht, Außenministerium, dt. Botschaft/Honorarkonsulat) bei einem gemeinsamen Ukraine-Aufenthalt (die Nachtzüge sind ja sehr komfortabel
. Ob und wieweit "Legalisierungsdienstleister" in Anspruch genommen werden können, hängt von der aktuallen Lage ab.
- die wahrscheinliche USSR-Geburtsurkunde muß vorher auf auf UA-Geburtsurkunde (Grüner Karton wird zu Computerausdruck) vorher umgeschrieben werden (Standesamt Geburtsort Partner)
- Bei verheirateten ukr. Eltern evtl. gleich noch die Geburtsurkunde des Elternteils abgreifen, dessen Geburtsname wahrscheinlich nicht in der Geburtsurkunde des Ehepartners steht (2x Ehename eingetragen); diese Urkunde braucht u.U. nicht 3-stufig legalisiert zu werden.
Damit dann das dt. Familienbuch korrekt angelegt werden kann.
- Übersetzungen auf jeden Fall in D machen lassen wg. Anerkennung
- Ehevisum besser gleich beantragen, damit wenigstens Standesamt/OLG und Ausländerbehörde parallel laufen
- Beitrittserklärung zur Anmeldung über dt. Botschaft / Konsulat in UA abgeben, da noch auf Befreiung OLG vom Ehefähigkeitszeugnis gewartet werden muß und gemeinsame Anmeldung unrealistisch
- In dem Merkblatt der dt. Botschaft Ukraine fehlt Hinweis auf in D bei
ALB abzugebende Verpflichtungserklärung für - wichtig - nicht 3 Monate sondern bis zur Eheschließung. Selbst oder von drittem machen lassen, es geht nur darum, den Zeitraum bis zur Eheschließung abzudecken, so soll auch der Satz lauten. (3 Monats-Phrase ist für Schengen-Visum)
- Mit der jetzigen Erfahrung und o.a. Punkte berücksichtigen, in ca. 3 Monaten erledigbar, entsprechend günstig legbaren Urlaub vorausgesetzt.
so, besser kann ich es so früh nicht formulieren...