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Visum für Eheschließung (Gelesen: 7.739 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 02.05.2004 um 11:04:48
 
Zitat:
Nachtrag:

also meine Erfahrung lehrte: Verpflichtungserklärung = erleichterter Zugang zur Botschaft. Dort weiß man definitiv, dass was dran ist am "Zweck der Einreise" und dass die Behörde in der BRD bereits mit der Sache befasst ist. Und wie gesagt VE ist sowieso erforderlich und an den 20,-- € sollte es nicht liegen!Alles in allem läufts so oft schneller und glatter!

Gruß Chris


Das mag schon sein, nur was soll man machen wenn die Ausländerbehörde einem sagt: "Um das Visum für Eheschließung zu beantragen benötigen sie keine VE, Sie werden dann von uns benachrichtigt sobald der Antrag vorliegt"
Und einen somit schlicht und ergreifend kein VE ausfüllen läst.
Oder muss ich damit Zum Bürgeramt und nicht zur Ausländerbehörde? Denn für ein normales Touristenvisum wurde ich von der Ausländerbehörde zum Bürgeramt geschickt! Das Bürgeramt verweißt allerdings freundlich auf die Ausländerbehörde oder das Standesamt wenn man was von Eheschließung erwähnt!
Vielleicht versteh ja auch nur ich hier etwas nicht so ganz.

Gruß
Daniel
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Chris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #16 - 03.05.2004 um 08:20:28
 
Hi Daniel,
die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Bonität vorausgesetzt!) kann eigentlich nicht verweigert werden! Du bezahlst doch auch immerhin 20 Euro. Also: Nochmal zur ABH und sagen, dass du aus verschiedenen Gründen, allein schon wegen des ständigen hin und her, diese VE doch brauchst! Und für die Abgabe einer VE ist definitiv nur die Ausländerbehörde zuständig!!

Gruß Chris
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 12.05.2004 um 13:28:10
 
Hallo,
ich habe so ein ähnliches problem wie Du! Mein Freund ist Libanese und ich möchte ihn heiraten. Allerdings läuft sein Visa in einem Monat aus und bis dahin schaffen wir das alles mit den papieren nicht. ich krieg die krise und habe so große Angst, daß alles nicht klappt.
Ich habe bei Dir im Beitrag gelesen, daß man bei dem Visumsantrag eine Lohnbescheinigung vorlegen muß. Allerdings bin ich (noch) Arbeitslos, fange im August aber eine Ausbildung an.
Wir haben uns auch schon eine Wohnung gemietet aber ich habe Angst, daß ich bald alleine da stehen werde. Bitte lies Dir mal meinen neuen Thread durch "verlobt mit einem Libanesen aber sein Visa läuft aus", den ich gerade gepostet habe!!
Danke!!!
was ist eigentlich aus euch geworden??
Liebe Grüße
Birgit
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 12.05.2004 um 15:08:46
 
Wenn du jemand anders (mit ausreichend Einkommen) für deinen Verlobten die Verpflichtungserklärung (VE) abgibt, dann ´sollte dein Lohn kein Problem sein.

Mit was für ein Visum ist er denn in D??

Bei einem Besuchsvisum musste doch auch jemand für ihn eine VE abgeben ???
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witti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 26.06.2004 um 05:39:43
 
Speziell zum Fall Ukraine kann ich folgendes Beitragen, da ich gerade so alle Dokumente meiner Frau so tröpfchenweise erledigt habe:

- Eine Ledigkeitsbescheinigung des ukr. KONSULATS in D stellt dieses nur aus, wenn der Ukrainische Bürger dauerhaft lebt. (Meldebescheinigung); von diesem Vorgehen ist abzuraten. Umsiedlungsverfahren/Paßänderung wird noch richtig spaßig.

- wie üblich, ist ein Schengen-Visum keine Lösung, wenn nach Hochzeit leben in D geplant ist, also Prozess für Eheschließungsvisum.

- Am besten, man erledigt die 3-Stufige Legalisation für Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung des Partners, mit der man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist (Rayongericht, Außenministerium, dt. Botschaft/Honorarkonsulat) bei einem gemeinsamen Ukraine-Aufenthalt (die Nachtzüge sind ja sehr komfortabel Zwinkernd. Ob und wieweit "Legalisierungsdienstleister" in Anspruch genommen werden können, hängt von der aktuallen Lage ab.

- die wahrscheinliche USSR-Geburtsurkunde muß vorher auf auf UA-Geburtsurkunde (Grüner Karton wird zu Computerausdruck) vorher umgeschrieben werden (Standesamt Geburtsort Partner)

- Bei verheirateten ukr. Eltern evtl. gleich noch die Geburtsurkunde des Elternteils abgreifen,  dessen Geburtsname wahrscheinlich nicht in der Geburtsurkunde des Ehepartners steht (2x Ehename eingetragen); diese Urkunde braucht u.U. nicht 3-stufig legalisiert zu werden.
Damit dann das dt. Familienbuch korrekt angelegt werden kann.

- Übersetzungen auf jeden Fall in D machen lassen wg. Anerkennung

- Ehevisum besser gleich beantragen, damit wenigstens Standesamt/OLG und Ausländerbehörde parallel laufen

- Beitrittserklärung zur Anmeldung über dt. Botschaft / Konsulat in UA abgeben, da noch auf Befreiung OLG vom Ehefähigkeitszeugnis gewartet werden muß und gemeinsame Anmeldung unrealistisch

- In dem Merkblatt der dt. Botschaft Ukraine fehlt Hinweis auf in D bei ALB abzugebende Verpflichtungserklärung für - wichtig - nicht 3 Monate sondern bis zur Eheschließung. Selbst oder von drittem machen lassen, es geht nur darum, den Zeitraum bis zur Eheschließung abzudecken, so soll auch der Satz lauten. (3 Monats-Phrase ist für Schengen-Visum)

- Mit der jetzigen Erfahrung und o.a. Punkte berücksichtigen, in ca. 3 Monaten erledigbar, entsprechend günstig legbaren Urlaub vorausgesetzt.

so, besser kann ich es so früh nicht formulieren...
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witti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 26.06.2004 um 05:46:19
 
ach ja, wenn man das nicht weiß, kostet's halt a bissel mehr aber so mit 1000-1500 EUR inkl. diverser Fahrten per Landweg und Ukrainmedstrakh und Visum kommt man ungefähr hin.

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