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Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligung (Gelesen: 3.430 mal)
Julian
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligung
26.04.2004 um 19:30:45
 
hallo,
ich bin eben auch so ein Fall, zuerst in Deutschland studiert und dann habe eine Aufenthaltserlaubnis, allerdings befristet erst mal nur bis zum Oktober 2004 und an meinem jetztigen Arbeitsgeber gebunden.
Meine Fragen:
1. ist eine A-Erlaubnis nicht normalerweise Aufenthaltszweck ungebunden ?
2. wer hat eine Länder-Liste über die Anrechnung von Zeiten mit A-Bewilligung ? so weit ist klar, Baden-Württemberg und Bayern rechnen gar nichts an. Aber wie sind die andere Ländern ?
3. ehrlich gesagt, mir wäre einer unbefristete Aufenthaltstitel lieber. Da ich geschäftlich viel nach Asien reise und zurück nach Deutschland muss. Ist es möglich, in meinem Fall einen unbefristeten Titel zu bekommen ? Nicht erst nach 5 Jahren befristete A-Erlaubnis.
Danke euch alle
ist hier wirklich sehr informativ
liebe Grüsse
Julian  ??? :happy:
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Mick
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Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 26.04.2004 um 20:03:38
 
Zitat:
hallo,
ich bin eben auch so ein Fall, zuerst in Deutschland studiert und dann habe eine Aufenthaltserlaubnis, allerdings befristet erst mal nur bis zum Oktober 2004 und an meinem jetztigen Arbeitsgeber gebunden.
Meine Fragen:
1. ist eine A-Erlaubnis nicht normalerweise Aufenthaltszweck ungebunden ?
2. wer hat eine Länder-Liste über die Anrechnung von Zeiten mit A-Bewilligung ? so weit ist klar, Baden-Württemberg und Bayern rechnen gar nichts an. Aber wie sind die andere Ländern ?
3. ehrlich gesagt, mir wäre einer unbefristete Aufenthaltstitel lieber. Da ich geschäftlich viel nach Asien reise und zurück nach Deutschland muss. Ist es möglich, in meinem Fall einen unbefristeten Titel zu bekommen ? Nicht erst nach 5 Jahren befristete A-Erlaubnis.
Danke euch alle
ist hier wirklich sehr informativ
liebe Grüsse
Julian  ??? :happy:



Hi,
nein, bei der unbefristeten AE nach
§ 24 AuslG
kann die Bewillugung nicht angerechnet werden. Ggf. auch ergänzend in den AuslG-VwV nachlesen. Dein Wunsch ist verständlich, wird sicher von vielen geteilt, wird aber bei der Entscheidung keine Berücksichtigung finden. Aufenthaltserlaubnisse werden regelmäßig zweckgebunden erteilt. Z.B. die Aufenthaltserlaubnis, die zum Ehegattennachzug berechtigt. Auch finden sich in der Arbeitsaufenthalteverordnung Passagen, in denen für eine bestimmte Erwerbstätigkeit ausdrücklich die Aufenthaltserlaubnis vorgesehen ist.

Ergänzung:
Wenn bisher davon gesprochen wurde, dass die Anrechnung von Aufenthaltsbewilligungszeiten in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, so wurde von der Einbürgerung gesprochen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Julian
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2004 um 20:29:34
 
ich verstehe wirklich nicht, warum viele Ausländer hier bleiben können, die nicht ein wort Deutsch sprechen. Und Andere, die es beruflich wirklich brauchen, von den behördelichen Regelungen erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
und zur Frage "Einbürgerung":
wer hat eine Länderliste bzgl. Anrechnung von A-Bewilligungszeiten ?
schöne Grüsse
julian
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.04.2004 um 11:18:04
 
Zitat:
ich verstehe wirklich nicht, warum viele Ausländer hier bleiben können, die nicht ein wort Deutsch sprechen. Und Andere, die es beruflich wirklich brauchen, von den behördelichen Regelungen erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.


Nicht behördliche Regelungen, sondern schlechte Gesetze. Aber weil man mit dem Thema "Ausländer" so einen wunderbar populistischen Wahlkampf machen kann, tut sich in Sachen Zuwanderungsgesetz seit Jahren nichts.  :sauer:
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