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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligung
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Beitrag begonnen von Julian am 26.04.2004 um 19:30:45

Titel: Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligung
Beitrag von Julian am 26.04.2004 um 19:30:45
hallo,
ich bin eben auch so ein Fall, zuerst in Deutschland studiert und dann habe eine Aufenthaltserlaubnis, allerdings befristet erst mal nur bis zum Oktober 2004 und an meinem jetztigen Arbeitsgeber gebunden.
Meine Fragen:
1. ist eine A-Erlaubnis nicht normalerweise Aufenthaltszweck ungebunden ?
2. wer hat eine Länder-Liste über die Anrechnung von Zeiten mit A-Bewilligung ? so weit ist klar, Baden-Württemberg und Bayern rechnen gar nichts an. Aber wie sind die andere Ländern ?
3. ehrlich gesagt, mir wäre einer unbefristete Aufenthaltstitel lieber. Da ich geschäftlich viel nach Asien reise und zurück nach Deutschland muss. Ist es möglich, in meinem Fall einen unbefristeten Titel zu bekommen ? Nicht erst nach 5 Jahren befristete A-Erlaubnis.
Danke euch alle
ist hier wirklich sehr informativ
liebe Grüsse
Julian  ??? :happy:

Titel: Re: Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligu
Beitrag von Mick am 26.04.2004 um 20:03:38

schrieb am 26.04.2004 um 19:30:45:
hallo,
ich bin eben auch so ein Fall, zuerst in Deutschland studiert und dann habe eine Aufenthaltserlaubnis, allerdings befristet erst mal nur bis zum Oktober 2004 und an meinem jetztigen Arbeitsgeber gebunden.
Meine Fragen:
1. ist eine A-Erlaubnis nicht normalerweise Aufenthaltszweck ungebunden ?
2. wer hat eine Länder-Liste über die Anrechnung von Zeiten mit A-Bewilligung ? so weit ist klar, Baden-Württemberg und Bayern rechnen gar nichts an. Aber wie sind die andere Ländern ?
3. ehrlich gesagt, mir wäre einer unbefristete Aufenthaltstitel lieber. Da ich geschäftlich viel nach Asien reise und zurück nach Deutschland muss. Ist es möglich, in meinem Fall einen unbefristeten Titel zu bekommen ? Nicht erst nach 5 Jahren befristete A-Erlaubnis.
Danke euch alle
ist hier wirklich sehr informativ
liebe Grüsse
Julian  ??? :happy:



Hi,
nein, bei der unbefristeten AE nach § 24 AuslG kann die Bewillugung nicht angerechnet werden. Ggf. auch ergänzend in den AuslG-VwV nachlesen. Dein Wunsch ist verständlich, wird sicher von vielen geteilt, wird aber bei der Entscheidung keine Berücksichtigung finden. Aufenthaltserlaubnisse werden regelmäßig zweckgebunden erteilt. Z.B. die Aufenthaltserlaubnis, die zum Ehegattennachzug berechtigt. Auch finden sich in der Arbeitsaufenthalteverordnung Passagen, in denen für eine bestimmte Erwerbstätigkeit ausdrücklich die Aufenthaltserlaubnis vorgesehen ist.

Ergänzung:
Wenn bisher davon gesprochen wurde, dass die Anrechnung von Aufenthaltsbewilligungszeiten in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, so wurde von der Einbürgerung gesprochen.

Titel: Re: Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligu
Beitrag von Julian am 26.04.2004 um 20:29:34
ich verstehe wirklich nicht, warum viele Ausländer hier bleiben können, die nicht ein wort Deutsch sprechen. Und Andere, die es beruflich wirklich brauchen, von den behördelichen Regelungen erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
und zur Frage "Einbürgerung":
wer hat eine Länderliste bzgl. Anrechnung von A-Bewilligungszeiten ?
schöne Grüsse
julian

Titel: Re: Anrechnung von Aufenthaltszeit als A-Bewilligu
Beitrag von Andreas78 am 27.04.2004 um 11:18:04

schrieb am 26.04.2004 um 20:29:34:
ich verstehe wirklich nicht, warum viele Ausländer hier bleiben können, die nicht ein wort Deutsch sprechen. Und Andere, die es beruflich wirklich brauchen, von den behördelichen Regelungen erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.


Nicht behördliche Regelungen, sondern schlechte Gesetze. Aber weil man mit dem Thema "Ausländer" so einen wunderbar populistischen Wahlkampf machen kann, tut sich in Sachen Zuwanderungsgesetz seit Jahren nichts.  :sauer:

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