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Aufenthaltsbewilligung (Gelesen: 2.554 mal)
luci
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nu mal ehrlich...


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.04.2004 um 12:07:03
 
Hallo,
wenn ein Student aus dem Iran eine Aufenthaltsbewilligung für ein Medizinstudium in Deutschland bekommt, ist es dann möglich, dass dieser seinen Wohnsitz in Holland hat. Außerdem möchte ich wissen, ob sich ein Hauskauf in Deutschland positiv auf eine vorhandene Aufenthaltsbewilligung zum Studium  auswirkt?
Danke!
Gruß Luci
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am Ende wird doch (hoffentlich) alles gut ;-)
 
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 27.04.2004 um 19:07:08
 
Hallo Luci,

wenn der Student eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium in Deutschland hat und in NL wohnen will, dann müßte das Studium auch von diesem Wohnort aus möglich sein. Soll heißen: Studieren in Bayern und Wohnen in NL dürfte wohl kaum für eine Bewilligung reichen.

Außerdem braucht er für Holland auch eine Aufenthaltsgenehmigung, weil
Art. 21 SDÜ
das ständige Pendeln nicht abdeckt.

Doc  Smiley
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