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EU osterweiterung (Gelesen: 4.656 mal)
kaufmann
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU osterweiterung
13.04.2004 um 11:38:11
 
Hallo Leute,

mein schwager aus Polen wurde 2003 aufgrund nicht erlaubter einreise aus Deutschland ausgewiesen und zu einer Geldstrafe verdonnert , die er bezahlt hat.
Weiss jemand von euch wie das nach der Osterweiterung der EU nun mit der Wiedereinreise weitergeht? Darf er oder nicht ?
Wäre dankbar um jeden Hinweis.
Gruss lachen
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MrT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU osterweiterung
Antwort #1 - 13.04.2004 um 11:46:44
 
Hallo Kaufmann!

Die Frage ist, soweit ich weiss, in dem alten Forum beantwortet:
http://f7.parsimony.net/forum9936/messages/19669.htm

Gruss
Mr.T
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kaufmann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU osterweiterung
Antwort #2 - 13.04.2004 um 11:54:19
 
Zitat:
Hallo Kaufmann!

Die Frage ist, soweit ich weiss, in dem alten Forum beantwortet:
http://f7.parsimony.net/forum9936/messages/19669.htm

Gruss
Mr.T


Danke für die schnelle Antwort.
Es sollte aus Sicherheitsgründen also zuvor die zuständige ABH gefragt werden? ???

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 13.04.2004 um 12:44:27
 
Zitat:
Danke für die schnelle Antwort.
Es sollte aus Sicherheitsgründen also zuvor die zuständige ABH gefragt werden? ???



Hi,
nach dem Thread im alten Forum sind neue Erlasse bei den Behörden eingangen. Es sieht so aus, dass auch die nationalen Fahndungen gelöscht werden; die Ausweisungen, die aufgrund § 46 Nr. 2 AuslG erfolgten (i.d.R. illegale Beschäftigung) werden von Amts wegen zum 30.04.2004 befristet.
Anders sieht es aus, wenn eben nicht nur eine illegale Erwerbstätigkeit/illegale Einreise vorlag. Aber das ist hier wohl nicht der Fall.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hesekiel
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Feel hailed!


Beiträge: 77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 14.04.2004 um 20:05:26
 
Zitat:
Danke für die schnelle Antwort.
Es sollte aus Sicherheitsgründen also zuvor die zuständige ABH gefragt werden???


Wenn ich mir die Formulierung deiner Frage anschaue, schließe ich, dass Du eigentlich nicht wirklich weisst, warum den Schwager ausgewiesen wurde. Wenn es ein oder mehrere Bagatelldelikte war, wir die Ausschreibung wohl durch die ABH zum 01.05. gelöscht werden.

Da einerseites auf die ABHs einiges an Arbeit drauf zu kommt und daher nicht unbedingt sicher ist, dass alle  es rechzeitig schaffen, die Fälle zu bearbeiten und Du andererseits auch nicht richtig sicher bist hinsichtlich der Gründe der Ausweisung, lohnt es sich, sich von Deinem Schwager eine Vollmacht zu besorgen und mit Passkopie bei der Behörde vorzusprechen und dass zu klären.

Ciao,
Andreas
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