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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> EU osterweiterung
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Beitrag begonnen von kaufmann am 13.04.2004 um 11:38:11

Titel: EU osterweiterung
Beitrag von kaufmann am 13.04.2004 um 11:38:11
Hallo Leute,

mein schwager aus Polen wurde 2003 aufgrund nicht erlaubter einreise aus Deutschland ausgewiesen und zu einer Geldstrafe verdonnert , die er bezahlt hat.
Weiss jemand von euch wie das nach der Osterweiterung der EU nun mit der Wiedereinreise weitergeht? Darf er oder nicht ?
Wäre dankbar um jeden Hinweis.
Gruss [lachen=lachen.gif]

Titel: Re: EU osterweiterung
Beitrag von MrT am 13.04.2004 um 11:46:44
Hallo Kaufmann!

Die Frage ist, soweit ich weiss, in dem alten Forum beantwortet:
http://f7.parsimony.net/forum9936/messages/19669.htm

Gruss
Mr.T

Titel: Re: EU osterweiterung
Beitrag von kaufmann am 13.04.2004 um 11:54:19

schrieb am 13.04.2004 um 11:46:44:
Hallo Kaufmann!

Die Frage ist, soweit ich weiss, in dem alten Forum beantwortet:
http://f7.parsimony.net/forum9936/messages/19669.htm

Gruss
Mr.T


Danke für die schnelle Antwort.
Es sollte aus Sicherheitsgründen also zuvor die zuständige ABH gefragt werden? ???


Titel: Re: EU osterweiterung
Beitrag von Mick am 13.04.2004 um 12:44:27

schrieb am 13.04.2004 um 11:54:19:
Danke für die schnelle Antwort.
Es sollte aus Sicherheitsgründen also zuvor die zuständige ABH gefragt werden? ???


Hi,
nach dem Thread im alten Forum sind neue Erlasse bei den Behörden eingangen. Es sieht so aus, dass auch die nationalen Fahndungen gelöscht werden; die Ausweisungen, die aufgrund § 46 Nr. 2 AuslG erfolgten (i.d.R. illegale Beschäftigung) werden von Amts wegen zum 30.04.2004 befristet.
Anders sieht es aus, wenn eben nicht nur eine illegale Erwerbstätigkeit/illegale Einreise vorlag. Aber das ist hier wohl nicht der Fall.

Titel: Re: EU osterweiterung
Beitrag von Hesekiel am 14.04.2004 um 20:05:26

schrieb am 13.04.2004 um 11:54:19:
Danke für die schnelle Antwort.
Es sollte aus Sicherheitsgründen also zuvor die zuständige ABH gefragt werden???


Wenn ich mir die Formulierung deiner Frage anschaue, schließe ich, dass Du eigentlich nicht wirklich weisst, warum den Schwager ausgewiesen wurde. Wenn es ein oder mehrere Bagatelldelikte war, wir die Ausschreibung wohl durch die ABH zum 01.05. gelöscht werden.

Da einerseites auf die ABHs einiges an Arbeit drauf zu kommt und daher nicht unbedingt sicher ist, dass alle  es rechzeitig schaffen, die Fälle zu bearbeiten und Du andererseits auch nicht richtig sicher bist hinsichtlich der Gründe der Ausweisung, lohnt es sich, sich von Deinem Schwager eine Vollmacht zu besorgen und mit Passkopie bei der Behörde vorzusprechen und dass zu klären.

Ciao,
Andreas

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