Zitat:Was für Querelen hattet ihr denn mit der
ABH? Welche Argumente führt die
ABH an?
Die Botschaft hat sicherlich aufgrund der ABlehnung der
ABH das Visum nicht erteilt.
Erstmal solltet ihr gegen die ABlehnung des Visum remonstrieren (=Einspruch einlegen).
Die
ABH erteilt überhaupt keine Auskunft. Der zuständige Sachbearbeiter sagt das darf er nicht.
Ich vermute auch, daß aufgrund der Einschätzung des Sachbearbeiters der
ABH durch die Botschaft abgelehnt wurde.
Zu den Querelen:
Die Sache zog sich ellenlang seit Oktober letzten Jahres hin. Mal war ein Mitarbeiter bei der
ALB krank, mal im Urlaub, mal nicht zu sprechen. Einer schob es zum andern. Eigentlich war der Plan Weihnachten zusammen zu sein. ----
Ich frag mich warum machen die das. Ein Kind (9 Jahre) will zu seiner Mutter.
Einen Monat lang lagen die Papiere nachweislich unbearbeitet in der
ALB dann folgten die o. a. anderen Tricks. Alle erforderlichen Unterlagen waren schon lange da.
Zusätzlich hatte ich ganz am Anfang ohne Aufforderung ein Schuldversprechen nach § 780 BGB abgegeben, worin aufgeführt ist, daß wir im eigenen Haus leben, daß ausreichender Wohnraum vorhanden ist, daß ich einverstanden bin das das Kind meiner Frau hier leben wird und ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, daß ich bereit bin die Umzugskosten zu übernehmen und daß die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten gesichert sein werden.
Dann waren wir in der
ALB, um einen Bescheid zu bekommen und eventuelle letzte Fragen persönlich zu klären. Obwohl anwesend wurde ich sehr widerwillig zum zuständigen Mitarbeiter vorgelassen (dies sei während der Sprechzeiten schlecht ; aber wann dann bitte dann?). Und weiter: er könne jetzt noch nichts dazu sagen Er müsse sich den Fall erst noch mal angucken und wir hören dann schriftlich von ihm. Was macht der Mann monatelang?
Und dann kommt dieses idiotische Fax von der
ALB mit neuen Fragen die teilweise und sogar auch schon im Visumsantrag beantwortet wurden. Das zum wiederholten Mal mit den Worten beginnt: Die abschließende Prüfung des Antrags hat noch weitere Fragen aufgeworfen, die ich vor Abgabe meiner Stellungnahme prüfen muß.................. Den Satz hatten wir schon Mal Anfang Januar gelesen.
Und das sind die Fragen:
1. Wer hat das Kind während des Deutschlandaufenthaltes betreut ?
(wurde im Dez. sogar schriftlich beantwortet!) Lebt zur Zeit bei der Oma mütterlicherseits
2. Wie wird Kontakt zum Kind aufrechterhalten?
(Wie wohl?!) Telefonisch, schriftlich und im Urlaub.
3. Warum ist das Kind nicht bereits 1999 nach Deutschland eingereist.
(Die erste nötige Frage.) Wegen Differenzen mit dem ersten deutschen Ehemann.
Übrigens: Der leibliche Papa hat sein Einverständnis bei der Botschaft gegeben. Das Kind ist nichtehelich und hat ansonsten immer bei meiner Frau oder der Familie meiner Frau seinen regelmäßigen Aufenthalt gehabt.
Gruß Gringo