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Visum Kindernachzug abgelehnt. Was nun ??? (Gelesen: 8.474 mal)
gringo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.04.2004 um 14:40:28
 
Das traf uns wie ein Schlag ins Gesicht.
Erst monatelange Querelen mit der Ausländerbehörde.
Dann voller Hoffnung sind wir zur Botschaft gefahren. Aber dann das.
ABGELEHNT.
Was kann man machen?
Meine Frau:
>>Ich will wieder mit meinem Kind zusammen sein!<<
Was haben wir jetzt für Möglichkeiten?
Danke für Eure Hilfe

Jetzt noch weitere Infos:
Kind ist 9.
Kein gemeinsames Kind.
Frau hat Aufenthaltsrecht.
Das Kind ist das Kind meiner Frau.
Der leibliche Papa ist mit Kindernachzug nach Deutschland einverstanden.
Kind hat nie beim leiblichen Papa gelebt.
Kind lebt zur Zeit bei der Oma

Vielen Dank für die Hilfe
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Kindernachzug abgelehnt. Was nun ???
Antwort #1 - 07.04.2004 um 15:17:15
 
Was für Querelen hattet ihr denn mit der ABH? Welche Argumente führt die ABH an?

Die Botschaft hat sicherlich aufgrund der ABlehnung der ABH das Visum nicht erteilt.
Erstmal solltet ihr gegen die ABlehnung des Visum remonstrieren (=Einspruch einlegen).
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Mick
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Antwort #2 - 07.04.2004 um 16:06:59
 
Zitat:
Was kann man machen?
Was haben wir jetzt für Möglichkeiten?


Hi,
erwarte keine zuverlässige Antwort auf Deine Fragen, solange Du nicht sagen kannst, warum das Visum versagt wurde. Ich rate dazu, gegen die Visumsversagung zu remonstrieren, dann werden Euch die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Möglicherweise kann man bestehende Probleme im Rahmen der Remonstration beseitigen, falls nicht, bleibt der Gang zum Verwaltungsgreicht Berlin.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.04.2004 um 16:07:14
 
Zitat:
Hi,
erwarte keine zuverlässige Antwort auf Deine Fragen, solange Du nicht sagen kannst, warum das Visum versagt wurde. Ich rate dazu, gegen die Visumsversagung zu remonstrieren, dann werden Euch die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt. Möglicherweise kann man bestehende Probleme im Rahmen der Remonstration beseitigen, falls nicht, bleibt der Gang zum Verwaltungsgreicht Berlin.



"Um das Verfahren beim Familiennachzug noch transparenter zu machen, hat das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen weltweit angewiesen, ab 1.April 2000 die wesentlichen tragenden Gründe einer Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung bereits mit dem ersten schriftlichen Ablehnungsbescheid mitzuteilen."

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/visapraxis...
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 07.04.2004 um 16:36:45
 
Zitat:
"Um das Verfahren beim Familiennachzug noch transparenter zu machen, hat das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen weltweit angewiesen, ab 1.April 2000 die wesentlichen tragenden Gründe einer Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung bereits mit dem ersten schriftlichen Ablehnungsbescheid mitzuteilen."


Tja, wie sieht die Praxis heute aus? Und was ist der erste Ablehnungsbescheid?
Jedenfalls scheinen vorliegend die Gründe nicht bekannt zu sein, also remonstrieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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gringo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.04.2004 um 19:46:17
 
Zitat:
Was für Querelen hattet ihr denn mit der ABH? Welche Argumente führt die ABH an?

Die Botschaft hat sicherlich aufgrund der ABlehnung der ABH das Visum nicht erteilt.
Erstmal solltet ihr gegen die ABlehnung des Visum remonstrieren (=Einspruch einlegen).


Die ABH erteilt überhaupt keine Auskunft. Der zuständige Sachbearbeiter sagt das darf er nicht.
Ich vermute auch, daß aufgrund der Einschätzung des Sachbearbeiters der ABH durch die Botschaft abgelehnt wurde.
Zu den Querelen:

Die Sache zog sich ellenlang seit Oktober letzten Jahres hin. Mal war ein Mitarbeiter bei der ALB krank, mal im Urlaub, mal nicht zu sprechen. Einer schob es zum andern. Eigentlich war der Plan Weihnachten zusammen zu sein. ----
Ich frag mich warum machen die das. Ein Kind (9 Jahre) will zu seiner Mutter.

Einen Monat lang lagen die Papiere nachweislich unbearbeitet in der ALB dann folgten die o. a. anderen Tricks. Alle erforderlichen Unterlagen waren schon lange da.

Zusätzlich hatte ich ganz am Anfang ohne Aufforderung ein Schuldversprechen nach § 780 BGB abgegeben, worin aufgeführt ist, daß wir im eigenen Haus leben, daß ausreichender Wohnraum vorhanden ist, daß ich einverstanden bin das das Kind meiner Frau hier leben wird und ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, daß ich bereit bin die Umzugskosten zu übernehmen und daß die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten gesichert sein werden.

Dann waren wir in der ALB, um einen Bescheid zu bekommen und eventuelle letzte Fragen persönlich zu klären. Obwohl anwesend wurde ich sehr widerwillig zum zuständigen Mitarbeiter vorgelassen (dies sei während der Sprechzeiten schlecht ; aber wann dann bitte dann?). Und weiter: er könne jetzt noch nichts dazu sagen Er müsse sich den Fall erst noch mal angucken und wir hören dann schriftlich von ihm. Was macht der Mann monatelang?

Und dann kommt dieses idiotische Fax von der ALB mit neuen Fragen die teilweise und sogar auch schon im Visumsantrag beantwortet wurden. Das zum wiederholten Mal mit den Worten beginnt: Die abschließende Prüfung des Antrags hat noch weitere Fragen aufgeworfen, die ich vor Abgabe meiner Stellungnahme prüfen muß.................. Den Satz hatten wir schon Mal Anfang Januar gelesen.

Und das sind die Fragen:

1. Wer hat das Kind während des Deutschlandaufenthaltes betreut ?
(wurde im Dez. sogar schriftlich beantwortet!) Lebt zur Zeit bei der Oma mütterlicherseits

2. Wie wird Kontakt zum Kind aufrechterhalten?
(Wie wohl?!) Telefonisch, schriftlich und im Urlaub.

3. Warum ist das Kind nicht bereits 1999 nach Deutschland eingereist.
(Die erste nötige Frage.) Wegen Differenzen mit dem ersten deutschen Ehemann.

Übrigens: Der leibliche Papa hat sein Einverständnis bei der Botschaft gegeben. Das Kind ist nichtehelich und hat ansonsten immer bei meiner Frau oder der Familie meiner Frau seinen regelmäßigen Aufenthalt gehabt.

Gruß Gringo
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.04.2004 um 12:06:52
 
Ich würde mal eine Etage höher gehen und mich beim Landrat oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Behandlung sachlich(!!!)  beschweren. Das kann manchmal Wunder wirken.
Gleichzeitig gegen die Visumsablehnung remonstrieren.
Wenn sie wieder ablehnen, kannst du Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin einreichen.
Die Klage würde ich auch gleich bei der Remonstrierung im Falle einer erneuten Ablehnung androhen
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Marco_D.
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Antwort #7 - 08.04.2004 um 12:09:42
 
Zitat:
3. Warum ist das Kind nicht bereits 1999 nach Deutschland eingereist.
(Die erste nötige Frage.) Wegen Differenzen mit dem ersten deutschen Ehemann.




Das solltest du uns nochmal näher erläutern.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 08.04.2004 um 20:30:54
 
Tut wahrscheinlich für die Entscheidung der Botschaft nichts zur Sache.

Trotzdem Erläuterung zur Frage3:

Meine Frau ist seit 99 hier gemeldet.
Hat geheiratet. War aber wohl nicht so das Gelbe...
Danach Trennung und Scheidung. Warum also das Kind hierherholen, wenn der damalige Plan war wieder zurück in die Heimat zu gehen.

Gruß Gringo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 12.04.2004 um 11:41:51
 
Das dürfte das Hauptproblem sein.
Wenn das Kind schon 4 Jahre ohne seine Mutter gelebt hat, kann die ABH durchaus argumentieren, dass ein nachzug nicht im Interesse des kindes liegt....
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Antwort #10 - 12.04.2004 um 17:04:24
 
Hallo gringo,

siehe dazu auch VwV-AuslG, Nr.
20.3.1.3
:

Zitat:
Bei der Ermessensentscheidung nach
§ 20 Abs. 3 Satz 1
sind die familiären Belange, insbesondere das Wohl des Kindes und die einwanderungs- und integrationspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Für die Frage, welches Gewicht den familiären Belangen des Kindes und den geltend gemachten Gründen für einen Kindernachzug in das Bundesgebiet zukommt, ist die Lebenssituation des Kindes im Heimatstaat von
wesentlicher
Bedeutung. Zur maßgeblichen Lebenssituation gehört auch, ob ein Elternteil im Heimatland lebt, inwieweit das Kind eine soziale Prägung im Heimatstaat erfahren hat, inwieweit es noch auf Betreuung und Erziehung angewiesen ist, wer das Kind bislang im Heimatstaat betreut hat und dort weiter betreuen kann und wer das Sorgerecht für das Kind hat. Bedeutsam ist vor allem auch das Alter des Kindes. In der Regel wird hierbei gelten: je jünger das Kind ist, in desto höherem Maße ist es betreuungsbedürftig, desto eher wird auch seine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gelingen.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 14.04.2004 um 10:45:15
 
Die Großmutter,die zur Zeit noch das Kind betreut ist beruflich tätig und kann sich nur sehr eingeschränkt um das Kind kümmern.
Meine Frau muß wegen unserem Baby zur Zeit Hausfrau spielen, kann sich aber gerade deswegen viel besser um ihr anderes Kind kümmern.

Dieses, ist der ALB und der Botschaft bekannt.

SOVIEL ZUM KINDESWOHL !!!

Hinzukommt das alleinge Sorgerecht meiner Frau und das das Kind nie beim Vater gelebt hat.

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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.04.2004 um 10:47:41
 
Hi, Gringo,

sorry, aber da sind doch einige Tatsachen nicht von der Hand zu weisen:

1. Das Kind hat seit 1999 nicht bei seiner Mutter gelebt, oder ? Also 5 Jahre lang!

2. Bisher war es nicht dringend erfordelcih, dass sich die Mutter um ihr Kind kümmert - sonst wäre sie ja wohl zu ihrem Kind gereist, statt hier in D zu bleiben. Und auch das 5 Jahre lang.

3. Alle die Hinderungsgründe, dass sich die Großmutter weiter um das Kind kümmert, bestanden doch auch schon in der Vergangenheit, oder ?

Also hör bitte auf, hier auf die ABH zu schimpfen. Die Mutter hat sich jahrelang nicht um ihr Kind gekümmert - und nun ist die böse ABH schuld, wenn das Kind nicht nach D geholt werden kann.
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