Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark (Gelesen: 9.043 mal)
Dylan
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
07.04.2004 um 07:31:15
 
Hallo,

ich bin Deutscher und mit einer Ukrainin verlobt. Wir möchten jetzt heiraten und haben die nötigen Unterlagen zusammen. Das OLG hat trotz der vollständigen Unterlagen die Eheschließung in Deutschland aufgrund der zeitlich fixierten ukrainischen Ledigkeitsbestätigung abgelehnt.

Um uns weitere Rennerei zu ersparen haben wir mit einer Gemeinde in Dänemark Kontakt aufgenommen, und haben, nach vorzeigen der Unterlagen, sofort einen Termin zur Eheschließung bekommen.

Meine Verlobte wird Donnerstag bei der Deutschen Botschaft in Kiev ein
Visum zwecks Eheschließung
beantragen (die Verpflichtungserklärung basiert auf ein Visum zwecks Eheschließung).

Meine Frage: Wenn meine Verlobte das Visum beantragt, darf sie die
Anmeldung zur Eheschließung
von der dänischen Gemeinde vorlegen - oder ist das nicht so passend mit dem Antrag auf ein
Visum zwecks Eheschließung
für Deutschland, - wenn wir doch in Dänemark heiraten..?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
carlosCB
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219

59558 Lippstadt, Nordrhein-Westfalen, Germany
59558 Lippstadt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #1 - 07.04.2004 um 13:28:07
 
Smiley Alarm Alarm

Hi Dylan,

solltest vielleich auf folgendes achten:

1. wäre ich mir nicht so sicher, dass Deine Verlobte jetzt überhaupt noch ein Visum zur eheschliessung bekomm, nachdem das OLG abgelehnt hat.

2. bin ichm ir nicht sicher, ob das Visum zur Eheschliessung in Deutschland ein Schengen -Visum ist.

Wenn es denn nur ein nationales visum ist, dürfte es schwer sein , damit in DK zu heiraten.
Voraussetzung für eine Eheschliessung in DK ist nämlich der legale Aufenthalt in DK.



???Prüfen ???Spezialisten Fragen


Gruß

CarlosCB
Zum Seitenanfang
  

Gruß &&CarlosCB
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #2 - 07.04.2004 um 16:40:49
 
Also, wenn nunmehr die Absicht besteht, in DK zu heiraten, dann ist der Reisezweck die Eheschließung in DK und damit ist nicht mehr die deutsche Botschaft zuständig, sondern die dänische Botschaft (siehe dazu die GKI Seite 7):

Zitat:
röm. 2, Ziffer 1.1, 2. Spiegelstrich:
- Stellen ein oder mehrere Reiseziele den Grund bzw. eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel dar, so geht die Auslandsvertretung insbesondere vom wesentlichen Reisezweck und -ziel aus.


Dabei ist immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass ein nachträgliches Visumverfahren erforderlich werden könnte, wenn der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis im Ausland (DK) eintritt und mit dem "falschen" Visum nach D. eingereist worden war.

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Davidovitsch
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #3 - 14.04.2004 um 01:07:30
 
aber nach DK kann er sie doch als Deutscher wohl nicht einladen, oder ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
carlosCB
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219

59558 Lippstadt, Nordrhein-Westfalen, Germany
59558 Lippstadt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #4 - 14.04.2004 um 10:34:39
 
Eben, daher benötigt sie ein (z.B.) Besuchsvisum oder touristenvisum für die Schengenstaaten
Zum Seitenanfang
  

Gruß &&CarlosCB
 
IP gespeichert
 
jo
Newbie
*
Offline




Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #5 - 14.04.2004 um 15:54:56
 
Hallo Dylan,

ich warne vor der Absicht, in DK zu heiraten. Sauber wäre, eine neue Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen und dann einen neuen Visumsantrag zu stellen.
Ich weiß, ich weiß, das kostet viel Zeit und Mühen, aber:
Ansonsten geratet ihr möglicherweise in die rechtlichen Mühlsteine der "besonderen Versagungsgründe". Dann ist deine Frau hier und erhält ohne vorherige Ausreise keine AE - könnte passieren!

Nicht alles, was menschlich verständlich ist, ist auch rechtlich sauber; und verhärtete Fronten haben noch keinem genutzt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
carlosCB
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 219

59558 Lippstadt, Nordrhein-Westfalen, Germany
59558 Lippstadt
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #6 - 15.04.2004 um 11:13:57
 
Na ja, da gibts dann aber auf wieder div. Heilungsgründe. Ich würde immer den bequemeren und sicheren Weg über DK gehen. Wer weiss, ob die Dame nach dem hin und her überhaub jemals nochmal ein Heiratsvisum erhält.
Zum Seitenanfang
  

Gruß &&CarlosCB
 
IP gespeichert
 
lenatrif
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #7 - 15.04.2004 um 13:02:34
 
Ich hatte in Dänemark geheiratet. Ging total easy. Ich brauchte nur meinen Pass und 5tägigen Aufenthalt in Dänemark.
Ich hatte auch ein ganz normales Schengener Visum für Privatzwecke, bin damit ch Dänemark und dann wieder zurück nach Russland. Dann dauerte es allerdings ziemlich lange, bis ich die Heiratsurkunde beglaubigt bekam.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lenatrif
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #8 - 15.04.2004 um 15:39:01
 
Lass sie ein ganz normales Schengener Visum kriegen! Für Dänemark braucht man kein Eheschließungsvisum!!! Bin Russin, hab selber ausprobiert - läuft problemlos.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dylan
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #9 - 15.04.2004 um 20:09:21
 
Hallo und danke für die regen Antworten.

Wir haben ein Visum zur Eheschließung beantragt weil es laut dem Auswärtigen Amt in Berlin nicht ganz legal ist (auf der Web Site nachzulesen) ein Besuchervisum für Heiratszwecke zu nutzen. Ich komme aus einer Beamtenfamilie Traurig daher die dumme Wahl.

Da wir, beide ledig und ohne weitere Verpflichtungen, sicher waren das wir ein okay vom OLG bekommen, haben wir uns für das Visum zur Eheschließung entschieden.

Wir haben von ihrer Heimatbehörde schriftlich das diese sich, aufgrund des ukrainischen Gesetzes, weigern eine andere Ledigkeitsbescheinigung, als eine ab dem 14. Geburtstag, auszustellen. Sie hat eine Eidesstattliche Erklaerung vor einem Notar abgegeben das sie niemals geheiratet hat. Sämtliche Dokumente sind beglaubigt übersetzt. Wir sind beide ledig und niemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Eigentlich ist alles in Ordnung ? ? ?

Was solls, das Oberlandesgericht möchte trotzdem nicht.

Das ukrainische Generalkonsulat in Deutschland stellt nach dem Besuch Leonid Kutschmas in Berlin keine konsularischen Bescheinigungen mehr aus. Also ist keine neue Ledigkeitsbescheinigung möglich.

Der Tipp jetzt die Einlandung in ein Besuchervisum zu ändern ist sicherlich gut, funktioniert aber auch nicht. Die Botschaft wird nachdenklich (verständlicherweise) wenn wir das versuchen würden. Wir haben das übers Innenministerium versucht, haben aber den Tipp bekommen das besser zu lassen.

Danke für die Antworten - gegen Arroganz und Sturheit ist kein Kraut gewachsen. Wir wissen nicht wie's weitergeht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Davidovitsch
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #10 - 15.04.2004 um 21:48:05
 
Hallo,

zunächst einmal war Deine Entscheidung, den sauberen Weg zu gehen, auf jeden Fall richtig und so angelegt, spätere Probleme von vornherein zu vermeiden.

Nun fordert das OLG eine glaubhafte Bescheinigung, wie immer die auch geartet sein mag, dass Deine Zukünftige nich verheiratet ist. Irgendeine deratige Bescheinigung werden die ukrainischen Behörden wohl ausstellen. Im Zweifelsfall rate ich Dir, über das deutsche Aussenministerium bei der ukrainischen Botschaft anfragen zu lassen, wie die Sachlage ist. Das ist durchaus erfolgversprechend.

Von dem angedachten Weg, jetzt mit Besuchervisum in Dänemark zu heiraten, kann ich in Eurem Falle nur abraten. Es ist wohl vorprogrammiert, dass ihr dann Schwierigkeiten mit der AE bekommt und Deine Frau zur Beschaffung eine Visums zur Familienzusammenführung wieder ausreisen muss.

Das dauert bestimmt genau so lange, wie jetzt die Papiere zur Heirat in D zusammenzutragen.

Also: Wende dich an z.B. deinen Wahlkreisabgeordneten, damit der über Aussenministerium und ukrainische Botschaft die Sache klären hilft. Dazu sind unsere Volksverteter ja (auch) da.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #11 - 18.04.2004 um 19:18:50
 
Hallo,

Zitat:
"...Im Zweifelsfall rate ich Dir, über das deutsche Aussenministerium bei der ukrainischen Botschaft anfragen zu lassen, wie die Sachlage ist. Das ist durchaus erfolgversprechend..."


das ist absolut unsinnig. In deutschen Standesämter heiraten desöfteren UkrainerInnen Deutsche. Die erforderlichen Nachweise sind dem Standesamt i.d.R. durchaus bekannt.
Die Mitarbeiter des OLG wissen auch, welche Nachweise vorgelegt werden können. Sind diese Nachweise da, wird der Präsident des OLG auch die Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Davidovitsch
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #12 - 18.04.2004 um 20:01:51
 
Theoretisch hast Du sicher Recht.
Praktisch kann das durchaus anders sein:

Ich hatte seinerzeit das Standesamt gebeten, mir Kopien der Dokumente auszuhändigen, welche die russichen behörden da auszustellen hätten (mit geschwärzten Namen und Daten geht so was ja).

Allerdings waren die "Beispiel" dann aus Belorus.
Auf mein Nachfragen erklärte das Standesam "das sei doch das Gleiche" und gab schliesslich zu, dass man da keine Erfahrungen hätte.

Falsifiziert das Deine Ausführungen hinreichend ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #13 - 20.04.2004 um 20:36:43
 
Hallo Davidovitsch,

Zitat:
Ich hatte seinerzeit das Standesamt gebeten, mir Kopien der Dokumente auszuhändigen, welche die russichen behörden da auszustellen hätten


Da soll, wann auch immer, ein Standesamt von vielen tausend in Deutschland nicht die einschlägigen Unterlagen gehabt haben. Und? Es gibt entsprechende Fachliteratur (z.B. Bergman/Ferid, Standesamt und Ausländer, sog. Kölner Liste, Informationen vom BMI, Infos vom Auswärtigen Amt, Informationen der Landesverbände der Standesbeamten, Informationen der jeweiligen Innenministerien etc.), die ständig aktualisiert wird, dass Standesämter ohne große Mühe die richtigen Unterlagen herausfinden kann. Und wenn es ein Standesbeamter nicht macht, soll man über das Außenministerium die ukrainische Botschaft befragen?

Zitat:
Falsifiziert das Deine Ausführungen hinreichend ?


Nein. Eher werden meine Angaben verifiziert.

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Davidovitsch
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Antwort #14 - 21.04.2004 um 10:35:25
 
Ich denke, Du weisst mit der Klassifizierung "Rechtpositivismus" etwas anzufangen.

Ich möchte den Thread nun eigentlich nicht mehr weiterführen, weil wohl alle Argumente ausgestauscht sind.

Dein geradezu "rechthaberisch" anmutendes Beharren auf einer durch die Praxis immer wieder widerlegten Position enttäuscht mich aber schon.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema