Hallo und danke für die regen Antworten.
Wir haben ein Visum zur Eheschließung beantragt weil es laut dem Auswärtigen Amt in Berlin
nicht ganz legal ist (auf der Web Site nachzulesen) ein Besuchervisum für Heiratszwecke zu nutzen. Ich komme aus einer Beamtenfamilie
daher die
dumme Wahl.
Da wir, beide ledig und ohne weitere Verpflichtungen, sicher waren das wir ein okay vom OLG bekommen, haben wir uns für das Visum zur Eheschließung entschieden.
Wir haben von ihrer Heimatbehörde schriftlich das diese sich, aufgrund des ukrainischen Gesetzes, weigern eine andere Ledigkeitsbescheinigung, als eine ab dem 14. Geburtstag, auszustellen. Sie hat eine Eidesstattliche Erklaerung vor einem Notar abgegeben das sie niemals geheiratet hat. Sämtliche Dokumente sind beglaubigt übersetzt. Wir sind beide ledig und niemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Eigentlich ist alles in Ordnung ? ? ?
Was solls, das Oberlandesgericht möchte trotzdem nicht.
Das ukrainische Generalkonsulat in Deutschland stellt nach dem Besuch Leonid Kutschmas in Berlin keine konsularischen Bescheinigungen mehr aus. Also ist keine neue Ledigkeitsbescheinigung möglich.
Der Tipp jetzt die
Einlandung in ein Besuchervisum zu ändern ist sicherlich gut, funktioniert aber auch nicht. Die Botschaft wird nachdenklich (verständlicherweise) wenn wir das versuchen würden. Wir haben das übers Innenministerium versucht, haben aber den Tipp bekommen das besser zu lassen.
Danke für die Antworten - gegen Arroganz und Sturheit ist kein Kraut gewachsen. Wir wissen nicht wie's weitergeht.