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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
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Beitrag begonnen von Dylan am 07.04.2004 um 07:31:15

Titel: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Dylan am 07.04.2004 um 07:31:15
Hallo,

ich bin Deutscher und mit einer Ukrainin verlobt. Wir möchten jetzt heiraten und haben die nötigen Unterlagen zusammen. Das OLG hat trotz der vollständigen Unterlagen die Eheschließung in Deutschland aufgrund der zeitlich fixierten ukrainischen Ledigkeitsbestätigung abgelehnt.

Um uns weitere Rennerei zu ersparen haben wir mit einer Gemeinde in Dänemark Kontakt aufgenommen, und haben, nach vorzeigen der Unterlagen, sofort einen Termin zur Eheschließung bekommen.

Meine Verlobte wird Donnerstag bei der Deutschen Botschaft in Kiev ein Visum zwecks Eheschließung beantragen (die Verpflichtungserklärung basiert auf ein Visum zwecks Eheschließung).

Meine Frage: Wenn meine Verlobte das Visum beantragt, darf sie die Anmeldung zur Eheschließung von der dänischen Gemeinde vorlegen - oder ist das nicht so passend mit dem Antrag auf ein Visum zwecks Eheschließung für Deutschland, - wenn wir doch in Dänemark heiraten..?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von carlosCB am 07.04.2004 um 13:28:07
[smiley=pfeil.gif] Alarm Alarm

Hi Dylan,

solltest vielleich auf folgendes achten:

1. wäre ich mir nicht so sicher, dass Deine Verlobte jetzt überhaupt noch ein Visum zur eheschliessung bekomm, nachdem das OLG abgelehnt hat.

2. bin ichm ir nicht sicher, ob das Visum zur Eheschliessung in Deutschland ein Schengen -Visum ist.

Wenn es denn nur ein nationales visum ist, dürfte es schwer sein , damit in DK zu heiraten.
Voraussetzung für eine Eheschliessung in DK ist nämlich der legale Aufenthalt in DK.



???Prüfen ???Spezialisten Fragen


Gruß

CarlosCB

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Doc am 07.04.2004 um 16:40:49
Also, wenn nunmehr die Absicht besteht, in DK zu heiraten, dann ist der Reisezweck die Eheschließung in DK und damit ist nicht mehr die deutsche Botschaft zuständig, sondern die dänische Botschaft (siehe dazu die GKI Seite 7):


Zitat:
röm. 2, Ziffer 1.1, 2. Spiegelstrich:
- Stellen ein oder mehrere Reiseziele den Grund bzw. eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel dar, so geht die Auslandsvertretung insbesondere vom wesentlichen Reisezweck und -ziel aus.


Dabei ist immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass ein nachträgliches Visumverfahren erforderlich werden könnte, wenn der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis im Ausland (DK) eintritt und mit dem "falschen" Visum nach D. eingereist worden war.

Doc  ;)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Davidovitsch am 14.04.2004 um 01:07:30
aber nach DK kann er sie doch als Deutscher wohl nicht einladen, oder ?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von carlosCB am 14.04.2004 um 10:34:39
Eben, daher benötigt sie ein (z.B.) Besuchsvisum oder touristenvisum für die Schengenstaaten

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von jo am 14.04.2004 um 15:54:56
Hallo Dylan,

ich warne vor der Absicht, in DK zu heiraten. Sauber wäre, eine neue Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen und dann einen neuen Visumsantrag zu stellen.
Ich weiß, ich weiß, das kostet viel Zeit und Mühen, aber:
Ansonsten geratet ihr möglicherweise in die rechtlichen Mühlsteine der "besonderen Versagungsgründe". Dann ist deine Frau hier und erhält ohne vorherige Ausreise keine AE - könnte passieren!

Nicht alles, was menschlich verständlich ist, ist auch rechtlich sauber; und verhärtete Fronten haben noch keinem genutzt...

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von carlosCB am 15.04.2004 um 11:13:57
Na ja, da gibts dann aber auf wieder div. Heilungsgründe. Ich würde immer den bequemeren und sicheren Weg über DK gehen. Wer weiss, ob die Dame nach dem hin und her überhaub jemals nochmal ein Heiratsvisum erhält.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von lenatrif am 15.04.2004 um 13:02:34
Ich hatte in Dänemark geheiratet. Ging total easy. Ich brauchte nur meinen Pass und 5tägigen Aufenthalt in Dänemark.
Ich hatte auch ein ganz normales Schengener Visum für Privatzwecke, bin damit ch Dänemark und dann wieder zurück nach Russland. Dann dauerte es allerdings ziemlich lange, bis ich die Heiratsurkunde beglaubigt bekam.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von lenatrif am 15.04.2004 um 15:39:01
Lass sie ein ganz normales Schengener Visum kriegen! Für Dänemark braucht man kein Eheschließungsvisum!!! Bin Russin, hab selber ausprobiert - läuft problemlos.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Dylan am 15.04.2004 um 20:09:21
Hallo und danke für die regen Antworten.

Wir haben ein Visum zur Eheschließung beantragt weil es laut dem Auswärtigen Amt in Berlin nicht ganz legal ist (auf der Web Site nachzulesen) ein Besuchervisum für Heiratszwecke zu nutzen. Ich komme aus einer Beamtenfamilie :-[ daher die dumme Wahl.

Da wir, beide ledig und ohne weitere Verpflichtungen, sicher waren das wir ein okay vom OLG bekommen, haben wir uns für das Visum zur Eheschließung entschieden.

Wir haben von ihrer Heimatbehörde schriftlich das diese sich, aufgrund des ukrainischen Gesetzes, weigern eine andere Ledigkeitsbescheinigung, als eine ab dem 14. Geburtstag, auszustellen. Sie hat eine Eidesstattliche Erklaerung vor einem Notar abgegeben das sie niemals geheiratet hat. Sämtliche Dokumente sind beglaubigt übersetzt. Wir sind beide ledig und niemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Eigentlich ist alles in Ordnung ? ? ?

Was solls, das Oberlandesgericht möchte trotzdem nicht.

Das ukrainische Generalkonsulat in Deutschland stellt nach dem Besuch Leonid Kutschmas in Berlin keine konsularischen Bescheinigungen mehr aus. Also ist keine neue Ledigkeitsbescheinigung möglich.

Der Tipp jetzt die Einlandung in ein Besuchervisum zu ändern ist sicherlich gut, funktioniert aber auch nicht. Die Botschaft wird nachdenklich (verständlicherweise) wenn wir das versuchen würden. Wir haben das übers Innenministerium versucht, haben aber den Tipp bekommen das besser zu lassen.

Danke für die Antworten - gegen Arroganz und Sturheit ist kein Kraut gewachsen. Wir wissen nicht wie's weitergeht.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Davidovitsch am 15.04.2004 um 21:48:05
Hallo,

zunächst einmal war Deine Entscheidung, den sauberen Weg zu gehen, auf jeden Fall richtig und so angelegt, spätere Probleme von vornherein zu vermeiden.

Nun fordert das OLG eine glaubhafte Bescheinigung, wie immer die auch geartet sein mag, dass Deine Zukünftige nich verheiratet ist. Irgendeine deratige Bescheinigung werden die ukrainischen Behörden wohl ausstellen. Im Zweifelsfall rate ich Dir, über das deutsche Aussenministerium bei der ukrainischen Botschaft anfragen zu lassen, wie die Sachlage ist. Das ist durchaus erfolgversprechend.

Von dem angedachten Weg, jetzt mit Besuchervisum in Dänemark zu heiraten, kann ich in Eurem Falle nur abraten. Es ist wohl vorprogrammiert, dass ihr dann Schwierigkeiten mit der AE bekommt und Deine Frau zur Beschaffung eine Visums zur Familienzusammenführung wieder ausreisen muss.

Das dauert bestimmt genau so lange, wie jetzt die Papiere zur Heirat in D zusammenzutragen.

Also: Wende dich an z.B. deinen Wahlkreisabgeordneten, damit der über Aussenministerium und ukrainische Botschaft die Sache klären hilft. Dazu sind unsere Volksverteter ja (auch) da.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Blaise am 18.04.2004 um 19:18:50
Hallo,


Zitat:
"...Im Zweifelsfall rate ich Dir, über das deutsche Aussenministerium bei der ukrainischen Botschaft anfragen zu lassen, wie die Sachlage ist. Das ist durchaus erfolgversprechend..."


das ist absolut unsinnig. In deutschen Standesämter heiraten desöfteren UkrainerInnen Deutsche. Die erforderlichen Nachweise sind dem Standesamt i.d.R. durchaus bekannt.
Die Mitarbeiter des OLG wissen auch, welche Nachweise vorgelegt werden können. Sind diese Nachweise da, wird der Präsident des OLG auch die Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Blaise

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Davidovitsch am 18.04.2004 um 20:01:51
Theoretisch hast Du sicher Recht.
Praktisch kann das durchaus anders sein:

Ich hatte seinerzeit das Standesamt gebeten, mir Kopien der Dokumente auszuhändigen, welche die russichen behörden da auszustellen hätten (mit geschwärzten Namen und Daten geht so was ja).

Allerdings waren die "Beispiel" dann aus Belorus.
Auf mein Nachfragen erklärte das Standesam "das sei doch das Gleiche" und gab schliesslich zu, dass man da keine Erfahrungen hätte.

Falsifiziert das Deine Ausführungen hinreichend ?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Blaise am 20.04.2004 um 20:36:43
Hallo Davidovitsch,


Zitat:
Ich hatte seinerzeit das Standesamt gebeten, mir Kopien der Dokumente auszuhändigen, welche die russichen behörden da auszustellen hätten


Da soll, wann auch immer, ein Standesamt von vielen tausend in Deutschland nicht die einschlägigen Unterlagen gehabt haben. Und? Es gibt entsprechende Fachliteratur (z.B. Bergman/Ferid, Standesamt und Ausländer, sog. Kölner Liste, Informationen vom BMI, Infos vom Auswärtigen Amt, Informationen der Landesverbände der Standesbeamten, Informationen der jeweiligen Innenministerien etc.), die ständig aktualisiert wird, dass Standesämter ohne große Mühe die richtigen Unterlagen herausfinden kann. Und wenn es ein Standesbeamter nicht macht, soll man über das Außenministerium die ukrainische Botschaft befragen?


Zitat:
Falsifiziert das Deine Ausführungen hinreichend ?


Nein. Eher werden meine Angaben verifiziert.

Blaise

Titel: Re: Visum zur Eheschließung mit Heirat in Dänemark
Beitrag von Davidovitsch am 21.04.2004 um 10:35:25
Ich denke, Du weisst mit der Klassifizierung "Rechtpositivismus" etwas anzufangen.

Ich möchte den Thread nun eigentlich nicht mehr weiterführen, weil wohl alle Argumente ausgestauscht sind.

Dein geradezu "rechthaberisch" anmutendes Beharren auf einer durch die Praxis immer wieder widerlegten Position enttäuscht mich aber schon.

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