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Beitrag begonnen von charging am 02.02.2012 um 19:43:45

Titel: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 02.02.2012 um 19:43:45
Hallo Leute!

Ich hätte gerne eine theoretische Frage gestellt. Es geht darum, ob eine Person, die nach erfolgreichem deutschem Hochschulabschluss bereits in Deutschland weiterarbeitet und dementsprechend einen Aufenthalts- bzw. eine Arbeitserlaubnis hat, ihre Arbeit wechseln darf oder nicht? (Bevor diese Person im Besitz einer Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt ist)

Bzgl. der Arbeitsverhältnissen sollte sich nichts verschlechtern, also kein niedrigerer Lohn etc. Es geht nur darum, ob man z.B. zu einem besseren Job wechseln darf, weil man ein besseres Angebot bekommen hat etc.

Oder wäre sogar ein Jobwechsel innerhalb des selben Unternehmens möglich, weil der Person z.B. eine neue Aufgabe in einer anderen Abteilung zugewiesen ist?

Wenn ja, wie würde die Vorgehensweise in beiden Fällen aussehen? So wie bei dem Antragstellen auf Arbeitstitel nach dem Studium, also nachdem man den neuen Arbeitsvertrag und die Zulassung der neuen Firma bekommen hat?

Vielen Dank für Eure Antworte!

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 02.02.2012 um 20:00:36
Mal eine ganz praktische Frage, um die theoretische überhaupt sinnvoll erörtern zu können:

Was für eine AE hat die betreffende Person? Und welche Nebenbestimmung hinsichtlich Zulassung zum Arbeitsmarkt ist dazu vorhanden?


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 02.02.2012 um 20:12:42
Hmm, genau weiß ich es leider nicht. Aber es sollte, ein Arbeitstitel von drei Jahren bezogen auf diese bestimmte Arbeit sein, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Also wie gesagt, die Person ist nicht im Besitz eines unbefristeten Arbeits- bzw. Aufenthaltstitel. Sie ist eine Bildungsinländerin sowie eine deutsche Hochschulabsolventin und übt einen ihrem Studium passenden Job aus.


Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 02.02.2012 um 20:19:05
Ist nicht so ganz leicht auf dieser Basis zu antworten.

Ich denke aber, es sollte eine ähnliche Konstellation wie hier vorliegen und damit, wie dort auch, der § 3b BeschVerfV anwendbar sein. (Blaues bitte anklicken!)

Danach könnte dann eine Arbeit außerhalb der Firma angenommen werden, bei der jetzt das Beschäftigungsverhältnis existiert.

Für exaktere Infos brauchte man mehr detaillierten Input.


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 02.02.2012 um 21:10:04
Ich verstehe. Sobald ich weitere Infos habe, werde ich mich hier wiedermelden. Aber der Fall sieht tatsächlich so aus, wie Sie auf dem anderen Thread erklärt haben.

Spielt es aber in so einem Fall noch die Vorrangsprüfung eine Rolle? Denn diese Person ist von dieser sogenannten Vorrangsprüfung befreit. Oder gilt die Befreiung von dieser Prüfung nur dann, wenn eine Arbeitserlaubnis zum ersten Mal erteilt wird? Oder hat das Thema überhaupt nichts damit zu tun?

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 03.02.2012 um 07:16:43

charging schrieb am 02.02.2012 um 21:10:04:
Spielt es aber in so einem Fall noch die Vorrangsprüfung eine Rolle?


Nein.

Mit der Anwendung von § 3b BeschVerfV wird ja gerade jedwedes Zustimmungserfordernis bezogen auf Beschäftigungen (nicht selbständige Tätigkeiten) aufgehoben. -

Es müssen also lediglich die in der Vorschrift genannten Voraussetzungen in der Person des Antragstellers erfüllt sein. - Ist das so, so ist ihm als Rechtsfolge der Anwendung des § 3b BeschVerfV jedwede "beschäftigung erlaubt".


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 03.02.2012 um 11:09:12
Ok, verstanden.

Also im Fall dieser Person wäre es auch wie bei dem anderen Thread ein Jahr lang arbeiten genug, um die Nebenbestimmung der Arbeitserlaubnis- bzw. Aufenthaltserlaubnis auf "beliebige Firma/Arbeit" zu wechseln, oder?

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 03.02.2012 um 11:34:26
Ja, denn es dürften hier ja dann auch zwei Jahre der Studienzeit anrechenbar sein + dem einen Jahr mit der AE nach § 18 AufenthG - das wären dann die erforderlichen 3 Jahre.


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 03.02.2012 um 11:42:23
Ihre Antworte waren ziemlich hilfreich. Vielen Dank!

Ich werde mal versuchen, mich mit dieser Person in den nächsten Tagen in Verbindung zu setzen, um weitere Infos zu bekommen. Aber wie gesagt, falls ich mich nicht irre, hat sich das Thema wohl geklärt.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 03.02.2012 um 13:19:44
Noch eine Frage hätte ich gerne gestellt.

Wenn überhaupt, wie würde man dann vorgehen, falls man seinen Job wechseln will, wenn man wegen der Nebenbestimmung an einer "Firma/Arbeit etc." gebunden ist? Also in dem Fall bevor das erste Jahr vorbei ist.

Darf man denn nicht gleich einen neuen Antrag auf eine neue Arbeitserlaubnis beantragen, aber natürlich wenn das neue (bzw. bessere) Jobangebot sicher und das neue Unternehmen Sponsor ist?

Oder wenn man einmal mit einem Job anfängt, muss man warten, bis die Nebenbestimmung "uneingeschränkt" wird?

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 03.02.2012 um 13:50:54

charging schrieb am 03.02.2012 um 13:19:44:
Darf man denn nicht gleich einen neuen Antrag auf eine neue Arbeitserlaubnis beantragen, aber natürlich wenn das neue (bzw. bessere) Jobangebot sicher und das neue Unternehmen Sponsor ist?


Natürlich darf man. Ob das erfolgreich geschehen kann, ist eine andere Sache und kann von vielerlei Faktoren abhängen, die hier alle theoretsich in Erwägung zu ziehen aber ein bisschen weit führen würde.

Insoweit rate ich einfach zu einem Vorabgespäch bei der ABH solange man sich noch in ungekündigter Stellung im jetzigen Job befindet. Danach wird man bezogen auf das Beabsichtigte konkret und einzelfallbezogen klarer sehen.


charging schrieb am 03.02.2012 um 13:19:44:
Oder wenn man einmal mit einem Job anfängt, muss man warten, bis die Nebenbestimmung "uneingeschränkt" wird?


Wie schon angedeutet, man muss nicht, aber wenn die Nebenbestimmung geändert ist, ist man halt auf der sicheren Seite, geht kein Risiko mehr ein.

Davon, den neuen Job "einfach so" ohne neue Arbeitsgenehmigung oder eben veränderte Nebenbestimmung anzutreten, kann ich allerdings nur dringend abraten.


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von med_louizario am 12.02.2012 um 16:05:43
hallo,
bei mir ist fast denselben fall, ich wollte aber was fragen, also wenn ich beispielsweise nach einem Jahr mich beim ABE nicht melde, ist es möglich dass die mich fragen ob ich wirklich in diesem Jahr beim denselben Arbeitsgeber beschäftig war?? Und werden die in diesem Fall nach meinem Lohnabrechnung abfragen?? Oder werde ich nach 3 Jahre von die ABE gefragt??
Ich habe den Aufenthaltserlaubnis seit Oktober (3jahre befristet+ Arbeitsgeber beschrankt) ich habe was anderes gefunden aber leider nicht in meinem Studium Bereich, wenn ich 1 Jahr warte (ich bin in Deutschland seit 2007), darf ich danach alles Mögliches in Deutschland arbeiten?? Hat jemanden Erfahrung!!!
LG

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von reinhard am 12.02.2012 um 16:59:27
Für "das andere", das Du gefunden hast, hast Du keine Arbeitserlaubnis und kannst auch keine bekommen.

Wenn die AE nach einem Jahr zu Ende ist, beantragst Du die Verlängerung. Dazu legst Du die letzten drei Lohnabrechnungen vor oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, je nachdem, was die ABH verlangt. Dann bekommst Du die nächste AE ohne Beschränkung auf einen Arbeitgeber. Falls die ABH das nicht von selbst machst, musst Du die Änderung der Nebenbestimmung beantragen!)

Danach kannst Du kündigen und woanders anfangen.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 12.02.2012 um 18:52:52

reinhard schrieb am 12.02.2012 um 16:59:27:
Für "das andere", das Du gefunden hast, hast Du keine Arbeitserlaubnis und kannst auch keine bekommen.

Wenn die AE nach einem Jahr zu Ende ist, beantragst Du die Verlängerung. Dazu legst Du die letzten drei Lohnabrechnungen vor oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, je nachdem, was die ABH verlangt. Dann bekommst Du die nächste AE ohne Beschränkung auf einen Arbeitgeber. Falls die ABH das nicht von selbst machst, musst Du die Änderung der Nebenbestimmung beantragen!)

Danach kannst Du kündigen und woanders anfangen.


Das verstehe ich jetzt nicht so genau. Warum bekommt man -sicherlich- keine Arbeitserlaubnis für die neu gefundene, bessere Arbeitstelle? Ist es wirklich so schwarz und weiß, gibt es dabei keine graue Zone? Denn da oben hat "schweitzer" etwas anderes gemeint, dass man mindestens darf.

Also aber wenn dies der Fall sein soll, sieht es so aus, dass man einfach ein Jahr abwartet und dann -falls gewünscht- nach neuen Stellen sucht etc.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von reinhard am 12.02.2012 um 22:10:18
Fragen kann man, man sollte aber zur Sicherheit den aktuellen Job nicht kündigen.

Der Anfragende hat ja geschrieben, dass die Arbeitsstelle nicht zu seinem Studienabschluss passt. Deshalb vermute ich, das ist schwierig, solange er noch keinen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hat. Und den hat er erst nach 4 Jahren Studium + 1 Jahr Arbeit, und die Arbeit soll eben zum Studienabschluss passen.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 13.02.2012 um 07:57:55

reinhard schrieb am 12.02.2012 um 22:10:18:
Fragen kann man, man sollte aber zur Sicherheit den aktuellen Job nicht kündigen.

Der Anfragende hat ja geschrieben, dass die Arbeitsstelle nicht zu seinem Studienabschluss passt. Deshalb vermute ich, das ist schwierig, solange er noch keinen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hat. Und den hat er erst nach 4 Jahren Studium + 1 Jahr Arbeit, und die Arbeit soll eben zum Studienabschluss passen.


Ok, diesen Teil mit dem nicht zum Studium passenden Job habe ich wohl übersehen. So macht natürlich Sinn.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von med_louizario am 13.02.2012 um 11:10:35
Hallo,
ich muss dann bis Oktober in meinem Arbeit bleiben, wollte noch fragen ob die ABE Automatisch nach einem Jahr sich bei mir melden oder erst nach 3 Jahre(Ende des Aufenthaltserlaubnis), und wenn sie sagen (beantragst Du die Verlängerung) ist das nur in dem Fall, dass ich einen anderen Arbeit nehmen möchte?? oder auch wenn ich keinen Arbeit wechsele.
LG

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von reinhard am 13.02.2012 um 13:17:47
Die Ausländerbehörde meldet sich normalerweise nicht bei Dir. Wenn sie nichts hört, denkt sie, Du hast gekündigt und bist ausgereist.

Um alles musst Du Dich selbst kümmern - nur wenn Du klare Anträge stellst, wird die Ausländerbehörde anfangen zu arbeiten. Falls Du in Deutschland leben willst, musst Du selbst und niemand anderes immer rechtzeitig alle notwendigen Genehmigungen dafür beantragen.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 24.05.2012 um 10:59:17

schweitzer schrieb am 03.02.2012 um 11:34:26:
Ja, denn es dürften hier ja dann auch zwei Jahre der Studienzeit anrechenbar sein + dem einen Jahr mit der AE nach § 18 AufenthG - das wären dann die erforderlichen 3 Jahre.


=schweitzer=



Hallo wieder, ein altes Thema aber nochmal einige Fragen.

Was hat sich dann in der letzten Zeit geändert, dass die genannte Person keinen Gebrauch mehr von § 3b von BeschVerfVO machen darf? Sie hat eine AE nach §18 mit Beschränkungen.

Ich habe eben diese drei Threads gelesen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1337719221

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1334164845

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1334298690

Und was man vor einigen Monanten machen darf, darf man nicht mehr. Ist dieser Grundsatz von BeschVerfVO neu aufgetaucht? Gab es nicht früher?


Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 24.05.2012 um 11:34:50

charging schrieb am 24.05.2012 um 10:59:17:
Gab es nicht früher?


Nein so gab es das früher nicht - deshalb war ich, wie Du bemerkt haben wirst, in dem zweiten von Dir verlinkten thread ja selbst davon "überrascht" worden.

Das Ganze ist dadurch zustande gekommen, dass die BeschVerfV  durch Artikel 12 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 geändert worden ist.

Während der frühere § 9 BeschVerfV gar nicht von § 1 BeschVerfV berührt war, ist das nunmehr für den ("neuen") § 3b BeschVerfV sehr wohl der Fall.

Alles andere ist hinreichend in den verlinkten threads besprochen worden. - Das heißt auch, dass man es auf der Basis des § 3b AufenthG und mit einer AE gemäß § 18 AufenthG durchaus probieren mag, die beschränkende Nebenbestimmung auch jetzt noch wegzubekommen- in der Praxis scheint das ja durchaus, zumindest hin und wieder (noch) zu klappen. -

Wenn die ABH es aber nicht macht, ist Essig - das geltende Recht ist dann auf Seite der ABH ...


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 24.05.2012 um 11:47:53
Na ja, das finde ich aber immer noch sehr überraschend.

Könnte man so ein Problem mit der Einführung der Blue-Card umgehen, wenn man seinen Job wechseln will? Abgesehen davon, dass die Person nach der neuen Umstellung ihre AE mit der Blue-Card wechselt. (Zwischenfrage: Darf man überhaupt das?)

Ist es dann in dem Bereich etwas klar? Oder bringt Blue-Card auch mit sich solche Beschränkungen?

Nachtrag: Gilt denn §3b BeschVerfVO wegen dem Grundsatz überhaupt nicht? Oder anders formuliert, wann hätte man (mit AE §18) überhaupt freien Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne weitere Beschränkungen?

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 24.05.2012 um 12:00:02

charging schrieb am 24.05.2012 um 11:47:53:
Na ja, das finde ich aber immer noch sehr überraschend.


Dito, und ist für mich sogar auch immer noch "schwer verdaulich"  ;) - aber, wen juckt das? Es ist wie es ist.


charging schrieb am 24.05.2012 um 11:47:53:
Könnte man so ein Problem mit der Einführung der Blue-Card umgehen, wenn man seinen Job wechseln will?


Wenn die Qualifikation und der Verdienst den Anforderungen, die mit der Blue-Card verbunden sind, entsprechen ...

Aber richtig verbindlich traue ich mich da (noch) nicht zu äußern.

=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von Korrektor am 24.05.2012 um 12:01:37

charging schrieb am 24.05.2012 um 10:59:17:
Was hat sich dann in der letzten Zeit geändert, dass die genannte Person keinen Gebrauch mehr von § 3b von BeschVerfVO machen darf? Sie hat eine AE nach §18 mit Beschränkungen.

Ich würde trotzdem einen Antrag nach § 3b BeschVerfV stellen. Guck mal hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1337719221/7#7

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 24.05.2012 um 12:06:32

Korrektor schrieb am 24.05.2012 um 12:01:37:
Ich würde trotzdem einen Antrag nach § 3b BeschVerfV stellen.


Das hatte ich in meiner Antwort:


schweitzer schrieb am 24.05.2012 um 11:34:50:
Das heißt auch, dass man es auf der Basis des § 3b AufenthG und mit einer AE gemäß § 18 AufenthG durchaus probieren mag, die beschränkende Nebenbestimmung auch jetzt noch wegzubekommen- in der Praxis scheint das ja durchaus, zumindest hin und wieder (noch) zu klappen. -


... durchaus schon im Blick gehabt.  ::)

=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 24.05.2012 um 12:07:19

charging schrieb am 24.05.2012 um 11:47:53:
Nachtrag: Gilt denn §3b BeschVerfVO wegen dem Grundsatz überhaupt nicht? Oder anders formuliert, wann hätte man (mit AE §18) überhaupt freien Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne weitere Beschränkungen?


Vielleicht noch ein Kommentar zu meinem Nachtrag? :)

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 24.05.2012 um 12:16:21

charging schrieb am 24.05.2012 um 11:47:53:
Gilt denn §3b BeschVerfVO wegen dem Grundsatz überhaupt nicht?


Doch, natürlich - nur u.a. nicht mehr mit Bezug auf Inhaber einer AE nach § 18 AufenthG.


charging schrieb am 24.05.2012 um 11:47:53:
wann hätte man (mit AE §18) überhaupt freien Zugang zum Arbeitsmarkt, ohne weitere Beschränkungen?


Ich seh' da nix mehr ...  :-/


=schweitzer=


Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von charging am 24.05.2012 um 12:40:16

schweitzer schrieb am 24.05.2012 um 12:16:21:
Ich seh' da nix mehr ...  :-/


Also erst dann mit einer NE bzw. DA-EG? Oder in Zukunft mit der blauen Karte?

Das kann jetzt eine sehr große Hürde auf ausländische Studenten/Hochqualifizierten werden. Und damit betroffen sind nicht nur AEs nach §18 sondern auch nach §17 und §19. Ich verstehe es nicht, dann gerade dabei, wenn jeder von Erleichterungen etc. spricht und diesbezüglich neue Gesetze macht.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von Korrektor am 24.05.2012 um 13:28:43

charging schrieb am 24.05.2012 um 12:40:16:
Also erst dann mit einer NE bzw. DA-EG? Oder in Zukunft mit der blauen Karte?

Ja, das behaupten einige hier im Forum. Die denken, dass es kein "Redaktionsfehler" ist, sondern wirklich eine Aufhebung der unbeschränkten Erlaubnis für § 17 AE & § 18 AE, was für mich (und viele andere) überhaupt keinen Sinn macht.

Andere behaupten es ist einfach ein Fehler aus Versehen. Ich bin einer von denen. Meine Begründungen kannst Du hier lesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1337719221/10#10


Zitat:
Das kann jetzt eine sehr große Hürde auf ausländische Studenten/Hochqualifizierten werden. Und damit betroffen sind nicht nur AEs nach §18 sondern auch nach §17 und §19. Ich verstehe es nicht, dann gerade dabei, wenn jeder von Erleichterungen etc. spricht und diesbezüglich neue Gesetze macht.

Es eine Hürde zu nennen wäre eine Untertreibung.

Wie ich schon vielmals gesagt habe, man soll einen Antrag stellen genau so wie früher mit der § 9 BeschVerfV. Hunderte haben seit der Gesetzänderung trotzdem die Erlaubnisse bekommen.

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von schweitzer am 24.05.2012 um 13:41:38

Korrektor schrieb am 24.05.2012 um 13:28:43:
Ja, das behaupten einige hier im Forum. Die denken, dass es kein "Redaktionsfehler" ist, sondern wirklich eine Aufhebung der unbeschränkten Erlaubnis für § 17 AE & § 18 AE, was für mich (und viele andere) überhaupt keinen Sinn macht.


Es geht hier nicht darum, was für Dich, für mich oder meinetwegen Herrn Ratzinger in Rom Sinn macht oder nicht.

Es geht hier um das, was in den rechtlichen Vorschriften nun mal steht. Das ist der Maßstab von dem aus wir hier versuchen zu erklären, was möglich ist und was nicht.

Punkt. Und "aus die Maus"! -

Das ist das, was dieses Board leisten kann, gern leisten will - alles andere mag anderswo versucht, probiert, hinterfragt werden - nicht in unseren Fachforen.

Sinn- und Unsinnsdiskussionen sind darin unseren NUB folgend nicht erwünscht - wir wissen auch warum!

Ich ersuche Dich dringend, das jetzt und künftig zu respektieren. - Vielen Dank.


=schweitzer=

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von Korrektor am 24.05.2012 um 15:41:21

schweitzer schrieb am 24.05.2012 um 13:41:38:
Es geht hier nicht darum, was für Dich, für mich oder meinetwegen Herrn Ratzinger in Rom Sinn macht oder nicht.

Du hast doch selbst mehrmals geschrieben dass Du diese Änderung etwas merkwürdig findest. Liege ich hier falsch? Du bist doch einer der klügsten Posters hier im Forum, und Du siehst, genau so wie ich, dass hier wahrscheinlich etwas nicht stimmt. :D


Zitat:
Es geht hier um das, was in den rechtlichen Vorschriften nun mal steht. Das ist der Maßstab von dem aus wir hier versuchen zu erklären, was möglich ist und was nicht.

Aber es scheint so zu sein, dass sich in diesem Fall (mit dem neuen § 3b BeschVerfV) sehr oft das Unmögliche in das Mögliche verwandelt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1337631188

Ich persönlich kenne zwei solche Personen, und diese kennen noch mehrere Leute. Wenn du auch in anderen Foren guckst, gibt es hunderte.


Zitat:
Das ist das, was dieses Board leisten kann, gern leisten will - alles andere mag anderswo versucht, probiert, hinterfragt werden - nicht in unseren Fachforen.

Prima, und ich respektiere dass was Du sagst. Ich habe nichts anderes gemacht als meine persönlichen Meinungen gegeben, und begründet, warum ich denke dass das ganze ein Fehler aus Versehen ist.


Zitat:
Sinn- und Unsinnsdiskussionen sind darin unseren NUB folgend nicht erwünscht - wir wissen auch warum!

Ja, dann müsste sich aber jeder daran halten. Keine Ausnahmen.


Zitat:
Ich ersuche Dich dringend, das jetzt und künftig zu respektieren. - Vielen Dank.

Nichts zu danken. Es wäre aber auch schön, wenn Du die Entscheidungen von den sehr sehr vielen ABHs bzg. § 3b BeschVerfV auch respektieren würdest. :)

Gruß,
Korrektor

Titel: Re: Arbeit wechseln?
Beitrag von Mick am 24.05.2012 um 17:55:45
@ Korrektor  Ich belasse es noch einmal bei einer Gelben.



Konzentriere Dich einfach auf das Wesentliche.


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