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uneingeschränkte Arbeitserlaubnis: jeder Job? (Gelesen: 1.313 mal)
lorret
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i4a rocks!


Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag uneingeschränkte Arbeitserlaubnis: jeder Job?
21.05.2012 um 22:13:08
 
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage, und zwar: Ich habe eine AE nach §18 AufenthG. Vor kurzem wurden die einschränkenden Auflagen gestrichen und durch „Beschäftigung erlaubt“ ersetzt. Nun stellt sich die Frage: Darf ich jetzt  auch fachfremd arbeiten, etwa in einer ganz anderen Branche? Oder muss ein neuer Job immer noch meiner beruflichen Qualifikation entsprechen?
Vielen vielen Dank   Smiley
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Märchenprinz
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i4a rocks!


Beiträge: 581

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B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.05.2012 um 22:21:06
 
lorret schrieb am 21.05.2012 um 22:13:08:
1: Darf ich jetztauch fachfremd arbeiten, etwa in einer ganz anderen Branche?

2: Oder muss ein neuer Job immer noch meiner beruflichen Qualifikation entsprechen?


1: Ja., 2: Nein.
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