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syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung (Gelesen: 4.016 mal)
Hanser
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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20.09.2017 um 10:30:26
 
Hallo an Alle,

ich habe mal eine Frage und zwar:
Ein syrischer Mann mit Flüchtlingsanerkennung möchte seine Verlobte aus Syrien nach Deutschland holen. Wie ist da der Ablauf? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden. Er kann ja dann nicht die normale Familienzusammenführung durchlaufen, oder?
Kann mir jemand sagen, wie er dann verfahren müsste?

Vielen Dank
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.09.2017 um 10:44:02
 
Man möge mich korrigieren, aber ich konnte jetzt keine Informationen finden dass Flüchtlinge in dem Fall gesondert behandelt werden.

Das würde bedeuten:

Er muss aufs Standesamt und die Eheschließung vorbereiten. Dort bekommt er weitere Informationen (Laufzettel).

Sind alle nötigen Unterlagen vorhanden stellt die Verlobte einen Antrag für das Visum zur Eheschließung.

Ein gesicherter LU dürfte wohl auch nötig sein, damit die Verlobte nachziehen darf. (Alle Erleichterungen die ich fand gelten nur bei FZF bereits verheirateter. )
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reinhard
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Antwort #2 - 20.09.2017 um 11:19:21
 
Genau. Er muss die normale Familienzusammenführung durchlaufen.

[Die erleichterte Familienzusammenführung ist nur für anerkannte Flüchtlinge, die bereits vor der Anerkennung verheiratet waren.]

Also:

1) Lebensunterhalt für zwei Personen selbst sichern, ausreichend große Wohnung mieten.

2) Mit dem Standesamt alle benötigten Unterlagen klären, die Frau muss eine Beitrittserklärung (Vollmacht) unterschreiben und schicken.

3) Alle Unterlagen besorgen, übersetzen lassen, einreichen. Nicht erhältliche Dokumente: Befreiung beim OLG beantragen, da hilft das Standesamt.

4) Visum beantragen durch die Braut mit A1-Zertifikat und möglichst VE für die Braut.

5) Einreisen, heiraten, AE bekommen, leben...
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deerhunter
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Antwort #3 - 20.09.2017 um 15:31:03
 
Hanser schrieb am 20.09.2017 um 10:30:26:
Er kann ja dann nicht die normale Familienzusammenführung durchlaufen, oder? 


Warum nicht? Natürlich muss er die normale Prozedur durchlaufen...die einzelnen Punkte hat mein Vorredner schon aufgeschrieben!
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KaGe
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Antwort #4 - 20.09.2017 um 17:10:12
 
Hanser schrieb am 20.09.2017 um 10:30:26:
möchte seine Verlobte aus Syrien nach Deutschland holen

Die Verlobung ist kein Kriterium für FZF.
Schwieriges Problem für Braut und Bräutigam.
Das A1-Zertifikat in Syrien dürfte schwerlich zu bekommen sein. Evtl. im Libanon oder in Ägypten...möglich?


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Aras
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Antwort #5 - 20.09.2017 um 17:15:57
 
KaGe schrieb am 20.09.2017 um 17:10:12:
Das A1-Zertifikat in Syrien dürfte schwerlich zu bekommen sein. Evtl. im Libanon oder in Ägypten...möglich?

Eventuell auch in den USA, Zimbabwe oder Australien.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 20.09.2017 um 20:10:17
 
Aras schrieb am 20.09.2017 um 17:15:57:
Eventuell auch in den USA, Zimbabwe oder Australien.

Dort sicher, aber wenn einer meiner Kollegen schon selbst Gedanken einbringt, die in Richtung Unzumutbarkeit des Spracherwerbs vor der Einreise interpretiert werden können, sollte man ihm nicht mit solchen freundlichen Antworten konterkarieren.

Wir dürfen sicher davon ausgehen, dass die AV in Beirut weiß, welche Möglichkeiten des Spracherwerbs es grundsätzlich in und um Syrien gibt und ob die als zumutbar bezeichnet werden können.

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reinhard
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Antwort #7 - 21.09.2017 um 10:35:40
 
Ich glaube, es gibt ein Missverständnis: Wer syrische Flüchtlinge betreut, wie der Themenstarter, meint mit "normaler Familienzusammenführung" eventuell etwas anderes als die Mehrheit der Antwortetenden.

Also: normale Familienzusammenführung für "Ausländerin zu Ausländer" setzt die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Wohnung und A1-Zertifikat voraus.

Die erleichterte Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge verzichtet darauf, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt oder angekündigt wird.

Bei der Ausgangsfrage ist nicht klar, was "normal" meint.
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Antwort #8 - 21.09.2017 um 13:10:20
 
reinhard schrieb am 21.09.2017 um 10:35:40:
Die erleichterte Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge verzichtet darauf, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt oder angekündigt wird.


Aber nur, wenn die Ehe vor Einreise schon bestanden hat.
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deerhunter
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Antwort #9 - 21.09.2017 um 14:25:00
 
reinhard schrieb am 21.09.2017 um 10:35:40:
Ich glaube, es gibt ein Missverständnis: Wer syrische Flüchtlinge betreut, wie der Themenstarter, meint mit "normaler Familienzusammenführung" eventuell etwas anderes als die Mehrheit der Antwortetenden.

Also: normale Familienzusammenführung für "Ausländerin zu Ausländer" setzt die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Wohnung und A1-Zertifikat voraus.

Die erleichterte Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge verzichtet darauf, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt oder angekündigt wird.

Bei der Ausgangsfrage ist nicht klar, was "normal" meint.



Doch ist klar...der Te schreibt

Zitat:
Ein syrischer Mann mit Flüchtlingsanerkennung möchte seine Verlobte aus Syrien nach Deutschland holen


Damit ganz normales Hochzeotsvisum mit A1 und gesichtertem LU
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Antwort #10 - 21.09.2017 um 14:25:28
 
reinhard schrieb am 20.09.2017 um 11:19:21:
4) Visum beantragen durch die Braut mit A1-Zertifikat und möglichst VE für die Braut.


von Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien wird A1 nicht verlangt sonst verbindliche Anmeldung zum Sprachkurs in Deutschland wird verlangt. (siehe  Klick mich)

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Hanser
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Antwort #11 - 21.09.2017 um 14:26:17
 
vielen Dank für Eure Antworten..

genau mit normaler FZF meinte ich die erleichterte Zusammenführung und nicht die von Ausländer zu Ausländer...

gut, dann wird das in der Tat schwierig für den jungen Mann, da er noch kein Einkommen hat und JC Leistungen bekommt... und wie eben schon geschrieben nicht verheiratet ist..
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reinhard
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Antwort #12 - 21.09.2017 um 14:38:53
 
Aber dann kennt er jetzt die Schritte auf dem Weg.

2. Möglichkeit: Er kann sich einbürgern lassen, wenn er acht Jahre hier lebt, möglich ist eine (starke) Verkürzung bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Deutsche müssen den Lebensunterhalt nicht sichern.

3. Möglichkeit: Sie kann sich nach Möglichkeiten umsehen, ein Visum als Studentin, fürs freiwillige soziale Jahr, als Au-Pair zu bekommen. Dann bekommt sich auch im Falle einer Heirat nichts "Besseres", aber wäre hier. Sie müsste dann aber "eigene Gründe" für eine Verlängerung haben, da nützt Ihr das Heiraten nichts.
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okatomy
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Antwort #13 - 21.09.2017 um 14:48:03
 
Aber um eingebürgert zu werden, muss er doch seinen LU sichern?

Einen 6-8 Jahres Plan, ohne Möglichkeit die Verlobte zu sehen halte ich auch irgendwie für nicht praktikabel.
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reinhard
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Antwort #14 - 21.09.2017 um 15:03:44
 
okatomy schrieb am 21.09.2017 um 14:48:03:
Aber um eingebürgert zu werden, muss er doch seinen LU sichern?


Ja, und es dauert.

Zitat:
Einen 6-8 Jahres Plan, ohne Möglichkeit die Verlobte zu sehen halte ich auch irgendwie für nicht praktikabel.


Das wäre eine andere Frage. Das Sehen ist was anderes als das Herziehen. Danach hatte der Themenstarter nicht gefragt, aber es könnte sein, dass sich die Frage stellt, sobald die Antworten den Betroffenen erreicht haben.
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