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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
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Beitrag begonnen von Hanser am 20.09.2017 um 10:30:26

Titel: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Hanser am 20.09.2017 um 10:30:26
Hallo an Alle,

ich habe mal eine Frage und zwar:
Ein syrischer Mann mit Flüchtlingsanerkennung möchte seine Verlobte aus Syrien nach Deutschland holen. Wie ist da der Ablauf? Ich habe dazu nichts im Netz gefunden. Er kann ja dann nicht die normale Familienzusammenführung durchlaufen, oder?
Kann mir jemand sagen, wie er dann verfahren müsste?

Vielen Dank

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von okatomy am 20.09.2017 um 10:44:02
Man möge mich korrigieren, aber ich konnte jetzt keine Informationen finden dass Flüchtlinge in dem Fall gesondert behandelt werden.

Das würde bedeuten:

Er muss aufs Standesamt und die Eheschließung vorbereiten. Dort bekommt er weitere Informationen (Laufzettel).

Sind alle nötigen Unterlagen vorhanden stellt die Verlobte einen Antrag für das Visum zur Eheschließung.

Ein gesicherter LU dürfte wohl auch nötig sein, damit die Verlobte nachziehen darf. (Alle Erleichterungen die ich fand gelten nur bei FZF bereits verheirateter. )

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 20.09.2017 um 11:19:21
Genau. Er muss die normale Familienzusammenführung durchlaufen.

[Die erleichterte Familienzusammenführung ist nur für anerkannte Flüchtlinge, die bereits vor der Anerkennung verheiratet waren.]

Also:

1) Lebensunterhalt für zwei Personen selbst sichern, ausreichend große Wohnung mieten.

2) Mit dem Standesamt alle benötigten Unterlagen klären, die Frau muss eine Beitrittserklärung (Vollmacht) unterschreiben und schicken.

3) Alle Unterlagen besorgen, übersetzen lassen, einreichen. Nicht erhältliche Dokumente: Befreiung beim OLG beantragen, da hilft das Standesamt.

4) Visum beantragen durch die Braut mit A1-Zertifikat und möglichst VE für die Braut.

5) Einreisen, heiraten, AE bekommen, leben...

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von deerhunter am 20.09.2017 um 15:31:03

Hanser schrieb am 20.09.2017 um 10:30:26:
Er kann ja dann nicht die normale Familienzusammenführung durchlaufen, oder? 


Warum nicht? Natürlich muss er die normale Prozedur durchlaufen...die einzelnen Punkte hat mein Vorredner schon aufgeschrieben!

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von KaGe am 20.09.2017 um 17:10:12

Hanser schrieb am 20.09.2017 um 10:30:26:
möchte seine Verlobte aus Syrien nach Deutschland holen

Die Verlobung ist kein Kriterium für FZF.
Schwieriges Problem für Braut und Bräutigam.
Das A1-Zertifikat in Syrien dürfte schwerlich zu bekommen sein. Evtl. im Libanon oder in Ägypten...möglich?



Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 20.09.2017 um 17:15:57

KaGe schrieb am 20.09.2017 um 17:10:12:
Das A1-Zertifikat in Syrien dürfte schwerlich zu bekommen sein. Evtl. im Libanon oder in Ägypten...möglich?

Eventuell auch in den USA, Zimbabwe oder Australien.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Petersburger am 20.09.2017 um 20:10:17

Aras schrieb am 20.09.2017 um 17:15:57:
Eventuell auch in den USA, Zimbabwe oder Australien.

Dort sicher, aber wenn einer meiner Kollegen schon selbst Gedanken einbringt, die in Richtung Unzumutbarkeit des Spracherwerbs vor der Einreise interpretiert werden können, sollte man ihm nicht mit solchen freundlichen Antworten konterkarieren.

Wir dürfen sicher davon ausgehen, dass die AV in Beirut weiß, welche Möglichkeiten des Spracherwerbs es grundsätzlich in und um Syrien gibt und ob die als zumutbar bezeichnet werden können.


Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 21.09.2017 um 10:35:40
Ich glaube, es gibt ein Missverständnis: Wer syrische Flüchtlinge betreut, wie der Themenstarter, meint mit "normaler Familienzusammenführung" eventuell etwas anderes als die Mehrheit der Antwortetenden.

Also: normale Familienzusammenführung für "Ausländerin zu Ausländer" setzt die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Wohnung und A1-Zertifikat voraus.

Die erleichterte Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge verzichtet darauf, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt oder angekündigt wird.

Bei der Ausgangsfrage ist nicht klar, was "normal" meint.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von ninnschen am 21.09.2017 um 13:10:20

reinhard schrieb am 21.09.2017 um 10:35:40:
Die erleichterte Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge verzichtet darauf, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt oder angekündigt wird.


Aber nur, wenn die Ehe vor Einreise schon bestanden hat.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von deerhunter am 21.09.2017 um 14:25:00

reinhard schrieb am 21.09.2017 um 10:35:40:
Ich glaube, es gibt ein Missverständnis: Wer syrische Flüchtlinge betreut, wie der Themenstarter, meint mit "normaler Familienzusammenführung" eventuell etwas anderes als die Mehrheit der Antwortetenden.

Also: normale Familienzusammenführung für "Ausländerin zu Ausländer" setzt die Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Wohnung und A1-Zertifikat voraus.

Die erleichterte Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge verzichtet darauf, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt oder angekündigt wird.

Bei der Ausgangsfrage ist nicht klar, was "normal" meint.



Doch ist klar...der Te schreibt


Zitat:
Ein syrischer Mann mit Flüchtlingsanerkennung möchte seine Verlobte aus Syrien nach Deutschland holen


Damit ganz normales Hochzeotsvisum mit A1 und gesichtertem LU

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von jeem am 21.09.2017 um 14:25:28

reinhard schrieb am 20.09.2017 um 11:19:21:
4) Visum beantragen durch die Braut mit A1-Zertifikat und möglichst VE für die Braut.


von Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien wird A1 nicht verlangt sonst verbindliche Anmeldung zum Sprachkurs in Deutschland wird verlangt. (siehe  Klick mich)


Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Hanser am 21.09.2017 um 14:26:17
vielen Dank für Eure Antworten..

genau mit normaler FZF meinte ich die erleichterte Zusammenführung und nicht die von Ausländer zu Ausländer...

gut, dann wird das in der Tat schwierig für den jungen Mann, da er noch kein Einkommen hat und JC Leistungen bekommt... und wie eben schon geschrieben nicht verheiratet ist..

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 21.09.2017 um 14:38:53
Aber dann kennt er jetzt die Schritte auf dem Weg.

2. Möglichkeit: Er kann sich einbürgern lassen, wenn er acht Jahre hier lebt, möglich ist eine (starke) Verkürzung bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Deutsche müssen den Lebensunterhalt nicht sichern.

3. Möglichkeit: Sie kann sich nach Möglichkeiten umsehen, ein Visum als Studentin, fürs freiwillige soziale Jahr, als Au-Pair zu bekommen. Dann bekommt sich auch im Falle einer Heirat nichts "Besseres", aber wäre hier. Sie müsste dann aber "eigene Gründe" für eine Verlängerung haben, da nützt Ihr das Heiraten nichts.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von okatomy am 21.09.2017 um 14:48:03
Aber um eingebürgert zu werden, muss er doch seinen LU sichern?

Einen 6-8 Jahres Plan, ohne Möglichkeit die Verlobte zu sehen halte ich auch irgendwie für nicht praktikabel.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 21.09.2017 um 15:03:44

okatomy schrieb am 21.09.2017 um 14:48:03:
Aber um eingebürgert zu werden, muss er doch seinen LU sichern?


Ja, und es dauert.


Zitat:
Einen 6-8 Jahres Plan, ohne Möglichkeit die Verlobte zu sehen halte ich auch irgendwie für nicht praktikabel.


Das wäre eine andere Frage. Das Sehen ist was anderes als das Herziehen. Danach hatte der Themenstarter nicht gefragt, aber es könnte sein, dass sich die Frage stellt, sobald die Antworten den Betroffenen erreicht haben.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von KaGe am 21.09.2017 um 16:41:16

Aras schrieb am 20.09.2017 um 17:15:57:
Eventuell auch in den USA, Zimbabwe oder Australien.

Nicht nur eventuell. Sondern ganz sicher auch dort.
Weißt du, irgendwann platzt dir sicher auch mal was. Ekstatisch agierst du hier ja schon ne ganze Weile.
Danke an @Petersburger ;)

Abgesehen davon, dass ich beim leistesten Anzeichen, dass es auch für Verlobte eine rel. schnelle FZF gäbe, alle mir bekannten syrischen unverheirateten Flüchtlinge auf Verlobten-Beschaffung schicken würde, halte ich die Anfrage des Flüchtlings aus dem EP für ziemlich naiv.
Verlobte sind viel schneller zu beschaffen als ein A1 in Beirut.
Es hat sich doch inzwischen unter den Flüchtlingen herumgesprochen, dass ohne Ehepartner eine FZF (wie sie für Verheiratete anerkannte Fl. abläuft) nicht denkbar ist.

Für die beiden Verlobten wird es nicht nur schwierig, sondern endlos lang.
Warum er seine Verlobte nicht mitgebracht hat, ist jetzt nicht relevant. Aber viele Helfer wissen, warum das oft so ist.
Sogar von Ehepartnern ist das inzwischen bekannt.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von KaGe am 21.09.2017 um 16:44:52
@jeem
beachte bitte:
Es geht nicht um Ehegattennachzug.


Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 21.09.2017 um 16:59:25

KaGe schrieb am 21.09.2017 um 16:41:16:
Weißt du, irgendwann platzt dir sicher auch mal was. Ekstatisch agierst du hier ja schon ne ganze Weile.

Wahrscheinlich die Hirnschlagader.

Aber soweit ich weiß, kann man als Syrer nur noch in den Libanon, wenn man einen Termin bei der Botschaft vorweisen kann.

Ist halt alles suboptimal. Ich finde es aber kritisch, dass man proaktiv nach Alternativen suchen soll, wenn man dadurch viele Heiratswillige zwingt mittelfristig in ein anderes Land zu migrieren.

Meine Meinung:
Wenn das GI in Damaskus geschlossen ist, dann ist es geschlossen und A1 eben nicht mehr zumutbar.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Saxonicus am 21.09.2017 um 19:29:48

Aras schrieb am 21.09.2017 um 16:59:25:
Wenn das GI in Damaskus geschlossen ist, dann ist es geschlossen und A1 eben nicht mehr zumutbar. 

Dann wäre es auch für alle anderen unzumutbar, in deren Ländern sich kein GI befindet. Die müssen auch oftmals in ein Nachbarland, um das Zertifikat zu erwerben.

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von Aras am 21.09.2017 um 19:43:25
Und in welchen Nachbarstaaten darf sich ein Syrer ohne Visum aufhalten?

Titel: Re: syrischer Flüchtling Visum zur Eheschließung
Beitrag von reinhard am 22.09.2017 um 10:31:51

Aras schrieb am 21.09.2017 um 19:43:25:
Und in welchen Nachbarstaaten darf sich ein Syrer ohne Visum aufhalten?


Zur Zeit noch: Irak / Kurdistan (Konsulat Erbil).

(Türkei, Libanon, Jordanien haben dicht gemacht, Israel schon immer.)


Ansonsten habe ich schon Anträge aus Neu Delhi, Kinshasa, Kuala Lumpur gesehen – die haben bisher keine Visumpflicht für Syrien.

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