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Aufenthaltserlaubnis Heirat Dänemark, Abschiebung droht (Gelesen: 4.098 mal)
Keenan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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23.04.2017 um 14:54:22
 
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und konnte bisher noch nichts ähnliches finden. Meine Freundin ist russische Staatsangehörige und studiert hier in Deutschland seit ca. 3 1/2 Jahren Germanistik. Seit dieser Zeit wohnen wir auch zusammen. Ich habe eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, nach dem sie zuvor ein Speerkonto hatte. Jetzt kam vor ca. 3 Wochen ein Brief der Ausländerbehörde das ihr Antrag auf Verländerung vorerst nicht genehmigt werden kann. Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis geht bis zum 02.05.2017. Bis dahin sollen wir auch schriftlich erklären, warum das Stadium so lange dauert. Leider sind dort die Argumente etwas rar, weil wir es etwas schludern lassen hatten. Sie hat noch eine Fiktionsbescheinung für weitere 3 Monate nach dem 02.05.2017. Die Masterarbeit ist angemeldet, aber das scheint die Ausländerbehörde nicht zu interessieren. Wir werden nächste Woche in Dänemark heiraten, was wir sowieso dieses Jahr vor hatten. Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Sollen wir erst versuchen schriftlich zu erklären, warum das Studium länger als genehmigt dauert oder eine Aufenthalt wegen Hochzeit beantragen hä? Ich wäre wirklich dankbar für Tipss und Meinungen. Besten Dank!
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Petersburger
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Antwort #1 - 23.04.2017 um 16:28:08
 
Heiraten und eine AE 28 beantragen.

Das Thema der Studiendauer ist damit vom Tisch, Deutschkenntnisse deutlich besser als A1 sollten vorhanden sein.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Keenan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.04.2017 um 16:58:44
 
Hallo Petersburger,

danke für deine Antwort! Können wir denn einfach so die AE 28 beantragen ohne Erklärung für die verzögerte Studiumsdauer? Wenn wir nichts abgeben, wird er doch wahrscheinlich direkt die Fiktionsbescheinigung Anfang Mai einziehen. Die Heiratsurkunde mit Apostille kommt wahrscheinlich erst Mitte Mai. Wäre es nicht besser trotzdem was zu schreiben und der Ausländerbehörde zeigen, dass sie jetzt mit der Masterarbeit beginnt und in diesem Semester abschließt? (was sie auch macht) Muss meine Freundin bei Beantragung der AE 28 wieder ausreisen? Habe gelesen, dass Heiraten in Dänemark mit Schengenvisum erst wieder in die Heimat müssen und dann das Visum zur Familienzusammenschluss beantragen. Wie verhält es sich dort mit einem Studentenvisum? Schon mal vielen Dank im voraus!
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Aras
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Antwort #3 - 23.04.2017 um 17:07:18
 
Wenn sie ihren Abschluss grade macht, wäre es unverhältnismäßig die AE zu verweigern.
Wenn ihr heiratet, dann lasst euch zwei Urkunden geben. Eine lässt ihr apostillieren und mit der anderen beantragt ihr trotzdem schonmal die AE.

Da sie ja noch unter der Fiktion fällt, wäre eine Ausreise nicht nötig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Keenan
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Antwort #4 - 23.04.2017 um 17:52:02
 
Hallo,
dir auch vielen Dank für die Antwort. Tatsächlich hat der zuständige Sachbearbeiter gesagt, dass es jetzt nicht interessiert, dass sie ihren Abschluss dieses Semester macht, sondern warum sie es überzogen hat. Wenn es dafür keine ausreichende Erklärungen gibt, wird sie abgeschoben. Also sollten wir jetzt am besten so schnell wie möglich nach der Hochzeit zur Ausländerbehörde und die AE 28 beantragen? Aber wenn wir keine Erklärung bzgl. des Studiums abgeben, wird die Fiktionsbescheinigung doch eingezogen und sie wird abgeschoben. Mir ist nicht genau klar, was wir machen sollen...Nur die AE 28 beantragen?
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Aras
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Antwort #5 - 23.04.2017 um 18:01:25
 
Die Fiktionsbescheinigung gilt jetzt solange, bis die ABH über den Antrag entschieden hat. Sie bescheinigt nur, dass der Aufenthalt fiktiv weiterhin erlaubt ist solange die ABH über den Antrag entscheidet.

D.h. ihr solltet heiraten und sofort den ANtrag auf die AE gemäß § 28 AufenthG stellen. Dadurch wird eine weitere Fiktion ausgelöst. Eine weitere Erklärung warum es solange dauert wäre dann nicht nötig.
Zumal es wie oben gesagt unverhältnismäßig wäre kurz vor dem erfolgreichen Abschluss den Aufenthalt nicht weiter zu verlängern. Da würdet ihr vor einem Verwaltungsgericht gute Chancen auf Sieg haben.
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reinhard
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Antwort #6 - 23.04.2017 um 20:19:32
 
Außerdem ist es Quatsch, dass sie abgeschoben wird.

Falls die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird, wird sie zur Ausreise aufgefordert und bekommt eine Frist (in der Regel vier Wochen), um Deutschland zu verlassen.

Sie kann auch, wenn der Termin zum Heiraten feststeht, gleich eine AE als Ehefrau beantragen und ankündigen, alle Unterlagen (Heiratsurkunde etc.) nachzureichen. Dann gilt eben eine "neue Fiktion", egal ob mit oder ohne Fiktionsbescheinigung. Die Fiktion gilt durch das Gesetz, die Bescheinigung ist nur zusätzlich.

Wichtig ist, dass sie in DK eine gültige AE / FB hat, sonst kann sie dort nicht heiraten.

Und: Sie kann auch jetzt schriftlich erklären, warum es länger gedauert hat, die Abschlussprüfung ankündigen und so weiter und das alles im Laufe der Woche per Post an die Ausländerbehörde schicken. Dann passiert erstmal nichts, bis alles gelesen und bewertet wurde.
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Keenan
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Antwort #7 - 23.04.2017 um 20:48:36
 
Besten Danke Leute für die Rückmeldungen. Hatte gerade auch noch mit einer RA aus dem Netz gesprochen. Sie meinte, dass meine Freundin sowieso erstmal wieder in ihre alte Heimat müsse, um dort das "richtige" Visum zu beantragen. Authentisch kam diese Person jedoch nicht rüber. Morgen fahren wir nach Dänemark , also wird es schwierig mit dem vorzeitigen anmelden der AE als Ehefrau. Wenn wir die AE 28 beantragen, was für Unterlagen benötigen wir da? Ich kann im Internet keine Anträge oder dergleichen finden. Hatte jetzt gedacht, dass wir direkt nach der Heirat, also wahrscheinlich am Freitag, sowohl den Brief mit der Erklärung für das Überziehen der Regelstudienzeit abgeben und gleichzeitig die AE für 28 beantragen. Was meint ihr dazu?
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Antwort #8 - 23.04.2017 um 21:01:46
 
Keenan schrieb am 23.04.2017 um 20:48:36:
Morgen fahren wir nach Dänemark , also wird es schwierig mit dem vorzeitigen anmelden der AE als Ehefrau.

Joah, aber die Fiktionsbescheinigung gilt doch bis übernächsten Montag? Sie kann ja auch die AE per Brief beantragen Zwinkernd.


Keenan schrieb am 23.04.2017 um 20:48:36:
Wenn wir die AE 28 beantragen, was für Unterlagen benötigen wir da?

Sie beantragt ja die AE und nicht du. Also Heiratsurkunde, Reisepass und dich. Du musst nämlich die eheliche Lebensgemeinschaft mit deiner zukünftigen Frau bestätigen.


Keenan schrieb am 23.04.2017 um 20:48:36:
Ich kann im Internet keine Anträge oder dergleichen finden. 

Es gibt kein Standard-Formular. ALso reicht auch ein Einzeiler wie "Hiermit beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau eines Deutschen. Ich bitte um einen zeitnahen Termin damit mein Mann und ich den Antrag vervollständigen können." vollkommen aus.

Keenan schrieb am 23.04.2017 um 20:48:36:
Hatte jetzt gedacht, dass wir direkt nach der Heirat, also wahrscheinlich am Freitag, sowohl den Brief mit der Erklärung für das Überziehen der Regelstudienzeit abgeben und gleichzeitig die AE für 28 beantragen. Was meint ihr dazu?

Das ist in Ordnung.
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reinhard
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Antwort #9 - 23.04.2017 um 21:17:37
 
Und was ein "RA aus dem Netz" meint, kannst Du vergessen. Sie hat als Studentin schon ein D-Visum (damals gehabt), das reicht. Nur wenn sie übernächste Woche die AE verliert und vergessen hat, den neuen Antrag zu stellen, könnte es passieren, dass sie ein neues Visum braucht. Aber wenn sie alles macht wie geplant und beschrieben, vergiss die unsinnige Auskunft.
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Antwort #10 - 23.04.2017 um 21:44:40
 
Sie hat momentan ein gültiges Studentenvisum bis zum 02.05.2017 und eine Fiktionsbescheinigung, die aktuell für drei weitere Monate gültig ist, also bis 02.08.2017. Werden es machen wie besprochen. Können wir auch direkt zu ABH und dann am Freitag die AE nach §28 beantragen?
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Antwort #11 - 23.04.2017 um 21:54:57
 
Wir wissen ja nicht, ob Eure Ausländerbehörde vorsieht, dass Ihr einfach hingeht, oder ob sie einen Termin vereinbaren muss.

Die Erklärung und den Antrag auf AE würde ich lieber per Brief verschicken, weil die Unterlagen von der Heirat sowieso noch fehlen. Dann lieber persönlich hin, wenn alles da ist.
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Antwort #12 - 05.05.2017 um 19:42:30
 
Hallo nochmal zusammen,

wollte nochmal mal eben kurz Rückmeldung geben. Der Antrag ist ohne großartige Probleme genehmigt worden, was ich erst nicht erwartet hätte. Vielen Dank nochmal für eure Ratschläge Smiley
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Antwort #13 - 12.05.2017 um 17:53:30
 
frog schrieb am 12.05.2017 um 00:19:52:
dass der Antrag mit Verweis auf §27 Abs. 1a nicht durchgeht.


dafür gibt es nicht den geringsten Anlass

auch weil
Keenan schrieb am 23.04.2017 um 14:54:22:
heiraten, was wir sowieso dieses Jahr vor hatten.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #14 - 13.05.2017 um 16:32:30
 
erne schrieb am 12.05.2017 um 17:53:30:
dafür gibt es nicht den geringsten Anlass


Eine Blitz-Heirat in DK im Angesicht einer drohenden nicht-Verlängerung der AE gibt da mMn schon Anlass genauer hinzuschauen.

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