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Einmischung meinerseits mit Vollmacht (Gelesen: 1.066 mal)
NicoTse
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12.05.2017 um 21:22:27
 
Und weiter gehts :

1.) Fakt :

Ich habe eine Vollmacht (Generalvollmacht) meiner Frau vorliegen.  Zwinkernd

2.) Frage(n) :

Kann ich nun jederzeit in einem bestehenden/laufenden Visumsantragsverfahren/Remonstartionsverfahren

selbst Informationen übermitteln, Statements verfassen, Anwälte beauftragen....etc........ 

und kann danach auf die Vollmacht verweisen.....

Oder muss ich die zuständige Behörde vorher darüber in Kenntnis setzen, dass eine solche Vollmacht vorhanden ist ?

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Aras
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Antwort #1 - 12.05.2017 um 22:53:29
 
Die Vertretungsmacht muss natürlich auch nachgewiesen werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tizedboy
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Antwort #2 - 13.05.2017 um 12:20:14
 
Ja, kannst du.

Habe gerade erfolgreich und komplett allein bei der AV und der ABH durchgeboxt. Meine Frau übergab nur die Papiere  und holte letztendlich ab.
Die Vollmacht hatten wir mit dem Visumantrag abgegeben. Ich vermute es geht alles automatisch, dass auch die ABH hier von der Vollmacht weiß, da alles in den Akten ist.

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frog
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Antwort #3 - 13.05.2017 um 16:23:05
 
Interessant wäre es noch zu wissen welchen Inhalt und Sprache die Vollmacht hat, ob sie ggf. notariell beglaubigt werden muss etc.
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Aras
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Antwort #4 - 13.05.2017 um 16:40:35
 
Da wir im deutschen Recht sind gelten §§ 164 ff BGB, § 23 VwVfG.

Also keine notarielle Beglaubigung notwendig.
In Deutscher Sprache oder übersetzt.
Mit dem Inhalt bestimmt der Vollmachtgeber wieviel Vertretungsmacht er dem Vollmachtnehmer geben möchte. Ist also individuell.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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