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Schengen Visum für Freundin (Rückkehrbereitschaft) (Gelesen: 12.330 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #30 - 18.04.2017 um 13:59:45
 
hge2001 schrieb am 18.04.2017 um 09:48:59:
... das ist nur deswegen schwierig, weil eine Remonstration nur dann Erfolg verspricht, wenn darin neue Gesichtspunkte bezüglich der Rückkehrbereitschaft dargelegt werden. Aber wer lässt denn gerne bei Antragstellung Punkte zur Rückkehrbereitschaft weg, um sie dann bei einer Remonstration präsentieren zu können?


Ja, die "neuen Gesichtspunkte"...
Das ist auch etwas, was hier im Forum gerne völlig unreflektiert seit ewigen Zeiten als angeblich in Stein gemeißelte Weisheit angeführt wird.

So steht es drin, Papier ist geduldig.
Tatsächlich heißt "neu" nicht zwangsläufig, einen völlig neuen, vorher komplett unterdrückten Gesichtspunkt aufzuführen. Als "neu" geht auch durch, einen bereits erwähnten Umstand "neu" zu beleuchten, also argumentativ intensiver, tiefergehend, mit zusätzlichen Erläuterungen, weiterführend zu erklären.
Man sollte nicht den Fehler begehen, sich an irgendwo pauschal formulierten, formalen Bedingungen zu sehr hochzuziehen. Inwiefern "neu" und erstmalig ist nämlich nicht so sehr entscheidend. Entscheidend ist, dass die Remonstration, völlig unabhängig vom Inhalt und der Einhaltung formaler Kriterien, von einem Entsandten geprüft wird und eben darauf basierend eine Entscheidung erhält, die ggf. gerichtsfest begründet sein wird.
Kurz: In dem Moment, in dem der Entsandte die Argumente der Remo zur Kenntnis nimmt und mit den Angaben des Antrags abgleicht / in Beziehung setzt, befindet sich die Remo doch schon (völlig unabhängig vom Inhalt und "neuen" Gründen) im kompetenten Prüfungsprozess...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #31 - 18.04.2017 um 14:14:53
 
Weil ich die Diskussion vor ner Woche hatte:

Bei nem Antrag schneide ich mich ja selber ins eigene Fleisch wenn ich nicht beim ersten Mal alle Argumente liefere.
Wenn ich beim Antrag alle Argumente liefere, dann wird das ja in der ersten Ablehnung ja einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Besonders bei nationalen Visa kriegt man ja eine umfangreichere Begründung. Wenn ich mich auf diese Begründung stürzen kann und Gegenargumente liefern oder eine andere rechtliche Gewichtung oder Würdigung der Argumente juristisch erklären kann, dann kann ich beim Gegenüber ggf. eine Umentscheidung bewirken.

Wenn ich aber bewusst Argumente vorhalte um diese dann bei der Remonstration anbringen zu können, dann werden diese erst beim Remonstrationsbescheid gewürdigt werden. Gegenargumente bzw. eine andere rechtliche Gewichtung oder andere Würdigung der Argumente kann bei einer NIederlage aber nicht mehr durch eine zeitnahe Remonstration erfolgen sondern durch das VG Berlin.

Das ist meine Meinung..
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Antwort #32 - 18.04.2017 um 14:27:00
 
T.P.2013 schrieb am 18.04.2017 um 13:59:45:
Entscheidend ist, dass die Remonstration, völlig unabhängig vom Inhalt und der Einhaltung formaler Kriterien, von einem Entsandten geprüft wird und eben darauf basierend eine Entscheidung erhält, die ggf. gerichtsfest begründet sein wird.

Auch wenn Du das oft und oft wiederholst und damit der gegenteiligen Meinung Raum gibst:

Jeder Visumvorgang wird von einem Entsandten geprüft und entschieden. Etwas anderes ist nicht denkbar und wäre unzulässig.

Der von Dir völlig richtig angemerkte Zeitfaktor je Entsandten ändert nichts daran, dass die Entscheidung nur von diesem gefällt wird.

Eine andere Sache ist dagegen, ob man mit z.B. fünf Minuten pro Antrag etwas schematischer vorgeht, beim Vorliegen eines oder mehrerer "Risikokriterien" ebenso bereit und zeitlich in der Lage ist, denkbare Pro-Antragsteller-Argumente zu suchen und und so in die Entscheidung einzubeziehen, wie das in einem Remonstrationsverfahren möglich ist.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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hge2001
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Antwort #33 - 18.04.2017 um 17:10:10
 
T.P.2013 schrieb am 18.04.2017 um 13:59:45:
Tatsächlich heißt "neu" nicht zwangsläufig, einen völlig neuen, vorher komplett unterdrückten Gesichtspunkt aufzuführen. Als "neu" geht auch durch, einen bereits erwähnten Umstand "neu" zu beleuchten, also argumentativ intensiver, tiefergehend, mit zusätzlichen Erläuterungen, weiterführend zu erklären.


Kann ich nachvollziehen.

Problem ist aber, dass bei Schengen-Visum der Ablehnungsgrund ja sehr pauschal mit einem anzukreuzenden Satz markiert wird: Sinngemäß," es kann nicht nachgewiesen, dass der Antragsteller wieder ordnungsgemäß ausreist."..
Da aber der Antragsteller sicherlich mehrere Punkte zur seiner Rückkehrbereitschaft aufgeführt hat, weiß man auch nicht genau, was daran dem Entscheider nicht gefallen hat.

Wenn man jetzt noch weiß, dass die AV um die es hier geht, wegen der hohen Remonstrationsraten ein Formular hat, in dem bei Ablehnung einer Remo mit einem Kreuz ein Textbaustein ausgewählt wird (sinngemäß " es wurden keine neuen Gründe für die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen" ) , ist man nach erneuter Ablehnung einer Remo auch nicht schlauer.

Das Rätselraten geht dann bei einem neuen Antrag wieder von vorne los.



Aras schrieb am 18.04.2017 um 14:14:53:
Wenn ich mich auf diese Begründung stürzen kann und Gegenargumente liefern oder eine andere rechtliche Gewichtung oder Würdigung der Argumente juristisch erklären kann, dann kann ich beim Gegenüber ggf. eine Umentscheidung bewirken.


.. wenn als Ablehnung nur Textbausteine kommen, ist es schwierig, Gegenargumente zu liefern.
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Arthur Spooner
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Antwort #34 - 18.04.2017 um 18:34:53
 
Danke an alle ihr Helft mir sehr mit eurem Wissen und Kommentare  proost

Hab auch schon mehrfach gelesen das in machen fällen (kann jetzt nur von den Philippinen sprechen)
Das Visum abgelehnt wurde in der Remonstration allerdings ohne was wirklich Neues vorzubringen das Visum doch erteilt wurde.
Vieleicht doch etwas Wahres daran wie es T.P.2013 beschreibt?

Natürlich versuche ich so viel wie möglich anzugeben und das auch wahrheitsgemäß  von meiner Seite aus, sie natürlich genauso ich glaube es macht keinen Sinn hier Sachen zu verheimlichen um bei der Remonstration wie ein weises Karnickel aus dem Hut zu zaubern.

@ hge2001 & deerhunter und alle anderen   
Bei Einem schreiben von der Antragstellerin an die Botschaft wie kann sie auf eine Rückkehrwilligkeit
Hinweisen oder auch nur andeuten wen zurzeit Arbeitslos, Kein eigener Besitz wie Land oder größere Mengen an vermögen. Einfach beschreiben was man den Tag über macht um sein Lebensunterhalt zu bestreiten?  nix weiß

Um die Freundschaft zu belegen wollte ich Bilder von den Ganzen Urlauben der letzten 6 Jahre machen lassen mit Beschreibung wo das war. Den Pass kopieren mit den ganzen Ein und ausreisestempeln und visas.
Ich hab noch ein Eticket von einem Inlandflug aus 2012 wo wir beide draufstehen und zwei Etickets aus 2016 von Inlandflügen & Boardingpass wo wir beide drauf stehen. Des Weiteren von Facebook ein paar Nachrichten aus verschiedenen Zeiträumen drucken reicht das ?

Hotelbuchungen hab ich keine wo wir beide drauf stehen da ich die Hotels die ganze Zeit auf mich gebucht habe  und die Zimmer automatisch doppelt belegt werden können deswegen muss auch kein Name des Gastes angegeben werden. Oder wir Zimmer spontan vor Ort gebucht haben und ich nur eine Quittung hatte und keine Reservierung was bezahlt wurde und auch nur mit meinem Namen. Ich hab ja nicht gedacht das ich das alles mal benötigen würde für ein Visum.
Sind auch viel mit dem Fernbus im Inland gefahren dafür gab es allerdings nur Lochkarten völlig ohne Namen.

Viele Grüße Arthur
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Antwort #35 - 18.04.2017 um 21:35:44
 
Arthur Spooner schrieb am 18.04.2017 um 18:34:53:
Hab auch schon mehrfach gelesen das in machen fällen (kann jetzt nur von den Philippinen sprechen)
Das Visum abgelehnt wurde in der Remonstration allerdings ohne was wirklich Neues vorzubringen das Visum doch erteilt wurde.
Vieleicht doch etwas Wahres daran wie es T.P.2013 beschreibt?


Da ist insoweit "etwas" dran, als dass die Remonstration grundsätzlich von einem anderen Entscheider bearbeitet wird (4-Augen-Prinzip). Wie man sich vorstellen kann, haben unterschiedliche Entscheider beim gleichen Antrag möglicherweise unterschiedliche "Rückkehrprognosen". Mir ist bewusst, dass das zu vielen positiven, wie auch negativen "Überraschungen" führen kann, aber so sieht nun mal aus...
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Antwort #36 - 18.04.2017 um 22:00:23
 
Eine Remonstration ist ja nicht ein "Bitte erneut überprüfen".
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Antwort #37 - 19.04.2017 um 05:53:21
 
Arthur Spooner schrieb am 18.04.2017 um 18:34:53:
@ hge2001 & deerhunter und alle anderen Bei Einem schreiben von der Antragstellerin an die Botschaft wie kann sie auf eine RückkehrwilligkeitHinweisen oder auch nur andeuten wen zurzeit Arbeitslos, Kein eigener Besitz wie Land oder größere Mengen an vermögen. Einfach beschreiben was man den Tag über macht um sein Lebensunterhalt zu bestreiten?Um die Freundschaft zu belegen wollte ich Bilder von den Ganzen Urlauben der letzten 6 Jahre machen lassen mit Beschreibung wo das war. Den Pass kopieren mit den ganzen Ein und ausreisestempeln und visas.Ich hab noch ein Eticket von einem Inlandflug aus 2012 wo wir beide draufstehen und zwei Etickets aus 2016 von Inlandflügen & Boardingpass wo wir beide drauf stehen. Des Weiteren von Facebook ein paar Nachrichten aus verschiedenen Zeiträumen drucken reicht das ?


siehe hier:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/FAQ__bv_...

Ich kann leider keinen Ratschlag geben, was du als Rückkehrgründe angeben könntest; außer dass es der Wahrheit entsprechen sollte.
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Antwort #38 - 23.04.2017 um 17:08:52
 
Arthur Spooner schrieb am 18.04.2017 um 18:34:53:
@ hge2001 & deerhunter und alle anderen   
Bei Einem schreiben von der Antragstellerin an die Botschaft wie kann sie auf eine Rückkehrwilligkeit
Hinweisen oder auch nur andeuten wen zurzeit Arbeitslos, Kein eigener Besitz wie Land oder größere Mengen an vermögen. Einfach beschreiben was man den Tag über macht um sein Lebensunterhalt zu bestreiten?  nix weiß


Ich hab mitbekommen das "Gund und Boden" - wenn es nicht gerade direkt in der nähe der Torusienresorts und FGroßstädten ist, doch recht günstig ist in den Philliphinen. Meine Freundin kauf so derzeit (das ist auch ein Monatelanger prozess in den Philliphinen, wenn ich da an die 30 minuten beim Notar denke in denen ich ein haus gekauft habe).

Ansonsten - vieleicht noch schnell eine Arbeit suchen und dem Antrag einen unterschriebenden Arbeitsvertrab beilegen den man nach der Reise antreten will?

Naja auch hier ist dann so eine Frage wie Glaubwürdig das für die Botschaft ist - von einem solchen Vertrag kann man ja auch schnell mal zurücktreten und ich glaube gerade in den OH ist auch etwas die Amerikanische "Hire & Fire" mentalität (da bin ich mir aber nicht wirklich sicher). Ausser einem Stück Papier ist es ja auch nichts, vieleicht ruft die Botschaft noch beim Arbeitgeber nach und frägt ob das ernst gemeint ist.

Aber ich weis da auch nicht mehr und würde auch lieber bei der Warheit bleiben als auf Teufel komm raus etwas zu konstruieren.

Meine Dokumente sind seit Freitag in Manila, heute noch etwas Gemeinsame Hotelbuchungen per email hinterher geschickt, hab leider auch nur von meiner lezten Reise da Dokumente wo beide Namen draufstehen.
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Antwort #39 - 23.04.2017 um 17:40:08
 
Der Sinn und Zweck der ganzen Übung ist nicht, dass man irgend ein Stück Land (Parkplatz?) oder einen hypothetischen Arbeitsplatz vorweisen kann. Ziel ist es, die Rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen.

Und das bedeutet, dass man ein Stück Land hat, worauf man ein gutes Haus hat worin man selbst und andere Familienmitglieder leben oder ein Stück Land hat, woraus man seinen Lebensunterhalt bezieht (Geschäft, Landwirtschaft etc.).

Und die Arbeit sollte bereits vor der Abreise für mehrere Monate wahrgenommen worden sein und eben nicht erst bei der Rückkehr. Wo liegt denn die Abhängigkeit von einem zukünftigen Job?

Klar muss man jeden Fall einzeln betrachten. Z.B. Eine junge Frau, die gerade mit dem Studium fertig ist und darum noch keinen Arbeitsplatz hat aber gerne mal für 2-4 Wochen Europa besuchen will, kann man ggf. sogar einen gutbezahlten Job bei Rückkehr akzeptieren.
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Antwort #40 - 24.04.2017 um 19:02:30
 
Aras schrieb am 23.04.2017 um 17:40:08:
Der Sinn und Zweck der ganzen Übung ist nicht, dass man irgend ein Stück Land (Parkplatz?).


Nun meine Freundin hat (naja mit meinem Geld) das Grundstück auf welchem ihre Eltern ein (beton-) Haus haben (und für welches sie Miete zahlten) gekauft, Preis: 1000 €. Und nein es ist nicht ein "Parkplatz" - jedenfalls können sicher so 5 Autos hintereinander vor dem Grundstück parken. Tief wird es dann sogar noch deutlich mehr sein.

die Möglcihkeit ergab sich leztes Jahr als der Grundstückseigentümer dringend verkaufen musste um eine Opertaion zu bezahlen. ich dachte dann auch gleich: ein weiterer positiver Grund auf erteilung eines Visas.
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Antwort #41 - 24.06.2017 um 08:43:25
 
Hi Leute,

Hier mal ein kleiner Wasserstand von meiner Seite.
Bin seit gestern wieder zurück von den Philippinen.
Ich und meine Freundin hatten diese Woche den Termin bei der Deutschen Botschaft.

Ich war nicht mit am Schalter nur im Raum hatte es auch nicht Versucht die Dame wusste aber das ich dabei war somit hätte sie Fragen gehabt hätte sie Fragen könne ist aber nicht der Fall gewesen.

Das Interview dauerte geschätzt 30 Minuten meine Freundin meinte das die Frau die das Interview geführt hat Freundlich rüberkam also nicht Unfreundlich Arrogant oder sonstiges.
Allerdings wurden etliche Fragen gestellt wie gesagt 30 Minuten in der Zeit wurden an anderen Schaltern zwei bis 3 Interviews geführt (vielleicht andere Visa Art oder anderes anliegen)

Es wurden auch etliche Dokumente einbehalten die nicht gefordert wurden. Polizeiliches Führungszeugnis, Bestätigung von meinem Arbeitgeber das ich Beschäftigt bin Kopie meines     Reisepasses mit allen Stempeln der letzten Jahre. Ein Stapel Fotos von uns. Von ihr ebenfalls etliche Sachen einbehalten. Die ganzen Flugtickets und Boarding Pässe sowie Hotelbuchungen wurden zwar gesichtet allerdings zurückgegeben.

Wir haben zwar ein gutes Gefühl vom Ablauf her aber nach all den Berichten mal schauen was dabei raus kommt..
    
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Antwort #42 - 27.06.2017 um 21:22:27
 
Hallochen. Drücke euch die Daumen,...

alleine bei mir ist gerade die Ablehnung gekommen. Unser Termin war am 17.06,... ich muss das jetzt erst mal verdauen und mich dann bezüglich Remonstration schlau machen. Alleine wies ich nicht so richtig was wir noch zusätzlich aufbringen könnten. Macht eine Remonstration ohne neues Zeug Sinn? Wie ist die Prognose hier?

Ablehnungsgrund war „nur“ eine nicht festgestellte Rückkehrprognose.

Sie arbeitet jetzt ein paar Monaten bei jemanden und der würde sie auch tatsächlich für ein paar Wochen wieder freistellen und der kauf des Hauses ihrer Eltern läuft noch. Das hat nicht gereicht,... Vielleicht weil sie zu wenig verdient? (das weiß ich nicht aber könnte das ein Grund sein?)

Gibt es eigentlich eine Methode wo die Rückkehrprognose anders erstellt wird oder wegfällt? Eigentlich wollte ich sie mal länger kennenlernen

Vielleicht versuche ich es auch mal mit bei der Botschaft anwesend sein.

@Arthur Spooner
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Antwort #43 - 27.06.2017 um 22:04:29
 
unicum schrieb am 27.06.2017 um 21:22:27:
Macht eine Remonstration ohne neues Zeug Sinn?

Nein, ohne neue Argumente und Belege, welche die Rückkehrbereitschaft glaubwürdig untermauern,  macht das keinen Sinn.
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Antwort #44 - 27.06.2017 um 22:47:28
 
Mit bei der Botschaft anwesend sein wird nicht  die Rückkehrbereitschaft nachweisen.

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