hge2001 schrieb am 18.04.2017 um 09:48:59:... das ist nur deswegen schwierig, weil eine
Remonstration nur dann Erfolg verspricht, wenn darin neue Gesichtspunkte bezüglich der Rückkehrbereitschaft dargelegt werden. Aber wer lässt denn gerne bei Antragstellung Punkte zur Rückkehrbereitschaft weg, um sie dann bei einer
Remonstration präsentieren zu können?
Ja, die "neuen Gesichtspunkte"...
Das ist auch etwas, was hier im Forum gerne völlig unreflektiert seit ewigen Zeiten als angeblich in Stein gemeißelte Weisheit angeführt wird.
So steht es drin, Papier ist geduldig.
Tatsächlich heißt "neu" nicht zwangsläufig, einen
völlig neuen, vorher komplett unterdrückten Gesichtspunkt aufzuführen. Als "neu" geht auch durch, einen bereits erwähnten Umstand "neu" zu beleuchten, also argumentativ intensiver, tiefergehend, mit zusätzlichen Erläuterungen, weiterführend zu erklären.
Man sollte nicht den Fehler begehen, sich an irgendwo pauschal formulierten, formalen Bedingungen zu sehr hochzuziehen. Inwiefern "neu" und erstmalig ist nämlich nicht so sehr entscheidend. Entscheidend ist, dass die
Remonstration, völlig unabhängig vom Inhalt und der Einhaltung formaler Kriterien, von einem
Entsandten geprüft wird und eben darauf basierend eine Entscheidung erhält, die ggf. gerichtsfest begründet sein wird.
Kurz: In dem Moment, in dem der Entsandte die Argumente der Remo zur Kenntnis nimmt und mit den Angaben des Antrags abgleicht / in Beziehung setzt, befindet sich die Remo doch schon (völlig unabhängig vom Inhalt und "neuen" Gründen) im kompetenten Prüfungsprozess...
Gruß