Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:05:42:und macht es denn überhaupt Sinn dieses in verschiedenen Sprachen auszudrucken und dem Grenzbeamten vorzuhalten? Oder sollen wir einfach mündlich argumentieren?
Nein, weder noch. Es ist nicht Aufgabe der Grenzbeamten, mit Dir zu diskutieren/zu argumentieren - weder mündlich noch sonst irgendwie.
Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:05:42:ABER die Ausreise aus der EU - mittels Zwang durchzusetzen wie einer sofortigen Inhaftierung und Abschiebung - wäre doch absolut unverhältnismäßig.
Die Abschiebeverwahrung ist tatsächlich sehr selten, aber was soll an einer Ausreiseaufforderung (auf eine Abschiebung werdet ihr es selbstverständlich nicht ankommen lassen), unverhältnismäßig sein?
Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:05:42:"besonderer Schutz von Ehe und Familie" ableiten läßt.
Diesen Passus haben hier alle Verzweifelten irgendwann aus der Tasche gezogen. Eine Suche im Forum wird Dir beweisen, dass selbst das
GG seine Grenzen hat, wenn man sich nur auf seine vermeintlichen Rechte beruft, aber einen [zensiert] auf seine Pflichten gibt.
Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:05:42:Dass man uns von der
ABH oder der Bundespolizei (bei Einreise) eine (kurze) Frist setzt, um ein Passdokument zu beschaffen, wäre auch völlig ausreichend.
Cool! Jetzt doch?
Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:05:42:Man darf doch meiner Frau ihr abgeleitetes Freizügigkeitsrecht nicht streitig machen, weil ich keine Steuererklärung eingereicht habe. Mein Monatslohn lag ohnehin unter den Freibeträgen
Besser, wenn Du es anderes herum aufzäumst... Solange nix nachgewiesen wird, gibt es auch nix, woran eine Freizügigkeit abgeleitet werden kann.
Also: Man macht Deiner Frau ihr abgeleitetes Freizügigkeitsrecht nicht streitig, sie hat es für die Behörden überhaupt nicht (solange Du Deine Inanspruchnahme nicht belegst).
Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:11:28:wäre ein Fall besonderer Härte.
Das hast Du nicht zu beurteilen. Dies muss (medizinisch) begutachtet werden.
Glin schrieb am 12.10.2016 um 10:11:28:Ob mir dies in der Argumentation hilft, weiß ich nicht.
Ich aber. Und: Nein.
P.s. Meine Kommentare sind nicht böse, sonderen Realtiät. Und das würdest Du auch sofort erkennen, wenn Du Dich nicht nur auf Gesetze, Erlasse, Erfahrungsberichte,... konzentrieren würdest, die für Eure Planung sprechen. Augen und Ohren konsequent zuzuhalten schützt vor ungewollten Wendungen nicht.