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Niederlassungserlaubnis und Arbeitslosigkeit (Gelesen: 7.657 mal)
Lolaa22
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i4a rocks!


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13.09.2016 um 19:35:24
 
สวัสดี Hallo Smiley

Ich besitze seit mehr als 4 Jahre den NE unbefristet.

Leider bin ich arbeitslos und beziehe seit 3 Monate ALG II. Pass und
eAT läuft bis April 2017.

Soll ich irgendwas beachten? Kann die Behörde es mir weg nehmen Griesgrämig
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okatomy
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Antwort #1 - 13.09.2016 um 21:41:38
 
Die Behörde kann dir nichts wegnehmen, die NE ist unbefristet.

Was du beachten sollst:

Du musst rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Pass beantragen und der ABH vorlegen, dann beantragst du die "Übertragung" der NE, bekommst einen neuen eAT mit Angaben zum und Gültigkeit des neuen Passes.

Bei der "Übertragung" werden die Erteilungsvorraussetzungen der NE nicht erneut geprüft.
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Lolaa22
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Antwort #2 - 14.09.2016 um 01:11:47
 
okatomy schrieb am 13.09.2016 um 21:41:38:
Die Behörde kann dir nichts wegnehmen, die NE ist unbefristet.

Was du beachten sollst:

Du musst rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Pass beantragen und der ABH vorlegen, dann beantragst du die "Übertragung" der NE, bekommst einen neuen eAT mit Angaben zum und Gültigkeit des neuen Passes.

Bei der "Übertragung" werden die Erteilungsvorraussetzungen der NE nicht erneut geprüft.

Danke dir

Was anderes, mein Ex Freund hasst mich, stalk mich manchmal wenn ich einkaufen mache. Er hat bis jetzt nix schlimmes getan außer mir einmal in Whatsapp Nachricht gedroht, umbringen und werde dein Leben vermiesen. Die Nachricht ist schon mehr als 8 Wochen alt.

Was wäre wenn er zur Ausländerbehörde geht und sag, die Lola ... bezieht ALG II?
Was dann? Müsste ich, was beachten oder brauche falls passiert sofort Job, damit die NE nicht annulliert wird?
Bin natürlich auf Job Suche, weil mit ALG II kann man nicht viel leisten.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.09.2016 um 05:36:30
 
Egal was dein Ex Freund gegenüber der ABH sagt, in Bezug auf das ALG II ist das völlig unerheblich. Die NE wird dir deshalb nicht weggenommen.
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dim4ik
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Antwort #4 - 14.09.2016 um 06:37:13
 
Lolaa22 schrieb am 13.09.2016 um 19:35:24:
Leider bin ich arbeitslos und beziehe seit 3 Monate ALG II.

Ist das wirklich ALG II was Du beziehst oder eher ALG I?
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Lolaa22
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Antwort #5 - 14.09.2016 um 10:35:29
 
dim4ik schrieb am 14.09.2016 um 06:37:13:
Ist das wirklich ALG II was Du beziehst oder eher ALG I?

Ja ALG II und nebenbei bin ich noch selbstständig.

Ich konnte nachweisen, dass zu wenig verdiene. Früher musste ich nicht machen, aber die Verkäufe gingen zurück, Schuldenberg ist schon bei ~2000€, deswegen habe ich vor kurzem den Mietvertrag vom Gewerbe gekündigt. In 3 Monaten bin ich raus.

Ab sofort suche ich Job als Arbeitnehmer wieder. Die Erfahrungen haben mir gezeigt, dass es besser wäre.

Gibt es bestimmte Ereignisse, wo man NE verlieren kann?
Hatte damals eigentlich vor Kredit aufzunehmen, aber hätte dann extrem viele Schulden.

Oder nur wenn man, was schlimmes macht bzw was schlimmes passiert? z.b Mord, Terror, zu lange Ausland Aufenthalt oder Ex Freund petzt, ich beziehe ALG oder bin obdachlos usw..
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okatomy
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Antwort #6 - 14.09.2016 um 10:46:41
 
ALG2 Bezug ist für deine NE unschädlich, egal was der Ex da petzt, das wurde dir doch jetzt mehrfach gesagt.

Auch Schulden oder sogar Privatinsolvenz ist für die NE unschädlich.

Probleme bekommst du nur bei Straftaten oder Auslandsaufenthalt größer 6 Monate.
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Lolaa22
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Antwort #7 - 14.09.2016 um 11:11:21
 
okatomy schrieb am 14.09.2016 um 10:46:41:
ALG2 Bezug ist für deine NE unschädlich, egal was der Ex da petzt, das wurde dir doch jetzt mehrfach gesagt.

Auch Schulden oder sogar Privatinsolvenz ist für die NE unschädlich.

Probleme bekommst du nur bei Straftaten oder Auslandsaufenthalt größer 6 Monate.


Vielen Dank. Jetzt, was anderes:

Fall 1:
Sagen wir mal ich verlängere mein Pass nicht, bin obdachlos seit 2 Jahren. Jetzt habe mich dazu entschlossen doch zur Gesellschaft zurückzukehren. Die Behörde sieht eAT und Pass seit mehr als 2 Jahre abgelaufen, was dann. War das Straftat?

Fall 2:
Bin Privatinsolvenz kann die Verlängerung vom Pass nicht bezahlen und die Gebühr für eAT dann ebenfalls nicht. Was jetzt?

Ich frage nur so, weil will vorbereitet sein.
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Petersburger
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Antwort #8 - 14.09.2016 um 11:51:41
 
Zu Deinem Fall 1:
Bitte keine wilden theoretischen Spiele.
Für das Philosophieren über "Was wird, wenn ich folgende Dummheit begehen werde ...?" ist die Zeit der hier gern mit Ratschlägen Helfenden zu schade.

Zu Fall 2:
Privatinsolvenz heißt nicht, dass man von Sozialleistungen lebt. Daher ist eine Privatinsolvenz kein Gebührenbefreiungstatbestand für den eAT.

Der Bezug von Sozialleistungen dagegen kann Grund für Gebührenbefreiung sein.

Hinsichtlich des Passes:
Es ist Deine Pflicht, einen gültigen Nationalpass zu besitzen (§ 3 AufenthG). Ob die Auslandsvertretung Deines Staates auf Deine Zahlungsfähigkeit Rücksicht nimmt, kann von hier nicht beurteilt werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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heidji
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Antwort #9 - 14.09.2016 um 11:56:59
 
Du must immer einen gültigen Ausweis besitzen, also verlängern musst du deinen Pass sowieso. Die Gebühren hierfür musst du dir ansparen, den bezahlt dir keiner.
Deine NE erlischt nicht, wenn die Karte abläuft, wie gesagt, diese erlischt nur bei zu langen Aufenthalten im Ausland ohne Bescheinigung von der ABH oder ggf. bei Ausweisung/Abschiebung bei schwerwiegenden Straftaten.

Wenn du im Bundesgebiet dabei erwischt wirst mit abgelaufenen Personalien rumzulaufen musst du dafür vermutlich nur eine Ordungswidrigkeit einkassieren.

Im Übrigen, ich habe eine ähnliche Frage gestellt wehen Gültigkeit der NE Karte: Diese wäre sogar noch im abgelaufenen Zustand zum Reisen nutzbar, wenn man bei der Passkontrolle zusätzlich zum gültigen Reisepass den abgelaufenen Pass mitführt, dessen Nummer auf der NE vermerkt ist.
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Aras
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Antwort #10 - 14.09.2016 um 12:07:55
 
Ein thailändischer Reisepass kostet 33 €. Und Gebühren für einen Reiseausweis für Ausländer (§48 AufenthV) i.H.v. 59 € werden nicht erlassen(§ 52 Abs. 5 AufenthV).

http://thaiembassy.de/site/index.php/consular-services/passport

Also ein deutscher Personalausweis kostet ca. 29 € und es werden dem deutschen Staatsangehörigen die Kosten bei Bezug von Sozialleistungen nicht erlassen, da im ALG II ein Anteil für "Andere Waren und Dienstleistungen" in ausreichender Höhe vorgesehen ist. Und 33€ für einen Reisepass sind mE ein Schnäppchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #11 - 14.09.2016 um 12:51:22
 
heidji schrieb am 14.09.2016 um 11:56:59:
Wenn du im Bundesgebiet dabei erwischt wirst mit abgelaufenen Personalien rumzulaufen ...

Hallo,

"Personalien" können nicht ablaufen. Pässe allerdings schon, und dann...

Zitat:
... musst du dafür vermutlich nur eine Ordungswidrigkeit einkassieren.


ist es mitnichten ordnungswidrig, sondern, bei einem seit mehr als 2 Jahren abgelaufenen Pass, mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Straftat (§95 (1) Nr. 1 AufenthG).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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heidji
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Antwort #12 - 14.09.2016 um 13:08:02
 
..ich weiß auch nicht was sie vorhat, aber dieses Szenario ist ziemlich übertrieben, dass man die 33€ nicht auftreiben kann trotz ALG II.
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Lolaa22
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Antwort #13 - 14.09.2016 um 20:05:49
 
T.P.2013 schrieb am 14.09.2016 um 12:51:22:

Hallo,

"Personalien" können nicht ablaufen. Pässe allerdings schon, und dann...



ist es mitnichten ordnungswidrig, sondern, bei einem seit mehr als 2 Jahren abgelaufenen Pass, mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Straftat (§95 (1) Nr. 1 AufenthG).

Gruß

Ich treibe mal auf die Spitze 10 Jahre. Wäre endlich jetzt schwerwiegende Straftat?
Wenn nicht kannst mir egal sein. Nein natürlich nicht, will nur mal wissen.


Seid ich Privatinsolvenz bin. Will so schnell, wie möglich den Schuldenberg loswerden. Aktuell kaufe nur noch das nötigste ein, nutze viel weniger Strom und Wasser, Verträge die nicht mehr brauche wurden gekündigt. Fernseher wurde verkauft, das Geld vom Jobcenter so gut, wie möglich effektiv einsetzen und noch vieles mehr.

Ich möchte nie wieder diese Erfahrung nochmal erleben Griesgrämig
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Aras
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Antwort #14 - 14.09.2016 um 20:38:31
 
Und was bringt es dir, wenn dir aufgrund der bewussten Passlosigkeit eine Geldstrafe aufgedrückt wird?

Also entweder du holst dir einen Pass oder nicht. Wir können dir nicht empfehlen deine Pflichten zu vernachlässigen.

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