Hallo zusammen.
Erstmal, es ist klasse, dass viele hier so eine tolle Informationshilfe bekommen können! Vielen Dank!
...ich besass eine
NE , davor Studium, gut bezahlter Job.vor einem Jahr eine DE EG beantragt mit Begründung Weiterbildung in Asien. Diese wurde erteilt. 12 Monate ausserhalb von Deutschland sind bald rum, Wiedereinreise geplant. Habe mich in Deutschland zw 2005 und 2015 aufgehalten, also 10jahre und ein Paar Monate. Nicht verheiratet . Fragen habe ich folgende:
1) wenn ich vor Ablauf der 12 Monate der Abwesenheit wiedereinreise , gibt es etwas zu beachten? ZB an der Grenze?
2) ich plane mich lediglich 3-4 Wochen in Deutschland aufzuhalten. Mieterbescheinigubg werde ich kaum bekommen. Ist es ein Problem , wenn ich beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet bin ? Background der Frage ist das beue Meldegesetz gültig seit ca November 2015. Vor meiner Abreise also vor ca 11 Monaten habe ich den deutschen Wohnsitz abgemeldet.
3) nach diesem kurzem Aufenthalt wuerde ich wieder abreisen. ...der Wunsch wäre 4 Jahre Weg zu bleiben in einem geschlossenen retreat. Klingt total merkwürdig , man macht aber so was in der buddhistischen Tradition
)...
Ob da wohl die Behörde dazu Verständnis hat...
... bitte sagt mir, was denkt ihr dazu. Macht es Sinn überhaupt nach der Verlängerung der Frist nachzufragen ?
4) angenommen , ich verliere den Titel, bin fertig mit meinem Vorhaben in Himalayas, doch noch nicht erleuchtet und versuche nach 4 Jahren seit meinem letzten Aufenthalts, also 3 Jahre nach dem 12 monatiger Zeitraum abgelaufen ist, in Deutschland einzureisen. Müsste ich dann erst zur deutschen Botschaft und ein Touristen- Visum beantragen?
Danke Euch 1000 Mal:))
Grüße