Prawo schrieb am 16.12.2015 um 17:03:05:aber sollte einen Deutschen Familienzusammenführung mit einem ledigen Partner gestattet sein
das ist in D nicht der Fall
Prawo schrieb am 16.12.2015 um 17:03:05:auf Grund ihres gültigen Irischen Aufenthaltserlaubnis mitVermerk 4EUFam ohne Visum nach Deutschland reisen kann
Irland ist nicht in Schengen, daher hilft ein irischer
AT für Schengen genausoviel wie ein dt.
AT für UK.
Prawo schrieb am 16.12.2015 um 17:03:05:Vermerk 4EUFam
wenn das der Aufenthaltskarte entspricht, dann könnte
die Einreise jedoch aufgrund abgeleiteter Freizügigkeit gehen
Prawo schrieb am 16.12.2015 um 17:03:05:Auch Sonnenklar ist daß diesen ledigen Partner auf Grunde Richtlinie 2004/38/EU einen Aufenthaltsrecht hat.
das ist eben nicht sonnenklar.
Die Richtlinie sieht die Freizügigkeit bei Ehepartnern und Lebenspartnerschaften vor. In D muss die Lebenspartnerschaft
eingetragen sein, damit das gilt.
Die RL sieht keine Freizügigkeit für "Freunde" vor.
Wie das dann ein Staat handhabt, ist dann dessen Sache, solange *mind* die Anforderung der RL umgesetzt ist.
für Lebenspartner sagt die RL folgendes
Zitat:den Lebenspartner, mit dem der Unionsbür
ger auf der Grundlage der Rechtsvorschriften
eines Mitgliedstaats eine eingetragene Partne
rschaft eingegangen ist, sofern nach den
Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerschaft der Ehe
gleichgestellt ist und die in den einschlä
gigen Rechtsvorschriften des Aufnahme-
mitgliedstaats vorgesehenen
Bedingungen erfüllt sind;